Mir geht es hier erst mal nur um die "Rahmenbedingungen", die die BG mit dieser DGUV 38 vorgibt.
Diese Vorgaben aus §12 stimmen nicht 100% mit der ASR 2.1 Punkt 8.2 überein.
DGUV 38 - § 12 Absturzsicherungen
(1) Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen
vorhanden sein:
...
3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und
Verkehrswegen auf Dächern;
ASR2.1 - Punkt 8.2 Sicherungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
(1) Abweichend von Punkt 4.1 Abs. 3 und 4 müssen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), vorhanden sein:
...
3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.
Abweichend von Nummer 3 ist eine Absturzsicherung bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Ge-schossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.
Beide Vorschriften haben den Passus
"bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen"
Beide haben auch die 3,00 m drin, die DGUV aber allgemein bei Arbeiten auf Dächern, die ASR nur in Verbindung mit den 50qm.
Und nur hierum geht es mir.
Ich bin "allgemein gefragt" worden ab, wann man ein Gerüst stellen muss. Ich habe geantwortet, dass man natürlich mögliche Gefährdungen berücksichtigen muss (Gefährdungsbeurteilung), aber die BG ein Gerüst ab 2,00 m vorschreibt.
Darauf kam dann die Antwort, dass die DGUV 38 aber 3,00 m für Dächer vorgibt.
Ich war überrascht, da ich die 3,00m nur in Verbindung mit den 50qm kannte.
Ihr wisst doch selbst wie langatmig solche Diskussionen dann werden....
Es gibt mehrere Fundstellen im Netz, die die 3,00 m nur in Verbindung mit dieser "50qm Ausnahme" nennen.
Nur in der DGUV 38 halt nicht, daher glaube ich, dass dies vielleicht vergessen wurde.
Wie ist hier eure Einschätzung?