Gefahrstoffverzeichniss und Datenblätter bereitstellen

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  • Häufig wollen der behandelnde Arzt oder die Rettungssanitäter diese gerne haben.

    Eher nicht, das Produktetikett genügt. Siehe da, dort ist sogar eine Telefonnummer des Herstellers angebracht. In Zukunft genügt der UFI und ein Anruf bei der Giftnotrufzentrale.

    Diese Aussage habe ich auch nicht getroffen!

    Es ging mir darum klar zu machen, dass es keine Forderung nach einer jederzeitigen Einsichtnahme der SDB gibt. Denn genau das behaupten viele.

    Eine solche Aussage würde ich nie treffen.

    Jahrzehntelange Praxiserfahrung und Dank Internet wird die Verunsicherung dann noch größer. Kannst ja mal nach "Verbot Dihydrogenmonoxid" googeln.

    Meiner Meinung nach ist es Sache der GL und sonstiger Verantwortlichen, mit tatkräftiger Unterstützung der Sifa, die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, bei Bedarf relevante Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern "lesen und verstehen" zu können - und das ohne "Verwirrung" bei durchschnittlichen Arbeitnehmern hervorzurufen.

    er muss durch entsprechende Unterrichtung fähig sein, für sich erforderliche Hinweise aus dem SDB zu ermitteln.

    Wozu? Die relevanten Informationen können die Mitarbeiter der Betriebsanweisung entnehmen. Sollten da noch Fragen offen bleiben ist der Vorgesetzte gefordert und wenn der auch nicht weiter weiß, kann man ja die Fachkräfte befragen.

    Es geht darum, den MA in die Lage zu versetzen das SDB zu verstehen und z.B. zu wissen unter welchem Abschnitt, welche Informationen zu finden sind.

    Warum sollen Mitarbeiter seitenweise für sie irrelevante Daten durchlesen, nur um eine kleine Information zu bekommen? Die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 dürfte eh kaum ein Mitarbeiter oder Vorgesetzter mitbringen, da benötigt man dann Fachkräfte.
    Ich lerne auch nicht wie ein Automotor funktioniert, nur weil ich Auto fahren möchte.

    Aussagen wie:
    „Auf den Empfängerhorizont achten“
    „Wenn er zu viel Infos hat, kommt er ins schwimmen“
    „..mal hört, vergisst, falsch aufnimmt, fehlinterpretiert o.ä.“
    „Er liest nur das Schlimmste und versteht nicht …“

    bringen meine Mitarbeiter nicht von unseren Kunden mit. Und es ist von A - Z fast alles dabei.

    Der Empfängerhorizont ist durchaus relevant. Es gibt auch "einfach gestrickte" Menschen, die aus den Informationen eines SDB nichts ableiten können. Solche Menschen benötigen entsprechend einfach gehaltene Anleitungen, welche eindeutig formuliert sind und keine SDB mit vielen für sie unverständlichen Begriffen. Eine Schulung in die Richtung, dass auch solche Menschen ein SDB sinnvoll lesen können ist sehr aufwändig und der Nutzen zweifelhaft.

    Ich hatte schon mehrfach Nachfragen von Mitarbeitern, die ein SDB in die Hände bekommen haben und dann im Abschnitt 3 bei den Inhaltsstoffen einen ach so gefährlichen Stoff in minimalster Menge entdeckten, worauf sie panikartig reagierten und meinten der AG möchte sie vergiften. Ich darf dann immer schön die Erkenntnisse von Paracelsius erklären. Komisch, Botox lassen sie sich ungehemmt unter die Haut spritzen. Auch Tatoos werden bedenkenlos gestochen, hat wohl noch niemand dieser Kandidaten die Rapex Liste gelesen.

    Schon mal nachgefragt, wie viele SiFa sich gerne mit Gefahrstoffen beschäftigen? Wenn man nicht gerade in der Chemieindustrie nachfragt, wird da gerne abgewunken nach dem Motto "Bin Bauingenieur, Chemie war noch nie meine Stärke".

