Beiträge von MisterSafety

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    Aber wenn doch nun der BG Mensch selbst die 2,00 m gefordert hat.... ?(?(

    Ok noch mal anders gefragt. Es geht halt immer um das liebe Geld....

    Dachdeckerbetrieb verzichtet bei Angeboten auf die Position Gerüst, wenn Absturzkante < 3,00m liegt.
    Wenn nun nachträglich ein Gerüst von der BG gefordert wird (wie in diesem genannten Fall), war das natürlich nicht eingepreist und im ungünstigsten Fall legt der Betrieb bei diesem Projekt drauf.


    Bezüglich Basiswissen Rangfolge: Das ist mir natürlich bekannt (den anderen wohl auch). Ich habe aber auch immer gelernt, dass die Vorschriften nach unten hin immer präziser werden und daher natürlich auch greifen.

    Dann ist meine Fragestellung doch gut für solch eine Diskussion geeignet.

    Wenn nun auf einer Dachfläche >50qm und Absturzhöhe 2,80m ein schwerer Unfall passiert, keine Absturzsicherung vorhanden war, hat man m.E. ein Argumentationsproblem, da die ASR 2.1 halt 2,00m vorgibt.

    Zitat ASR:
    Diese ASR A2.1 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereiches die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

    Der Arbeitgeber hat jetzt keine "andere Lösung" gewählt. Er hat sich ganz alleine auf die DGUV gestützt und entschieden, ich nehme die 3,00 m weil ich dann kein Gerüst stellen muss.
    Damit kommt er doch nicht durch, oder?

    p.s.: Wie ganz oben beschrieben. Der BG Mensch hat ja selbst Absturzsicherungen ab 2,00m vorgegeben. Die ganze Diskussion kam ja nur auf, dass er nur auf die DGUV 38 Punkt 3 verwiesen hat. Der Dachdeckerbetrieb dann aber mich gefragt hat, warum dann unter Punkt 4 die 3,00m für Dächer stehen.


    In diesem besonderen Fall, wo 2 Vorschriften "pauschal" zwei unterschiedliche Vorgaben machen, müsste man dann wohl die restriktivere Höhe, also 2,00m, nehmen.

    Ich finde es ja gut, dass du mir helfen möchtest, aber lese doch bitte mal, was eigentlich meine Frage ist. Es geht NICHT um diese AUSNAHME!
    Du zitierst meinen Auszug aus der DGUV und schreibst anschließend was zur ASR!?

    Wenn du schreibst, dass laut ASR 2.1 die 3,00 m nur noch für:
    "Arbeitsplätze und Verkehrswegen auf Dächern und Geschossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein."

    bedeutet das, dass laut ASR ab Dachfläche größer 50qm Absturzsicherungen ab 2,00 Höhe einzurichten sind.

    Laut DGUV 38 sind aber generell ab welcher Dachfläche auch immer Absturzsicherungen ab 3,00 m Höhe einzurichten


    Dachfläche größer 50qm:
    DGUV 38 --> 3,00 m
    ASR 2.1 --> 2,00 m

    Mir geht es hier erst mal nur um die "Rahmenbedingungen", die die BG mit dieser DGUV 38 vorgibt.

    Diese Vorgaben aus §12 stimmen nicht 100% mit der ASR 2.1 Punkt 8.2 überein.


    DGUV 38 - § 12 Absturzsicherungen
    (1) Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen
    vorhanden sein:
    ...
    3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
    4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und
    Verkehrswegen auf Dächern;


    ASR2.1 - Punkt 8.2 Sicherungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen

    (1) Abweichend von Punkt 4.1 Abs. 3 und 4 müssen Einrichtungen, die ein Abstürzen von Beschäftigten verhindern (Absturzsicherungen), vorhanden sein:
    ...
    3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen.

    Abweichend von Nummer 3 ist eine Absturzsicherung bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m entbehrlich an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern und Ge-schossdecken mit bis zu 22,5 Grad Neigung und nicht mehr als 50,00 m² Grundfläche, sofern die Arbeiten von hierfür fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind. Die Absturzkante muss für die Beschäftigten deutlich erkennbar sein.


    Beide Vorschriften haben den Passus
    "bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen"

    Beide haben auch die 3,00 m drin, die DGUV aber allgemein bei Arbeiten auf Dächern, die ASR nur in Verbindung mit den 50qm.

    Und nur hierum geht es mir.

