Beiträge von Tom_M

ANZEIGE
ANZEIGE

    Eine Frage ist mir trotzdem noch nicht ganz geklärt.

    Sollte man in der Gefährdungsbeurteilung jetzt expliziert auf die "Gesundheitsfragen aus innerer Ursache" im Allgemeinen eingehen um den Mitarbeit im zweifel an den BA zu verweisen oder nicht?

    Und schreibt jetzt bitte nicht: "Eine GBU muss immer zusammen mit dem BA gemacht werden". <- Ihr wisst so gut wie ich, dass das im Feld nicht immer möglich ist.

    Lieber Guudsje,


    es kommt mir so vor als wenn du dich hier ein wenig profilieren willst um zu zeigen wie erstklassig du deinen Job machst. Leider werden wir hier sicherlich nie auf einen Nenner kommen.


    also,
    wenn ich eine Schraube ins Holz drehen will, nehme ich keinen Hammer.
    wenn ich einen Nagel ins Holz schlagen will, nehme ich keinen Schraubenzieher.
    wenn ich ein Brett sägen möchte, nehme ich keine Raspel.
    wenn ich eine Kreuzfahrt machen möchte, nehme ich kein Ruderboot.

    diese komischen A nspielungen kannst du in Zukunft bitte auch unter meinen Fragen/ Antworten unterlassen.

    Danke |?

    Genau, wenn ich den Artikel lesen, dann deute ich es so, dass es für jede angeschaffte Leiter vor 2018 ohne "Standfuß" eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden sein muss. Daraus muss erkenntlich werden ob die Leiter für den Arbeitsplatz oder die vorgesehenen Tätigkeit geeignet ist.

    Wer kann sowas am besten beurteilen? Meiner Meinung nach, die Bef. Person zum Prüfen von Leitern. Dann könnte man das in einem Atemzug bei der jährlichen Prüfung gleich mitmachen.

    Genau das habe ich auch gemacht. Der BA wurde in Kenntnis gesetzt und soll sich dazu äußern.


    Die Ursprüngliche Frage war auch, ob es nicht ausreicht den MA ein Telefon zur Verfügung zu stellen und dann sicherstellt das immer Netz vorhanden ist.

    Zum Autofahren ist nicht unser Problem. Auf Toilette hat er immer Rufbereitschaft zu anderen Personen :)

    Danke.

    Das Problem ist, der Mitarbeiter der an dem Arbeitsplatz arbeitet leidet an Diabetes. Ich denke das da die Alleinarbeit sowieso ausgeschlossen werden sollte.

    Hallo,

    lt. Definition ist Alleinarbeit wie folgt: Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.


    Ich erstelle gerade dazu eine Gefährdungsbeurteilung. Liegt denn Alleinarbeit vor wenn der entsprechende Mitarbeiter ein Telefon hat womit er den Notruf oder die Security alarmieren kann?

    MfG

    Du solltest dich mit deiner BG auseinander setzen. Jedoch ist es in der Tat so, dass der GAA Beamte das letzte Wort hat.

    Besten Beispiel, ich kenne jemanden der Jahre lang als Metallbaumeister gearbeitet hat, wurde dann bei der VBG als Fasi ausgebildet um extern einen Betrieb der BGHM zu betreuen.

    Ende vom Lied, der nette Herr von der GAA hat den Kollegen nicht als Fasi anerkannt weil dieser die Präsenzphase (3 Tage) bei der BGHM nicht absolviert hat!

    MfG

    Dokumentation bedeutet ja nicht, dass Ihr die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Ihr seid somit nur das "Sekretariat" welches die Dokumentation erstellt und aktualisiert. Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden ja bei festgestellten Gefährdungen auch Maßnahmen erforderlich. Dürft Ihr die auch eigenständig festlegen? Habt Ihr entsprechende Weisungsbefugnisse?

    Nein, eine Weisungsbefugniss habe ich zum Glück nicht. Nur machen wir in den Maßnahmen Vorschläge was umzusetzen ist.


    Sieht mir nach einem Vertrag aus, bei dem der Betrieb eine Alibi SiFa benötigt und hofft, im Fall der Fälle, sich dumm stellen zu können.

    Das kann ich leider so bestätigen.

    Danke für die Antworten.

    Wenn sofort Handlungsbedarf besteht wird dies auch direkt über einen Begehungsbericht kommuniziert.

    Ich weiß wie es im Idealfall laufen sollte. Nur sind wir bei diesem Unternehmen als externe Dienstleister bestellt und der Unternehmer hat uns für die gesamte Dokumentation beauftragt.

    Man stelle sich vor, jede GBU pro Arbeitsplatz hat zwischen 10 und 30 Seiten. Diese kann man doch nicht bei jeder Änderung von neuen durchgehen bzw. verlangen das diese durchgegangen wird.

    Die Verantwortlichen haben keine Zeit und wahrscheinlich auch nicht das Wissen und die Lust die Gefährdungsbeurteilungen selbstständig zu bearbeiten. Da wir dort nur als Dienstleister bestellt sind, sind und diesbezüglich die Hände gebunden.

    Hallo zusammen,

    wir betreuen einen Großkonzern (> 1500 MA) im Bereich Arbeitssicherheit. Zu dem Großkonzern gehören zum einen die Firma selbst wie auch mehrere Werksvertragsunternehmen.

    Nun haben wir für jeden Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit den Führungskräften Gefährdungsbeurteilungen erstellt. So weit so gut.

    Jetzt stell ich mir nur die Frage, wie man es am besten Handhaben kann, wenn man bei einer Begehung z.B. eine Änderung feststellt. Diese wird dann direkt von mir in die GBU übertragen. Aber sollte man diese dann direkt an den entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten, oder reicht es wenn man diese z.B. am Jahresende zusammen durchgeht.

    Sonst wird es doch ein viel zu großer Verwaltungsaufwand 8| . Zumal festgestellte Mängel auch per Begehungsbericht kommuniziert werden.

    Vielen Dank und Viele Grüße |?