Moin,
wir haben bei uns einen relativ hohen Durchlauf von Personen, die bei uns ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren (FSJ-Kräfte). Es stellt sich nun die Frage, ob diese Personen unter den Geltungsbereich der ArbMedVV fallen, d.h. von uns zu betreuen sind. Das Jugendfreiwilligendienstgesetz sagt in §13:
Zitat von §13 JFDGFür eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Okay, so weit, so gut. Gesundheits- und Arbeitsschutz für alle ist ja nicht das verkehrteste.
Die ArbMedVV spricht immer von Beschäftigten, denen Vorsorge anzubieten ist oder für die Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Jetzt sind die Freiwilligen aber keine Beschäftigten von uns. Natürlich üben sie aber auch wie unsere Beschäftigten Tätigkeiten mit gewissen Gefährdungen aus. Jetzt streiten sich momentan die Geister, ob für diesen Personenkreis bei Vorliegen der Auslösekriterien Vorsorge angezeigt ist. Im Arbeitsschutzgesetz werden als Beschäftigte unter anderem definiert:
Zitat von §2 (2) Nr.3 ArbSchG
(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes,......
Also weiter in der Kette. Das Arbeitsgerichtsgesetz definiert die Arbeitnehmer wie folgt:
Zitat von §5 ArbGG(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 -) sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.
In Ordnung, wirtschaftlich unselbstständig sind die Freiwilligen, auch wenn sie keine Entlohnung von uns erhalten. Die Vorsorge resultiert ja immer aus den mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen und nicht daraus, ob jemand ein monatliches Salär erhält. Demnach wären diese Personen meines Erachtens den Beschäftigten gleichzustellen und auch Vorsorgen durchzuführen. Ich weiß, dass viele Betriebe und Institutionen diese Thematik sehr unterschiedlich behandeln. Daher würde mich Eure Meinung zu dieser Problematik interessieren.
Gruß Frank