    Wenn Du Deine Beschäftigten entsprechend schulen möchtest, kannst Du das gerne machen. Wenn ich mir aber so ansehe, was alles unterwiesen werden muss, bleibt bei uns für solche Dinge keine Zeit mehr übrig, denn die Mitarbeiter sollen auch produktiv tätig sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Eher nicht, .....tätig sein.

    DANKE!

    Nichts anderes wollte ich sagen und schließe mich deiner Meinung (mal wieder) an!

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich hatte schon mehrfach Nachfragen von Mitarbeitern, die ein SDB in die Hände bekommen haben und dann im Abschnitt 3 bei den Inhaltsstoffen einen ach so gefährlichen Stoff in minimalster Menge entdeckten, worauf sie panikartig reagierten und meinten der AG möchte sie vergiften.

    Mit einem "kleinen" Vortrag " vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung" würde dir das nicht passieren.

    Warum wird nach der GefStoffV der Zugang zu allen Informationen nach Artikel 35 der VO(EG) 1907/2006 für die Beschäftigten gefordert?
    Was nutz der Zugang zu einem Sicherheitsdatenblatt, wenn das Verstehen des Inhalts und des Aufbaus, vom Arbeitgeber (und/oder der SIFA) nicht gewünscht ist?

    Deinen Argumenten für das " Nichtvermitteln dieser Kenntnisse" kann ich nicht folgen. Entweder ist dir der Mitarbeiter zu "einfach gestrickt" oder es ist keine Zeit. Beide Argumente kann ich durch meine jahrelange Berufserfahrung widerlegen. Die Erfolge, die wir mit unserem TEAM erzielen, zeigen es sehr deutlich!

    Ungeachtet dessen, die Forderung nach dem Zugang zu den SDB ist da, kann auch nicht wegdiskutiert werden. Die ursprüngliche Frage ging dahin, wie man diese Forderung aus der GefStoffV erfüllen kann.

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Beide Argumente kann ich durch meine jahrelange Berufserfahrung widerlegen.

    Schön, bei meinen "Kunden" tritt aber das Phänomen auf.

    Die Erfolge, die wir mit unserem TEAM erzielen, zeigen es sehr deutlich

    Schön, wenn es bei Euch funktioniert, bei uns nicht.

    Ungeachtet dessen, die Forderung nach dem Zugang zu den SDB ist da, kann auch nicht wegdiskutiert werden.

    Den habe ich auch nicht wegdiskutiert, sondern einen Weg dahin aufgezeigt.

    Die ursprüngliche Frage ging dahin, wie man diese Forderung aus der GefStoffV erfüllen kann.

    Wird auch bei meiner Variante erfüllt. Oft gibt es mehrere Wege zum Ziel, aber nicht jeder ist in jedem Betrieb praktikabel.
    Wie kannst Du sinnvoll dokumentieren, welches SDB zu welchem Zeitpunkt wem zur Verfügung stand? Dezentral bekommst Du da schnell Probleme. Dass man SDB archivieren muss ist auch vielen nicht bekannt und die Archivdauer kann verdammt lange sein.

    Mit einem "kleinen" Vortrag " vom Sicherheitsdatenblatt zur Betriebsanweisung" würde dir das nicht passieren.

    Wie lange bleibt der Vortrag im Gedächtnis?
    Da halte ich es für wesentlich sinnvoller, wenn der Experte dem Mitarbeiter auf Nachfrage das relevante SDB erklärt.
    Die Rückfragequote ist verschwindend gering.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie lange bleibt der Vortrag im Gedächtnis?

    Das hängt in enormem Maße vom Vortragenden ab. Kann der Redner Interesse wecken oder spult er Wissen gönnerhaft ab.

    Wird auch bei meiner Variante erfüllt. Oft gibt es mehrere Wege zum Ziel, aber nicht jeder ist in jedem Betrieb praktikabel.

    Ich habe auch nichts gegen deine Variante eingewendet, lediglich deine Argumente von den "gewöhnlichen Mitarbeitern" passen nicht ganz ins Licht! Wenn die Variante "SDB-Guru" den Zugang sicher stellen kann, die Mitarbeiter damit zufrieden sind, meinetwegen. Wir ziehen den offenen Umgang vor und trauen den Mitarbeitern zu, mit der "Informationsflut eines SDB" umgehen zu können. Dein "Phänomen" gehört bei uns der Vergangenheit an.

