Moin Leute.
Ich bin grade angerufen worden. Ein Beschäftigter ist letze Woche in der nassen Betriebshalle ausgerutscht und hat sich die Bänder am Knie gerissen. Der Unfall als solcher ist klar auch den Betrieb zurückzuführen, hat während der Arbeitszeit und während der betrieblichen Tätigkeit stattgefunden.
Der Beschäftigte soll operiert werden, jedoch weigert sich die BG Nahrungsmittel die Kosten zu übernehmen und verweist an die Krankenkasse des Geschädigten. Laut Aussage muss die Verletzung "offen" sein. Also zählt ein Bänderriss nicht.
Das kommt mir jetzt zum ersten Mal unter. Unterlagen habe ich (noch) keine. Eine Betriebsarzt gibts dort nicht (ja... leidiges Thema).
Kann mir dazu einer was sagen? Ich habe erstmal geraten Einspruch einzulegen.
Mike