Neu und gleich Ärger

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  • Guten Morgen in die Runde der Arbeitschützer*innen,

    mein Name ist Thomas Wülk, ich bin noch SiFa-Azubi, habe aber bereits die Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert ( incl. LEK 1, LEK 2 und LEK 4) Mein Unternehmen wollte mich jetzt vorzeitig nach § 18 ASiG zum SiFa bestellen lassen, allerdings lässt sich das Gewerbeaufsichtsamt dazu doch etwas bitten und die Einzelfallprüfung mit 180€ bezahlen. Eine einheitliche Regelung, dass beispielsweise ab erfolgreichem Bestehen der LEK 2 eine vorzeitige Bestellung möglich ist, scheint es nicht zu geben.

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  • Moin.
    Willkommen am Board. Ruhig Blut. Die Gewerbeaufsichtsämter sind manchmal untereinander etwas.... "strange"... Da es hier unterschiedliche Auslegungen gibt ist das Thema etwas tricky. Teilweise hast du "alte Hasen" als Sachbearbeiter, die ruhig und mit Sachverstand entscheiden, teilweise aber auch "junge Hüpfer", die keine Ahnung von der Praxis haben und nur nach "Akten- und Vorschriftenlage" entscheiden. hatte ich letztes Jahr bei einem Arbeitsunfall. Die widersprechen sich gegenseitig innerhalb eines Ressorts.
    Was konkret bemängelt denn das GAA?

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Thomas,

    ersteinmal: :515: im Board.

    Die Geschichte mit dem "Obulus" und der zeitlichen Anerkennung kenne ich so auch. Der Betrag ist von .... bis unterschiedlich.
    Es ist irgendwie ein Verwaltungsakt und der kostet bei der Behörde.

    Umgehen könnt ihr das (vielleicht) indem ihr mit dem GWA redet oder vielleicht habt ihr ja bis zu deiner beruflichen Fertigstellung, eine Alibi-Sifa?
    Vielleicht kann euch ja auch die zuständige BG unterstützen. Letztlich, was will man? Der Betrieb soll betreut werden. Ob das jetzt mit Zettel oder ohne passiert?
    Und selbst wenn du fertig bist, alle Erfahrungen sammelst du noch. (Was ja auch ganz normal ist.)

    Kopf hoch.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Du solltest dich mit deiner BG auseinander setzen. Jedoch ist es in der Tat so, dass der GAA Beamte das letzte Wort hat.

    Besten Beispiel, ich kenne jemanden der Jahre lang als Metallbaumeister gearbeitet hat, wurde dann bei der VBG als Fasi ausgebildet um extern einen Betrieb der BGHM zu betreuen.

    Ende vom Lied, der nette Herr von der GAA hat den Kollegen nicht als Fasi anerkannt weil dieser die Präsenzphase (3 Tage) bei der BGHM nicht absolviert hat!

    MfG

  • Sieh es doch mal so: Im Augenblick mag es für Dich ärgerlich sein dass man Dich noch nicht als SiFa arbeiten lassen will, aber in Kürze wirst Du darüber froh sein. Wenn jeder SiFa spielen darf, hast Du ganz schnell ganz viele Leute, die das billiger und schlechter machen. Mich als Selbstzahler würde es ärgern, wenn man plötzlich auch ohne Ausbildung SiFa sein könnte.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Die Geschichte mit dem "Obulus" und der zeitlichen Anerkennung kenne ich so auch. Der Betrag ist von .... bis unterschiedlich.
    Es ist irgendwie ein Verwaltungsakt und der kostet bei der Behörde.

    Umgehen könnt ihr das (vielleicht) indem ihr mit dem GWA redet oder vielleicht habt ihr ja bis zu deiner beruflichen Fertigstellung, eine Alibi-Sifa?

    Guten Morgen in die Runde der Arbeitschützer*innen,

    mein Name ist Thomas Wülk, ich bin noch SiFa-Azubi, habe aber bereits die Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert ( incl. LEK 1, LEK 2 und LEK 4) Mein Unternehmen wollte mich jetzt vorzeitig nach § 18 ASiG zum SiFa bestellen lassen, allerdings lässt sich das Gewerbeaufsichtsamt dazu doch etwas bitten und die Einzelfallprüfung mit 180€ bezahlen. Eine einheitliche Regelung, dass beispielsweise ab erfolgreichem Bestehen der LEK 2 eine vorzeitige Bestellung möglich ist, scheint es nicht zu geben.

    Das mit den Gewerbeaufsichtsämtern habe ich auch schon mal gehört.
    Aber ich frage jetzt doch mal ganz blöd (fällt mir ganz schön leicht). Wo steht, dass ich die SIFA / FASi bei der Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz anmelden muss?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • mein Name ist Thomas Wülk, ich bin noch SiFa-Azubi, habe aber bereits die Ausbildungsstufe III erfolgreich absolviert ( incl. LEK 1, LEK 2 und LEK 4) Mein Unternehmen wollte mich jetzt vorzeitig nach § 18 ASiG zum SiFa bestellen lassen, allerdings lässt sich das Gewerbeaufsichtsamt dazu doch etwas bitten und die Einzelfallprüfung mit 180€ bezahlen. Eine einheitliche Regelung, dass beispielsweise ab erfolgreichem Bestehen der LEK 2 eine vorzeitige Bestellung möglich ist, scheint es nicht zu geben.

    Neu und gleich Ärger.......

    Also mal ehrlich, falls Du das schon als Ärger bezeichnest? Dann solltest Du Dich gut auf Deine Arbeit als Sifa vorbereiten .....
    Ganz ehrlich, ich sehe hier kein Ärger oder Problem.....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Tach.

    Das GAA ist u.U. die direkte Aufsichtsbehörde des Betriebes (z.B. BimSch Anlage). Die funken da oft rein, was Zulassungen und Genehmigungen angeht.

    Mal ein "Fall aus der Praxis" dazu. Bei meinem tödlichen Arbeitsunfall war eine der Ersten Fragen/Forderungen der Aufsichtsbeamtin nach meiner Qualifikation als FASI in dem Bereich des Unternehmens (BG Verkehr). Die hatte ich nicht direkt vorzuweisen, weil ich keine LEK4 BG Verkehr habe. Sie hat auch kurz angezweifelt dass ich dort überhaupt hätte FASI sein dürfen und wollte mir das absprechen. Nachdem ich ihr aber meine vier "Qualifikationen" anderen BGn (Chemie, Metall, Bau, Wohlfahrt) und die Anerkennung des Betriebes (bzw. der BG des Betriebes) zugeschickt hatte, konnte sie nicht mehr viel machen.
    War dann nur "lustig", dass du dir als FASI von einer jungen Verwaltungsbeamtin die rudimentär im AS ausgebildet ist, anhören musst, dass deine GB Zitat "schlecht" ist. Aber das ist mittlerweile Schnee von gestern.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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