    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • lediglich deine Argumente von den "gewöhnlichen Mitarbeitern" passen nicht ganz ins Licht!

    Ach, was passt da nicht? Ich betreue ein Spektrum vom angelernten Hilfsarbeiter bis zum Professor. Die ersten können viele Dinge nicht so einfach erfassen und die letzten wollen sich nicht mit so was wie einem SDB herumschlagen, die benötigen kurze und umfassende Informationen. Wenn ich denen mit einem Vortrag nach dem Motto "wie lese ich ein SDB" komme werfen die mich raus. Für viele ist doch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen ein Nebenschauplatz zu ihrer eigentlichen Arbeitsaufgabe. Mit SDB lesen wird kein Geld verdient, außer der Berater, der das macht rechnet diese Zeit entsprechend ab.
    Im Jahr 2008 hatte ich sogar mal eine PPT mit dem Thema "Sicherheitsdatenblatt lesen und verstehen". Da wurden die wichtigsten Punkte aufgezeigt. Auch wurde da gezeigt, was man vom SDB in der BA findet. Das Interesse war bei den Zuhörern schon damals stark begrenzt, denen ist eine sauber ausgearbeitete BA lieber, als ein umfangreiches SDB mit CSR und ES.
    Ich glaube mein Vortragstil ist nicht das große Problem. Zumindest wurde ich bisher fast immer entsprechend gelobt. Ich gestalte meine Vorträge in der Regel auch immer mit vielen praktischen Beispielen, die die Teilnehmer kennen und somit nachvollziehen können.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen AxelS,


    Wie lange bleibt der Vortrag im Gedächtnis?

    Ich glaube mein Vortragstil ist nicht das große Problem. Zumindest wurde ich bisher fast immer entsprechend gelobt. Ich gestalte meine Vorträge in der Regel auch immer mit vielen praktischen Beispielen, die die Teilnehmer kennen und somit nachvollziehen können.

    Dann dürfte der Nachhaltigkeit eines Vortrages nichts im Wege stehen. Alles gut!

    Ich betreue ein Spektrum vom angelernten Hilfsarbeiter bis zum Professor.

    Bei der "Arbeitsstätte" eines Professors sehe ich deine Variante als praktikabel an. Herr Prof. beauftragt ( falls gewünscht) seine Vorzimmerdame damit, dich und das SDB anzufordern und um 11.15h hat er Zeit für dich und deine Erläuterungen.

    In der Frage ging es allerdings um Tief- und Straßenbau. Um Kolonnen, die auf Baustellen Wochen, Monate oder Jahre verbringen. Falls die Fahrzeuge zu Feierabend nicht auf den "Hof" kommen, sehen diese Mitarbeiter die "Zentrale" u.U. für lange Zeit nicht. Selbst wenn sie die FZ morgens abholen, geschieht dies üblicherweise vor der Bürozeit und umgekehrt am Abend. Den Mitarbeiter mit der Fähigkeit Sicherheitsdatenblätter lesen und erklären zu können auch anzutreffen, dürfte schwierig bis unmöglich werden.

    Das System, welches in diesem Fall Verwendung finden sollte, muss immer auf den Betrieb zugeschnitten und praktikabel sein. Erfahrungsgemäß hält sich die Anzahl der SDB in Grenzen und damit durchaus geeignet, vor Ort ( egal in welcher Form) zugänglich zu sein.

    Beste Grüße
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ...........bevor der Markt leer ist, bin ich längst in Rente!

    :Lach::Lach:

    Gruß Andy

    mmmmmmhhhhhh ---> lass mich mal in deine Akte gucken ------> mmhmhmhmhh nee, dass wird nicht reichen, so schnell wird das nichts mit Deiner Rente :Lach::44::Lach::44::Lach::44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • mmmmmmhhhhhh ---> lass mich mal in deine Akte gucken ------> mmhmhmhmhh nee, dass wird nicht reichen, so schnell wird das nichts mit Deiner Rente

    ;(:/:S:evil:

    :Lach:

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Den Mitarbeiter mit der Fähigkeit Sicherheitsdatenblätter lesen und erklären zu können auch anzutreffen, dürfte schwierig bis unmöglich werden.

