Beiträge von Marco84

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    Hallo,


    ich habe mir auch die GefDok Light modifiziert.

    Mit einfachen Excel-Kenntnissen kann man dort recht viel erreichen.

    Aber auch, wenn man sich das ins Word überträgt lassen sich ordentliche Dokumente erstellen.


    Eine Access-Version ist noch in Arbeit und auf Grund des derzeitigen Arbeitspensums nicht absehbar fertig. Aber wie heißt es so schön... KVP :)

    Prüfung und Erstellung von Flucht- und Rettungswegen habe ich besucht.


    Kein schlechte Lehrgang und man frischt mal die ganze Sache auf.
    Fachplaner für Brandschutz kenne ich nur den Lehrgang über die EIPOS in Dresden. Solltest du diesen mit min. befriedigend abschließen, bist du für den Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz über die EIPOS schon mal zugelassen.
    Ob dieser Lehrgang dich befähigt Brandschutzkonzepte zu erstellen kann ich dir leider nicht sagen. Ich kenne jemanden der Sachverständiger über die EIPOS machte, er ist aber auch Dipl.-Ing. :huh:


    Eine weitere Sache, welche ich auch noch absolvieren möchte ist Brandschutzmanagement. Das Ganze über VDS.
    Hier gibt es noch viele weitere Fortbildungen / Weiterbildungen...

    Ich habe die LEK1 gestern bei der BGRCI abgelegt und bestanden.
    Wie schon meine Vorredner sagten 67 MC-Fragen und 33 Freitext.


    Der MC-Teil war ganz in Ordnung, hier war keine doppelte Verneinung oder irgendwelche Fangfragen zu sehen.
    Mache die CD(Stick) wirklich komplett durch. Und schaue dir alles an was angeboten wird.
    Es können Fragen dran kommen, welche du nur durch Zuhören bei den Lerneinheiten erarbeiten kannst.
    Es ist zwar möglich mittels Ausschlussverfahrens etwas zu kompensieren aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
    Im Freitext-Teil war wirklich der Wortlaut des gesuchten Begriffes notwendig, keine Umschreibung, keine Beispiel, entweder klar oder keine Punkte. Das fand ich etwas hart. Hier sind aber auch Teilpunkte möglich, dies steht dann auch dabei.


    Höre dir die Lerneinheiten aufmerksam an, versuche noch etwas Wissen übers Internet darüber zu erfahren.
    Es ist wirklich kein Hexenwerk und wir haben uns mehr fertig gemacht als die Sache es Wert war.
    Im Durchschnitt hatte alle 75% erreicht. Alle Bestanden.


    Viel Glück wünsche ich und immer fleißig lernen...

    Um mich meinem Vorredner anzuschließen:
    Nimm die Passage "unter Beachtung des Eigenschutzes" mit rein, ERSTMAL.
    Aber egal welche Lösung ihr entwickelt. Im Notfall geht es die Treppe runter. Der Selbsterhaltungstrieb des Menschen kennt keine Grenzen.
    Auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, das diese Situation eintritt, muss man daran denken und Lösungen entwickeln.



    Hier sollte man sich Fragen stellen: Wie sieht das Treppenhaus aus? Sicheres Treppenhaus? Muss der Rolli im 4 Stock arbeiten, gibt es keine Büros ebenerdig?


    Desweiteren gibt es ja sogenannte "Treppensteiger" (Scalamobil z.B.). Wäre die Anschaffung eines solchen Systems ratsam?
    Die technische Lösung wird hier die besten Ergebnisse bringen.

    Hey,


    pauschal kann man sagen wo das Gesetz dem AG Spielraum gibt, kann der BR mitbestimmen.
    Hierunter fällt z.B. die Ausgestaltung gem §5 ArbSchG.
    Da hier unterschiedliche Methoden und Vorgehensweisen in Betracht kommen, sind die erforderlichen, generellen Entscheidungen mitbestimmungspflichtig.
    z.B. Mitbestimmung bei der Bestellung der SiFA, dem Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte etc....
    Auch die Art der Dokumentation gem. §6 ArbSchG wird als mitbestimmungspflichtig eingestuft.


    Beim Bewerten sehe ich das größte Problem. Da hier dem Betriebsrat schlicht weg die Ahnung fehlt......


    vgl. §87 (1) Nr.7 BetrVG Rn. 204-260 (Kommentar für die Praxis) ; Däubler/ Kittner

    Wie ist das ganze nun ausgegangen?


    Ich frage deshalb da die Ausbildung zur SiFa im März diesen Jahres bei mir startet.
    Ich sitze auch bei mir im Betrieb im Betriebsrat und bin dort der "Experte" für Arbeitsschutz. Habe schon einige Lehrgänge besucht (GB psychische Gefährdungen, Fachkraft für Gefährdungsbeurteilung (TÜV) , Brandschutzbeauftragter vdbf....).
    Ich möchte im Februar eine Betriebsvereinbarung zur Einführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen abschließen. Dort sollen nach einen Workshop zur Information 2 "Testgruppen" jeweils 2 verschiedene Fragebögen erhalten (Impulse , ChEF) und diese ausfüllen. Das Ganze wird normal ausgewertet und ein weiterer Workshop abgehalten, in dem die Ergebnisse präsentiert und die Maßnahmen zusammen mit den Mitarbeitern im Rahmen eines Dialoges erörtert werden. Zum Abschluß noch kurz Feedback welche Methode die (subjektiv) besserer war.
    Das Ganze geht dann in ein Managementmeeting und wird dem GF vorgestellt.


