Moin,
bei einer Räumung kann es ja immer wieder vorkommen, dass ich mobilitäteingeschränkte Personen im Gebäude habe. In unsere Handlungsanweisung für die Brandschutzhelfer haben wir folgende Textpassage:
Zitat von Handlungsanweisung
Bei Bedarf begleiten Brandschutzhelfer mobilitätseingeschränkte Personen bis zum Sammelplatz oder in einen gesicherten Bereich, wenn die mobilitätseingeschränkte Person nicht über Treppen bewegt werden kann. In diesem Fall verbleibt ein Brandschutzhelfer bei der mobilitätseingeschränkten Person und schickt einen weiteren Brandschutzhelfer oder andere Personen zu den Koordinatoren, um mitzuteilen, an welchem Punkt im Gebäude sich die mobilitätseingeschränkte Person und der Brandschutzhelfer befinden. Wenn möglich schicken die Koordinatoren weitere Brandschutzhelfer zu diesem Aufenthaltspunkt, um die mobilitätseingeschränkte Person zum Sammelplatz zu verbringen.Muss der Standort des Brandschutzhelfers und der mobilitätseingeschränkten Person aus Gründen des Selbstschutzes aufgegeben werden, ist wenn möglich ein anderer sicherer Bereich aufzusuchen oder die mobilitätseingeschränkte Person auch unter Inkaufnahme von Verletzungen über das Treppenhaus in Freie zu bringen.
Natürlich ist das (bei unserer Betriebsart) ein sehr unwahrscheinlicher Fall, aber man sollte ja auch auf den Fall vorbereitet sein, dass das Marmeladenbrot mit der süßen Seite auf den Boden fällt. Mit dem letzten Satz habe ich etwas Probleme. Die Person alleine ihrem Schicksal überlassen geht schlecht. Dann doch lieber versuchen, die Person rückwärts die Treppe hinunterzuziehen, auch wenn sie sich x-mal die Knöchel an jeder Stufe anschlägt oder seht Ihr das anders? Ich finde auch die Formulierung des letzten Satzes sehr unglücklich, aber mir ist leider noch kein besserer Prosatext eingefallen. Vielleicht hat ja jemand diese Problematik bei sich textlich etwas eleganter abgebildet und kann mit einen Tipp geben.
Gruß Frank