    Benötigt man bei meinem System ja auch nicht, die entsprechenden BA genügen.
    Was soll der Straßenbauer mit einem SDB anfangen?

    Erfahrungsgemäß hält sich die Anzahl der SDB in Grenzen und damit durchaus geeignet, vor Ort ( egal in welcher Form) zugänglich zu sein.

    Mir fallen spontan schon 5 Stoffe ein, für die man ein SDB benötigt, nur für die Medien des Fahrzeugs, da ist noch kein Produkt für die Baustelle dabei, klar hält sich die Anzahl in Grenzen, sie kann aber gewaltig hoch sein und das alles sinnvoll zu gestalten wird dann schon nicht mehr so einfach. Daher meine Empfehlung in Richtung BA.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wer sich für die SDB interessiert kann zu den üblichen Bürozeiten entsprechende Einsicht bekommen. Bei Bedarf z.B. Allergien usw. kann auch ein Ausdruck mitgegeben werden.

    Benötigt man bei meinem System ja auch nicht, die entsprechenden BA genügen.

    Daher meine Empfehlung in Richtung BA.

    Das Vorhandensein von Betriebsanweisungen muss doch nicht den Zugang zu Sicherheitsdatenblättern auf der Baustelle ausschließen.

    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Das Vorhandensein von Betriebsanweisungen muss doch nicht den Zugang zu Sicherheitsdatenblättern auf der Baustelle ausschließen.

    Warum unnötigen Ballast mitschleppen, den man dann auch noch aktualisieren muss mit Dokumentation wer zu welcher Zeit Zugriff auf welche Information hatte?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dokumentation wer zu welcher Zeit Zugriff auf welche Information hatte?

    Auch das dürfte sich bei besagten Tief- und Straßenbaukolonnen in Grenzen halten, schließen wir deine bestimmten Personenkreise ( durchschnittliche Arbeitnehmer, einfach gestrickte Menschen, angelernte Hilfsarbeiter und Straßenbauer) wegen ihres Empfängerhorizont, schon einmal von der neugierigen Betrachtung eines SDB aus.

    Wir können es drehen und wenden wie wir wollen. Letztlich entscheidet das Unternehmen wie es den Zugang nach Artikel 35 REACH für seine Arbeitnehmer gewährt. Bei einem Verstoß hiergegen ist es der Arbeitgeber, auf den ein Bußgeld zukommt.

    Beide Varianten sind geeignet.

    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Mir scheint in dieser Diskussion bleibt wieder einmal das Verhältnis zwischen Theorie und Praxis vollständig unberücksichtigt. Erfahrungsgemäß haben selbst in Chemiebetrieben, also dort wo normalerweise "Fachleute" tätig sind, die Sicherheitsdatenblätter im Tagesgeschäft eher untergeordneten Charakter.

    Produkt- und tätigkeitsspezifische Informationen werden im Rahmen von Unterweisungen i.d.R. ausschließlich über die BA vermittelt - und das ist auch gut so. Selbstverständlich bekommen die MA auch Hintergrundinformationen zur Quelle, also dem MSDS. Diese beschränken sich aber auf eine Übersicht.

    Wenn ich ein 120 Seiten MSDS auf eine Baustelle, in den Betrieb etc. bringe, dann hat dies nur eines zur Folge - einen riesigen Verwaltungsaufwand. Der praktische Nutzen ist erfahrungsgemäß gleich Null.

    Vielleicht sollte man genau diese praktische und realitätsnahe Seite umfänglicher betrachten...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • So macht jeder seine Erfahrungen. Was für das eine Unternehmen machbar ist, ist für das andere Unternehmen nicht möglich. Mir ist noch kein 120 starkes Sicherheitsdatenblatt für Tief- und Straßenbau begegnet. Aber man lernt bekanntlich ja nie aus.

