Hallo, ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist heute Morgen mit seinem PKW zur Arbeit gekommen. Die Firma (Eingangstür) öffnet um 7:00 Uhr, jedoch war er bereits um 06:40 Uhr auf dem Firmenparkplatz angekommen, da er rechtzeitig zu Hause wegen einer weiten Anreise verkehrsbedingt losfährt. Um sich die 20 Minuten Wartezeit zu vertreiben, ist er auf dem Firmengelände spazieren gegangen.
Die Firma besterht aus insgesamt 3 Gebäuden, wovon ein Gebäudekomplex (7000 m²) gerade neu gebaut wird. Bis Anfang der Woche war dieser Neubau und die unmittelbaren Zugänge zur Baustelle durch einen Bauzaum vom Generalunternehmer abgeriegelt. Da der Bau aber nun in die Endphase geht (Übergabe nächste Woche) sind die Baucontainer, Krane, Maschinen und auch der Bauzaun vom Generunternehmer bereits abgebaut.
Eine andere von uns beauftragte Gartenbaufirma (nicht Bestandteil des Vertrages mit dem GU) führt nun die Restarbeiten an den Außenanlagen durch (Pflasterung um das Gebäude herum, Bepflanzung, usw.). Diese Firma ist ca. zur Hälfte mit der Pflasterung um das Gebäude herum fertig. An einigen Stellen stehen die Gillydeckel noch etwas erhöht, welche durch die Pflasterung noch angepasst werden. Eine Absicherung der Baustelle durch das Gartenbauunternehmen gibt es nicht, weder Warnschilder, noch Bauzaun oder etwas vergleichbares.
Der Mitarbeiter ging, um die Wartezeit zu überbrücken, nun heute Morgen um den nicht mehr abgesperrten Neubau herum und stolperte über einen noch hoch stehenden Gullydeckel im Bereich der Neupflasterung. Er zog sich dabei tiefe Schürfwunden an Hände, Knie und im Gesicht zu. Desweiteren ging dabei auch seine Brille zu Bruch. Der Mitarbeiter wurde "erstversorgt" und hat dann die Notfallambulanz eines Krankenhauses (mit D-Arzt-Verfahren für Arbeitsunfälle) aufgesucht und ist nun auch erst einmal arbeitsunfähig geschrieben. Die BG bekommt ja nun über die Ambulanz bzw. den D-Arzt dies als Unfall gemjeldet, da der Mitarbeiter angegeben hat, dass es auf den Weg vom Parkplatz in die Firma passiert ist.
Nun kommen folgende Fragen auf:
1. Ist es wirklich ein Arbeits- oder Wegeunfall ? (streng genommen meiner Meinung nach nicht, da er den direkten Arbeitsweg verlassen hat um "privat" spazieren zu gehen, da er die 20 Minuten bis Firmenöffnung überbrücken wollte)
2. Hat die Gartenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt ? (meiner Meinung nach ja, aber um ehrlich zu sein haben wir als Firma auch im Vorfeld nichts dazu mit der beauftragten Firma abgesprochen, also sind aus meiner Sicht auch wir -als Auftraggeber- nicht ganz unschuldig).
3. Wer kommt für den Brillenschaden auf ? (so Leid es mir für den Mitarbeiter tut, aber hier bin ich der Meinung, dass er dafür selber aufkommen muss, da sein Spaziergang heute Morgen eher "privater" Natur war)
Meine Meinungen habe ich jeweils dahinter geschrieben, nun würden mich dazu mal eure Meinungen interessieren.........
Gruß
Ralf