Hallo Leute,
die Suche hat nichts passendes ergeben also ein neues Thema.
Wie die Überschrift es schon sagt geht es um den Hautschutz.
1. wir haben einen Hautschutzplan erstellt und alle Schutz und Pflegemittel bestellt. (Unsichtbare handschuhe, Pflegecreme etc.)
Für meinen kleinen Kopf ist es nur logisch dass die Sachen dort angebracht werden wo sie auch benutzt werden.
Also in der Instandhaltung z.B.: direkt am Waschbecken der Instandhaltung usw.
Unsere Haustechnik weigert sich aber das alles an dem Waschbecken anzubringen. die Wollen am Waschbecken z.B.: nur Seife aber keine Pflegecreme.
Gibt es eine Rechtsgrundlage wo das alles hängen soll?
2.Ich bin auf der Suche nach geeignetten Schutzhandschuhen für Reinigungsarbeiten auf Oberflächen der Traktionsbatterien. Da ich es dort mit Schwefelsäure zu tun habe muss ich auf die entsprechenden Kennzeichen achten.
Stand jetzt brauche ich Handschuhe die das Symbol mit dem Erlenmeyerkolben "Schutz gegen Permeation", EN374 Kennzeichnung und die Prüfung gegen "L" (Schwefelsäure) aufgedruckt haben.
ist das soweit richtig?
Vielen Danke schon mal vorab für eure Mühen.