Hallo Miteinander,
kann mir jemand sagen, wo ich ganz konkret nachlesen kann was und wie in einem U-Bericht an die BG stehen darf?
Folgender Fall: Arbeitsunfall ist passiert, in der U-Meldung steht sinngemäß: ... bin ich hängengeblieben und verspürte einen Schmerz.
Der U-Bericht wurde im Feld 17 "ausführliche Schilderung" von AG Seite mit Zweifel an dem Arbeitsunfall und Hinweis das dies der x.te Unfall in x Monaten sei und der Bitte dies zu prüfen, ergänzt. Darf er das?
Im SGB 7 §193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer steht nichts konkretes das er das nicht dürfe. Allerdings auch: (8) Das BMAS bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den für Aufgaben der Prävention und der Einleitung eines Feststellungsverfahrens erforderlichen Inhalt der Anzeige, ihre Form und die Art und Weise ihrer Übermittlung sowie die Empfänger, die Anzahl und den Inhalt der Durchschriften.
Nur kann ich auf der BMAS Site nichts dazu finden.
Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?