    Ich bin "allgemein gefragt" worden ab, wann man ein Gerüst stellen muss. Ich habe geantwortet, dass man natürlich mögliche Gefährdungen berücksichtigen muss (Gefährdungsbeurteilung), aber die BG ein Gerüst ab 2,00 m vorschreibt.
    Darauf kam dann die Antwort, dass die DGUV 38 aber 3,00 m für Dächer vorgibt.
    Ich war überrascht, da ich die 3,00m nur in Verbindung mit den 50qm kannte.

    Ihr wisst doch selbst wie langatmig solche Diskussionen dann werden....
    Es gibt mehrere Fundstellen im Netz, die die 3,00 m nur in Verbindung mit dieser "50qm Ausnahme" nennen.
    Nur in der DGUV 38 halt nicht, daher glaube ich, dass dies vielleicht vergessen wurde.

    Wie ist hier eure Einschätzung?

    Danke Tanzderhexen,

    aber wie oben beschrieben geht es nicht um diese Ausnahme, die in der ASR 2.1 und in den Bausteinen beschrieben ist.
    Hier wird eindeutig auf die 50 qm Bezug genommen. Es geht aber um die Aussage in der DGUV 38. und hier stehen die 3 Meter allgemein drin, ohne Ausnahme.


    § 12 Absturzsicherungen

    (1) Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen), müssen
    vorhanden sein:
    1. unabhängig von der Absturzhöhe an
    – Arbeitsplätzen an und über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen,
    in denen man versinken kann,
    – Verkehrswegen über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen
    man versinken kann;
    2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe, soweit nicht nach Nummer 1 zu sichern ist, an
    – freiliegenden Treppenläufen und -absätzen,
    – Wandöffnungen,
    – Bedienungsständen von Maschinen und deren Zugängen;
    3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen;
    4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und
    Verkehrswegen auf Dächern;
    5. bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummern 3 und 4 beim Mauern
    über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern.

    Hallo zusammen,

    die Frage kam jetzt auf, ab welcher Höhe ein Gerüst zu stellen ist.
    Spontan habe ich ab 2,00 m Absturzhöhe geantwortet. So habe ich es immer gelernt und auch weitergeben.

    Hintergrund:

    BG hat einen Dachdecker auf einem Satteldach "erwischt" als noch kein Gerüst gestellt war. Absturzhöhe größer 2,00 m, aber weniger als 3,00 m.
    Im BG Schreiben stand sinngemäß:
    ++++++++++++++++++++
    "Auf dem Dach wurden Arbeiten durchgeführt. Eine Sicherung war bei einer Absturzhöhe von mehr als 2 m nicht vorhanden. §12 Abs 1 Punkt 3 DGUV 38"
    ...an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen mit mehr als 2,00 m Absturzhöhe sind Absturzsicherungen vorzusehen....
    +++++++++++++++++++

    http://www.vbg.de/SharedDocs/Med…rschrift_38.pdf


    Im §12 Abs 1 steht aber auch unter Punkt 4, also direkt unter den 2,00 m:

    "Absturzsicherungen sind vorzusehen bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe abweichend von Nummer 3 an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern"


    Ich weiß, dass es eine Ausnahme für kleine Dächer bis 50qm (Garagen) gibt (ASR Punkt 8.2 (1)). Da kann bis 3m auf ein Gerüst verzichtet werden, wenn Fachpersonal auf dem Dach arbeitet. Das ist aber hier wohl nicht gemeint, da es keinen Verweis auf die 50qm gibt.

    Ich bin jetzt ein wenig irritiert. Gelten jetzt für einen Dachdecker die 2,00m oder 3,00m? ?(

    Wie seht ihr das?

    Danke im voraus für eure Feedback!
    MisterSafety

    Hallo zusammen,

    ich benötige eure Hilfe. Wir haben gerade eine Diskussion mit einem Behördenvertreter bezüglich PSAgA.
    Es geht darum, ob auf einem Flachdach mit extensiver Dachbegrünung ein temporäres Seilsystem ausreicht oder stationär sein muss.
    Im Moment haben wir "nur" Anschlagpunkte und wollen über einen "Wartungsvertrag" den beauftragten Dienstleiter dazu verpflichten, bevor er auf dem Dach Wartungsarbeiten durchführt, ein Seilsystem während der Arbeiten zu installieren. Der Behördenvertreter möchte aber ein stationäres jetzt schon sehen und hat uns folgenden Auszug aus einer DIN (?) geschickt (siehe unten). Ich habe mich bereits totgesucht, aber nichts gefunden.
    Weiß vielleicht jemand von euch woher dieser Passus stammt??? Ja ich weiß, ich könnte den Behördenvertreter auch direkt fragen, möchte aber gerne euch zuerst fragen. Danke im voraus!

