Häufig wollen der behandelnde Arzt oder die Rettungssanitäter diese gerne haben.
Eher nicht, das Produktetikett genügt. Siehe da, dort ist sogar eine Telefonnummer des Herstellers angebracht. In Zukunft genügt der UFI und ein Anruf bei der Giftnotrufzentrale.
Diese Aussage habe ich auch nicht getroffen!
Es ging mir darum klar zu machen, dass es keine Forderung nach einer jederzeitigen Einsichtnahme der SDB gibt. Denn genau das behaupten viele.
Eine solche Aussage würde ich nie treffen.
Jahrzehntelange Praxiserfahrung und Dank Internet wird die Verunsicherung dann noch größer. Kannst ja mal nach "Verbot Dihydrogenmonoxid" googeln.
Meiner Meinung nach ist es Sache der GL und sonstiger Verantwortlichen, mit tatkräftiger Unterstützung der Sifa, die Mitarbeiter in die Lage zu versetzen, bei Bedarf relevante Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern "lesen und verstehen" zu können - und das ohne "Verwirrung" bei durchschnittlichen Arbeitnehmern hervorzurufen.
er muss durch entsprechende Unterrichtung fähig sein, für sich erforderliche Hinweise aus dem SDB zu ermitteln.
Wozu? Die relevanten Informationen können die Mitarbeiter der Betriebsanweisung entnehmen. Sollten da noch Fragen offen bleiben ist der Vorgesetzte gefordert und wenn der auch nicht weiter weiß, kann man ja die Fachkräfte befragen.
Es geht darum, den MA in die Lage zu versetzen das SDB zu verstehen und z.B. zu wissen unter welchem Abschnitt, welche Informationen zu finden sind.
Warum sollen Mitarbeiter seitenweise für sie irrelevante Daten durchlesen, nur um eine kleine Information zu bekommen? Die Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entsprechend DGUV Grundsatz 313-003 dürfte eh kaum ein Mitarbeiter oder Vorgesetzter mitbringen, da benötigt man dann Fachkräfte.
Ich lerne auch nicht wie ein Automotor funktioniert, nur weil ich Auto fahren möchte.
Aussagen wie:
„Auf den Empfängerhorizont achten“
„Wenn er zu viel Infos hat, kommt er ins schwimmen“
„..mal hört, vergisst, falsch aufnimmt, fehlinterpretiert o.ä.“
„Er liest nur das Schlimmste und versteht nicht …“bringen meine Mitarbeiter nicht von unseren Kunden mit. Und es ist von A - Z fast alles dabei.
Der Empfängerhorizont ist durchaus relevant. Es gibt auch "einfach gestrickte" Menschen, die aus den Informationen eines SDB nichts ableiten können. Solche Menschen benötigen entsprechend einfach gehaltene Anleitungen, welche eindeutig formuliert sind und keine SDB mit vielen für sie unverständlichen Begriffen. Eine Schulung in die Richtung, dass auch solche Menschen ein SDB sinnvoll lesen können ist sehr aufwändig und der Nutzen zweifelhaft.
Ich hatte schon mehrfach Nachfragen von Mitarbeitern, die ein SDB in die Hände bekommen haben und dann im Abschnitt 3 bei den Inhaltsstoffen einen ach so gefährlichen Stoff in minimalster Menge entdeckten, worauf sie panikartig reagierten und meinten der AG möchte sie vergiften. Ich darf dann immer schön die Erkenntnisse von Paracelsius erklären. Komisch, Botox lassen sie sich ungehemmt unter die Haut spritzen. Auch Tatoos werden bedenkenlos gestochen, hat wohl noch niemand dieser Kandidaten die Rapex Liste gelesen.
Schon mal nachgefragt, wie viele SiFa sich gerne mit Gefahrstoffen beschäftigen? Wenn man nicht gerade in der Chemieindustrie nachfragt, wird da gerne abgewunken nach dem Motto "Bin Bauingenieur, Chemie war noch nie meine Stärke".
Wenn Du Deine Beschäftigten entsprechend schulen möchtest, kannst Du das gerne machen. Wenn ich mir aber so ansehe, was alles unterwiesen werden muss, bleibt bei uns für solche Dinge keine Zeit mehr übrig, denn die Mitarbeiter sollen auch produktiv tätig sein.