FSJ-Kräfte wie Beschäftigte behandeln?

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  • Moin,


    wir haben bei uns einen relativ hohen Durchlauf von Personen, die bei uns ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren (FSJ-Kräfte). Es stellt sich nun die Frage, ob diese Personen unter den Geltungsbereich der ArbMedVV fallen, d.h. von uns zu betreuen sind. Das Jugendfreiwilligendienstgesetz sagt in §13:

    Zitat von §13 JFDG

    Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitsschutzbestimmungen und das Bundesurlaubsgesetz entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Okay, so weit, so gut. Gesundheits- und Arbeitsschutz für alle ist ja nicht das verkehrteste. :)


    Die ArbMedVV spricht immer von Beschäftigten, denen Vorsorge anzubieten ist oder für die Pflichtvorsorge zu veranlassen ist. Jetzt sind die Freiwilligen aber keine Beschäftigten von uns. Natürlich üben sie aber auch wie unsere Beschäftigten Tätigkeiten mit gewissen Gefährdungen aus. Jetzt streiten sich momentan die Geister, ob für diesen Personenkreis bei Vorliegen der Auslösekriterien Vorsorge angezeigt ist. Im Arbeitsschutzgesetz werden als Beschäftigte unter anderem definiert:

    Zitat von §2 (2) Nr.3 ArbSchG


    (2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:
    1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,
    3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes,......

    Also weiter in der Kette. Das Arbeitsgerichtsgesetz definiert die Arbeitnehmer wie folgt:

    Zitat von §5 ArbGG

    (1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 -) sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind.

    In Ordnung, wirtschaftlich unselbstständig sind die Freiwilligen, auch wenn sie keine Entlohnung von uns erhalten. Die Vorsorge resultiert ja immer aus den mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen und nicht daraus, ob jemand ein monatliches Salär erhält. Demnach wären diese Personen meines Erachtens den Beschäftigten gleichzustellen und auch Vorsorgen durchzuführen. Ich weiß, dass viele Betriebe und Institutionen diese Thematik sehr unterschiedlich behandeln. Daher würde mich Eure Meinung zu dieser Problematik interessieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,


    wie du schon richtig angemerkt hast sind es Beschäftigte, von daher " behandeln" wir alle wie jeden "normalen " Beschäftigten !
    Also komplettes Programm da Teil der Kapelle !!


    LG

    Gesundheit ist weniger ein Zustand als eine Haltung, und sie gedeiht mit der Freude am Leben"
    (Thomas von Aquin)

  • Genau. Ist wie bei Ehrenamtlern. Dabei ist es egal, ob sie eine Aufwandsentschädigung bekommen oder nicht.


    KORREKTUR: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! Es ist nicht wie bei Ehrenamtlern. Die sind nämlich nicht nach dem ArbSchG, sondern nach dem Regelwerk der DGUV abgesichert.



    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Micherheit ()

  • Hallo Frank,


    ich bin der Meinung, dass Du Dir hier Deine Antwort schon selbst gegeben hast. Insbesondere im ersten Absatz § 13 JFDG. Da steht doch schon alles drin.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Moin Mick,


    mir geht es in diesem Thema nur um die ArbMedVV, die sich ja ausdrücklich auf Beschäftigte bezieht. Deswegen auch meine Nachfrage, ob der Gedankengang korrekt ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank, deine fsj ler werden doch wahrscheinlich bei eurer BG angemeldet? Wenn ja das volle Programm.
    Ich habe jetzt noch Bufdis aufgedrückt bekommen. Ätzend!!! Die werden noch zusätzlich mit 12 bzw 18 Seminartagen bespasst. Habe heute mit zwein den ganzen Tag mit Stuhlprüfungen zugebracht. Mit Zertifikat!
    Unsere Gesellschaft ist zu weit entwickelt. Wir entfernen uns von unserer Berufung/Beruf.


    Vg Reinhard

  • Moin Mick,


    mir geht es in diesem Thema nur um die ArbMedVV, die sich ja ausdrücklich auf Beschäftigte bezieht. Deswegen auch meine Nachfrage, ob der Gedankengang korrekt ist.


    Gruß Frank

    Hi Frank,


    wir führen unsere FSJler und Bufdies (welch schreckliche, aber gängige Abkürzung) dem Betriebsarzt zu zur Untersuchung zu. Sie werden in ihrem Tätigkeitsbereich nicht weniger gefährdet als festangestellte Beschäftigte. Lediglich die PJler sinf außen vor, die werden vom Oecher Hochschularzt betreut.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • sondern Sitzmöbel...

    genau die Sitzmöbel. Wir haben ca. 300 in allen möglichen Altersgruppen, Preisklassen und Ausführungen. Die sind nun mal Betriebsmittel und ins Rollen kam das ganze nach einem Arbeitsunfall weil ein Stuhl zusammengebrochen ist.
    Und wie es der Zufall wollte hatte ich in einem Konferenzraum eine Stuhllehen in der Hand und die Einzelteile lagen auf dem Boden.


    Das macht schon einmal jährlich Sinn.
    Auch weil viele schimpfen und neue Stühle haben wollen. Die Hauptursachen sind Bedienfehler und fehlende Schmierung. Deshalb hatten die zwei auch Öl-Spray mit.


    VG Reinhard

  • Die werden noch zusätzlich mit 12 bzw 18 Seminartagen bespasst.

    Sind ja auch keine "Arbeitskräfte" sondern sollen entsprechende politische Bildung erfahren. Bespasst muss man relativ sehen, meine Tochter war eigentlich immer genervt wenn sie zu den Pflichtseminaren durfte, denn dort hatte man nie bedacht, dass ihre Einsatzstelle auf einer Insel ist und man 2h Fahrzeit bis zum Festland zur Anreisezeit hinzurechnen muss und die Fähren nicht rund um die Uhr fahren und nebenbei noch von Wetterbedingungen abhängig sind. Spaß hatte sie trotzdem und ihrer persönlichen Entwicklung hat es mehr als gut getan.

