Hallo zusammen,
die Frage kam jetzt auf, ab welcher Höhe ein Gerüst zu stellen ist.
Spontan habe ich ab 2,00 m Absturzhöhe geantwortet. So habe ich es immer gelernt und auch weitergeben.
Hintergrund:
BG hat einen Dachdecker auf einem Satteldach "erwischt" als noch kein Gerüst gestellt war. Absturzhöhe größer 2,00 m, aber weniger als 3,00 m.
Im BG Schreiben stand sinngemäß:
++++++++++++++++++++
"Auf dem Dach wurden Arbeiten durchgeführt. Eine Sicherung war bei einer Absturzhöhe von mehr als 2 m nicht vorhanden. §12 Abs 1 Punkt 3 DGUV 38"
...an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mit mehr als 2,00 m Absturzhöhe sind Absturzsicherungen vorzusehen....
+++++++++++++++++++
http://www.vbg.de/SharedDocs/Med…rschrift_38.pdf
Im §12 Abs 1 steht aber auch unter Punkt 4, also direkt unter den 2,00 m:
"Absturzsicherungen sind vorzusehen bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern"
Ich weiß, dass es eine Ausnahme für kleine Dächer bis 50qm (Garagen) gibt (ASR Punkt 8.2 (1)). Da kann bis 3m auf ein Gerüst verzichtet werden, wenn Fachpersonal auf dem Dach arbeitet. Das ist aber hier wohl nicht gemeint, da es keinen Verweis auf die 50qm gibt.
Ich bin jetzt ein wenig irritiert. Gelten jetzt für einen Dachdecker die 2,00m oder 3,00m?
Wie seht ihr das?
Danke im voraus für eure Feedback!
MisterSafety