Eine Frage ist mir trotzdem noch nicht ganz geklärt.
Sollte man in der Gefährdungsbeurteilung jetzt expliziert auf die "Gesundheitsfragen aus innerer Ursache" im Allgemeinen eingehen um den Mitarbeit im zweifel an den BA zu verweisen oder nicht?
Und schreibt jetzt bitte nicht: "Eine GBU muss immer zusammen mit dem BA gemacht werden". <- Ihr wisst so gut wie ich, dass das im Feld nicht immer möglich ist.