    Deshalb hatten die zwei auch Öl-Spray mit.

    Na hoffentlich erfolgte vorab eine entsprechende Unterweisung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • So,


    der Sachverhalt ist abschließend geklärt, da ich mal in eine Vereinbarung zwischen einem Freiwilligen und dem Träger (DRK) reinschauen durfte. Die Vereinbarung wird zwar zwischen dem Freiwilligen und demk jeweiligen Träger abgeschlossen, aber in der Vereinbarung ist sogar extra ein Passus, in dem explizit darauf festgelegt wird, dass arbeitsschutzrechtliche Belange und Vorsorge in der Verantwortung der Einsatzstelle liegen und diese auch die Kosten zu tragen hat.


    Also, sind es faktisch unsere Beschäftigten - aus die Maus.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Also, sind es faktisch unsere Beschäftigten - aus die Maus.

    Etwas anderes hätte mich auch gewundert. Nur die Einsatzstelle kennt ja den konkreten "Arbeitsumfang".

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • genau die Sitzmöbel. Wir haben ca. 300 in allen möglichen Altersgruppen, Preisklassen und Ausführungen. Die sind nun mal Betriebsmittel und ins Rollen kam das ganze nach einem Arbeitsunfall weil ein Stuhl zusammengebrochen ist.
    Und wie es der Zufall wollte hatte ich in einem Konferenzraum eine Stuhllehen in der Hand und die Einzelteile lagen auf dem Boden.

    Habe das Thema bei der heutigen Sib-Weiterbildung angesprochen. Einrichtungsübergreifend (waren 24 Anwesende von 24 verschiedenen Schulen) war die Meinung: Nicht realisierbar! Ich bin auf die weitere Entwicklung gespannt, da das Thema jetzt erstmal diskutiert wird.


    BG
    Sven

  • Moin Mick,


    mir geht es in diesem Thema nur um die ArbMedVV, die sich ja ausdrücklich auf Beschäftigte bezieht. Deswegen auch meine Nachfrage, ob der Gedankengang korrekt ist.


    Gruß Frank

    Aufgrund §13 des JFDG würde ich die FSJ´ler wie klassisch "Beschäftigte" behandeln und die ArbMedVV direkt anwenden. Aber selbst wenn es "Ehrenamtliche" wären würde indirekt die ArbMedVV gelten, allerdings mit Umweg über die DGUV Vorschrift 1 (gültig nicht nur für "Beschäftigte" sondern auch für "Versicherte") welche in § 2 folgenden Passus enthält:


    "... (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."


    Bei Umgang mit "Biostoffen" würde sogar ohne Umweg über die DGUV Vorschrift 1 die ArbMedVV direkt gelten, da es in § 12 der Biostoffverordnung heißt: " ... Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in der jeweils geltenden Fassung gilt auch für den in § 2 Absatz 9 Satz 2 genannten Personenkreis..."


    Viele Grüße
    Doctor No

    2 Mal editiert, zuletzt von Doctor No ()

  • Moin @Doctor No ,


    der "Umweg" über die DGUV 1 für die Ehrenamtler zur ArbMedVV erscheint mir etwas weit hergeholt. Wenn das tatsächlich die Intention des Gesetzgebers gewesen wäre, würden z.B. folgende Personen in meinen Verantwortungsbereich hinsichtlich der ArbMedVV fallen:


    - Personen, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind (ca. 300)
    - sämtliche kommunalpolitisch Tätigen (ca. 150)
    - diverse Personen in Kommissionen etc. (ca. 100)


    Das wären dann summa summarum mehr Personen als wir Beschäftigte haben. Bei den FSJ'lern bin ich absolut bei Dir. Das ist für mich rechtlich nachvollziehbar, aber bei den anderen ehrenamtlichen kann ich Deine Sicht nicht teilen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin @Doctor No ,


    der "Umweg" über die DGUV 1 für die Ehrenamtler zur ArbMedVV erscheint mir etwas weit hergeholt. Wenn das tatsächlich die Intention des Gesetzgebers gewesen wäre, würden z.B. folgende Personen in meinen Verantwortungsbereich hinsichtlich der ArbMedVV fallen:

    Hallo Guudsje,


    soweit mir bekannt ist war dies genau eine der Intentionen für die entsprechende Änderung der DGUV Vorschrift 1. Als die ArbMedVV eingeführt wurde haben sämtliche Berufsgenossenschaften die alte BGV A4 (später DGUV Vorschrift 6) nicht zurückgezogen, obwohl Sie für "Beschäftigte" überflüssig war. Dies geschah auch deshalb nicht, weil es in der alten Vorschrift nicht úm "Beschäftigte" sondern um "Versicherte" ging, und die "Ehrenamtler" sonst raus gefallen wären (weiterer Grund waren die CMR Stoffe, die in der ArbMedVV anfangs nicht vorkamen). Erst als die alte Vorschrift angepasst wurde (neue DGUV Vorschrift 1) hat man dann die alte BGV A4/DGUV Vorschrift 6 zurückgezogen.
    In der Anlage 1 der DGUV Vorschrift 1 ist die ArbMedVV auch noch einmal explizit erwähnt.


    Aber man kann das ganze so oder so sehen, wer man sich näher damit beschäftigen will empfehle ich
    http://www.dguv.de/medien/inha…ung/documents/hussing.pdf



    Viele Grüße
    Doctor No

    Einmal editiert, zuletzt von Doctor No ()

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