    Wenn wir das nun also im Februar bis Juni durchziehen, habe ich doch schon sozusagen meine LEK2 (Konzept + Auswertung + Maßnahmen) und 3 (Präsentation für GF).... Falls mein Betreuer das Thema zulässt...... oder sehe ich das Falsch??? ?(


    MfG

    Zu diesem Thema habe ich folgendes gefunden....


    https://www.dibt.de/de/Fachber…erschutzabschl%FCsse.html


    unter diesem Link kommst du auf die I-Net-Seite des Dibt.... dort steht in der PDF das Änderungen am Schloß zulässig sind, und zwar unter dort genannten Bedingungen. (2. Änderungen am Verwendungsort Nr. 3....) Dies ist aber mit dem Hersteller abzuprechen. Solange das Schloß selbst einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweiß hat, sollte das ja kein Problem sein. Zur Not kann man mit den "schriftlichen Hinweisen" des Herstellers mal direkt beim DiBt nachfragen. Eine Info können die bestimmt geben.

    Dem Architkten die Fachkunde abzuprechen halte ich für "gefährlich". Ich weiß wovon ich rede, habe ja schließlich eine Architektin zu Hause :)


    Zu deiner Problemstellung:


    Ich denke hier ist eher die Nutzung des Gebäudes gemeint.
    Maschinenaufstellplan, Nutzungskonzept etc....


    Hier ergeben sich dann halt Umgebungsfaktoren, die man baulich abfangen kann. Lärm z.B. Wenn ich weiß das die Maschine hinten in der Ecke mächtig krach macht, plane ich schon eine bauliche Maßnahme ein, um den Lärm zu dämpfen.
    Wenn es hier Qualitätssicherungsmaßnahmen gibt sollte das Licht dementsprechend sein. Also wie ist die Beleuchtung angeordnet.
    Wo sind die Fluchtwege und Fluchttüren. Wenn ich später eine Maschine vor die Tür stelle, gibt es diesen Fluchtweg nicht mehr, somit kann die Nutzung des Gebäudes untersagt werden.
    Ist die Klimaanlage / Lüftungsanlage dementsprechend ausgelegt.....



    Ich denke hier soll soweit alles eingeplant werden, denn nachträgliche "Pfuscherein" haben nicht so den Wirkungsgrad von gut geplanten baulichen Maßnahmen.


    Einfach überlegen was will ich in dem Gebäude veranstalten und dann halt überlegen welche Auswirkungen hat das ganze auf die Menschen im Gebäude. Diese Auswirkungen versuchen "baulich" abzumildern. Das ganze schön dokumentieren und die Sache wäre für mich erledigt.

    Ich benutzt A...CAD von Gra......ft.
    Ist aber dem geschuldet da ich über dieses Programm alles abdecken kann / muss. Maschinenaufstellpläne etc.... Es hat sich dahingehend durchgesetzt da man durch eine Listenauswertung alles im Überblick hat. Ich kann damit meine Feuerlöscherverwaltung genauso machen wie die Überwachung der prüfpflichten Anlagen.


    Ist aber recht kostenintensiv......


    Grundsätzlich reicht für kleine und übersichtliche Gebäude notfalls auch WORD.


    Es kommt immer darauf an was man damit machen will.

    Also die Haltung des BR kann ich absolut nicht nachvollziehen.
    Ich sitze ja selber in solch einem Gremium und würde mir sowas mal komplett verkneifen.


    Wenn der AG kommt und sagt ab jetzt alle Prüffristen 2 Jahre, okay da kann man ja mal nachhaken....
    Wenn der AG kommt und sagt nach dem vorliegenden Prüfbericht und der dazu erstellten GB komme ich zu dem Schluß das eine Prüffrist von 2 Jahren ausreichend ist, ist doch alles gut. Es wurde geprüft (seine gesetzliche Pflicht) und fertig. Ich als Betriebsrat bin "Wächter der Gesetze", muss also kontrollieren ob er den gesetzlichen Rahmen einhält bzw. wo man Verbesserungen herbeiführen kann.


    Ich denke jeder Betriebsrat hat wichtigere Sachen wo man sich mit dem AG streiten kann, als über die Prüffristen......

    Ich würde dir als Mittel NoBite Haut Sensitiv empfehlen (keine Werbung!!)


    Es hilft wirklich gut, nach eigenen Erfahrungen. Und laut SDB unbedenklich..... siehe Anhang.


    Was auch denkbar wäre eine Nutzung von Kleidungssprays.... Also lange Kleidung sowieso, diese sind noch mit einem Wirkstoff von außen behandelt. Wäre nur zu schauen wie sich das ganze verhält.

    Bei uns sieht das ganze zur Zeit so aus.
    Es wird einige Änderungen geben, die Substitutionsprüfung soll dort mit dokumentiert werden, der Arbeits- /Lagerbereich wird eingefügt und verschiedene Links zu den Betriebsanweisungen und zu den SDB....



    Ansonsten waren damit soweit alles zufrieden, BG, GAA und ISO-Auditor


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