    Beste Grüße
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hi,

    für die Beschäftigten sind die SDB i.d.R. nicht relevant. Im Falle eines Unfalls wollen die Rettungskräfte (z.B. Rettungsdienst, Feuerwehr) die SDB der beteiligten Gefahrstoffe, um stoffspezifische Einsatzmaßnahmen sowie ggf. die stoffspezifische Behandlung Verletzter einleiten zu können. Aus meiner bisherigen praktischen Erfahrung heraus muss somit organisiert sein, wie im Falle eines Unfalls zeitnah der Zugriff aufs SDB durch Beschäftigte erfolgen kann, damit diese das SDB an die zuständigen Stellen weiterreichen können.

    schöne Grüße

  • Hallo Zusammen

    ich muss MichaelD aus eigener Erfahrung zustimmen. Wir sind ein amerikanisches Unternehmen und nach Konzernvorgaben müssen die SDB für jeden in der Produktion einsehbar sein.
    Das hat Vorteile aber auch Nachteile wir setzen keine so gefährlichen Gefahrstoffe ein und wenn dann in äußert geringen Mengen.
    Nun kommte es auch mal vor das ein Mitarbeiter sich ein SDB anschaut und durch die Piktogramme total verunsichert wird weil er zwar das Piktogram sieht und kennt aber das Mischungsverhältnis übersieht. Es geht dann soweit das wir den BA hinzuziehen müssen damit der Mitarbeiter wieder mit dem Stoff arbeitet. Alles reden und erklären der Vorgesetzten, FaSi hat da nichts geholfen erst als der BA unsere Angaben bestätigt hat wurde er überzeugt.
    Auch in einer BA kann man viel information unterbringen wir unterweisen die BA,s jedes jahr und sprechen bei den Sicherheitstreffen die mehrmals im Jahr stattfinden über unsere BA,s
    aber wenn man Mitarbeiter über BA,s befragt sagen die meisten sie kennen den Inhalt nicht und haben nach Tagen vergessen wo die BA,s aushängen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • So macht jeder seine Erfahrungen. Was für das eine Unternehmen machbar ist, ist für das andere Unternehmen nicht möglich. Mir ist noch kein 120 starkes Sicherheitsdatenblatt für Tief- und Straßenbau begegnet. Aber man lernt bekanntlich ja nie aus.

    Beste Grüße
    Andy

    Es mag auch Baustellen geben, auf denen man sowas braucht... Guckst du hier: https://www.clariant.com/de/Solutions/P…25/Antifrogen-N Und nein, ihr verguckt euch nicht...203 Seiten.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Guten Morgen,

    das ist wirklich sehr umfangreich + in englische Sprache.

    Das ist vermutlich kein Stoff der im Staßenbau Verwendung findet, aber auf Baustellen, wo Installateure entsprechende Anlagen installieren oder warten.
    Da stellt sich dann wirklich die Frage, ob es Sinn macht dieses SDB in Papierform auf der Baustelle vorzuhalten.

    Eine Betriebsanweisung mit Hinweis auf die gefahrbestimmende Komponente hat da vermutlich einen deutlich höheren Nutzen.

    Gruß
    Kai

  • Es mag auch Baustellen geben, auf denen man sowas braucht... Guckst du hier: clariant.com/de/Solutions/Prod…/12/09/18/25/Antifrogen-N Und nein, ihr verguckt euch nicht...203 Seiten.

    Antifrogen® N ist ein flüssiges, helles Gelb, das als Wärmeträger in geschlossenen Warmwasserheizungen, Wärmepumpen und als Kühlsole in industriellen Kälteanlagen verwendet werden kann.= Übersetzung Google

    Welches dieser Expositionsszenarien nach Abschnitt 16 im Sicherheitsdatenblatt ist denn für deine Vorgänge im Tief- und Straßenbau relevant?

    Zu deiner Erinnerung, die ursprüngliche Fragestellung handelte von einem Unternehmen im Tief- und Straßenbau! Erweiterte Sicherheitsdatenblätter mit diesem Umfang gibt es haufenweise, aber eben nicht für dieses Gewerk! Kannst aber gerne weitersuchen, man lernt wie gesagt nie aus.

    Beste Grüße
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!