    DIN 18531 und DIN 18195 sind es nicht.

    Es könnte aus der Dachbegrünungsrichtlinie (ehemals FLL-Richtlinien) stammen, die habe ich immer als Treffer erhalten. Die habe ich aber aktuell nicht vorliegen. Falls die jemand hat, könnte er mal nachschauen und mir Bescheid geben. Dann würde ich sie mir kaufen.

    Danke euch
    MisterSafety

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Dachbegrünungen
    Dachbegrünungen sind regelmäßig zu warten und je nach Vegetationstyp zu pflegen. Dafür sind Absturzsicherungen wie folgt vorzusehen.
    a)Bei Dachbereichen mit Extensivbegrünung sind in der Regel ein bis zwei Wartungsgänge pro Jahr notwendig. Aus diesem Grund kann die Absturzsicherung z. B. auch durch punktuelle oder lineare Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA erfolgen. Dachdurchdringungen zur Befestigung können vermieden werden, wenn geeignete auflastgehaltene Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA zum Einsatz kommen, bei denen das Gewicht der Dachbegrünung als Auflast dient. Auflastgehaltene Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA dürfen nur bis höchstens 5° Dachneigung verwendet werden.
    a)Für Dachbereiche mit Intensivbegrünungen sind regelmäßige Pflegegänge notwendig, deshalb müssen permanente Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
    Ist ein Geländer als permanente kollektive Schutzmaßnahme an der Absturzkante des Daches aus technischen Gründen nicht möglich, kann eine Kombination aus in der Dachfläche befindlichem Geländer undlinearer Einrichtung zum Anschlagen von PSAgA zum Einsatz kommen.
    b)Für Dachbereiche mit einfacher Intensivbegrünung ist der Pflegeaufwand planerisch festzulegen und die Absturzsicherung entsprechend zu konzipieren.
    Schienensysteme sind anderen linearen Einrichtungen zur Befestigung von PSAgA vorzuziehen

    Liebe Kollegen aus BW,

    Unfallanzeigen müssen bei mehr als 3 Ausfalltagen ja auch an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) gesendet werden.

    Ich komme aus dem Rhein-Main Gebiet und schicke die Unfallanzeige immer an das RP Darmstadt. Bin nun auch für einen kleinen Standort in Karlsruhe zuständig. An welches Amt muss ich solch eine Kopie dort schicken?

    Danke

    MisterSafety


    Hallo,

    ich muss dieses Thema noch mal aufgreifen. Muss mich gerade entscheiden ob ich eine Berufshaftpflicht abschließe oder nicht.

    Habe da diesen 5 Jahre alten Betrag gefunden und bin doch sehr überrascht was da steht.

    http://www.sifatipp.de/fachwissen/fac…s-teuer-werden/

    Zitat:
    Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeiter bohrt eine Wand auf, stößt auf eine Stromleitung, die unter Saft steht und verletzt sich ernsthaft. Für den finanziellen Schaden darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit geradestehen. Schließlich hätte sie die Wände auf Elektroleitungen untersuchen müssen. Ein solcher Unfall passiert schnell. Die Folgen sind aber umso dauerhafter.


    Es lohnt sich also, ein wenig Zeit in den Versicherungsschutz zu investieren.
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Also ich finde diesen Beitrag ziemlich schwachsinnig. Seit wann bin ich verantwortlich dafür, wenn ein Arbeiter eine Stromleitung anbohrt? Des Weiteren würde das ja heißen, dass für jeden Arbeiter eine Sicherheitsfachkraft eingestellt werden muss, die 8 Stunden daneben steht. Was haltet ihr von diesem Bericht.

    Gruß
    MisterSafety

    Hallo zusammen,

    weiss jemand wer solche Messungen nach DIN 51131 und DIN EN 13893 durchführen kann und was der Tagessatz in zirka ist?
    Es gibt ein mobiles Gleitmessgerät (GMG 200) welches in Zusammenarbeit der BG entwickelt wurde.
    Selbst möchten wir die Messungen aber nicht durchführen, da man dem eigenen Propheten im Haus ja nicht glaubt.....

    Danke im voraus
    Mister Safety

    Hallo zusammen,

    ich muss hier nochmal nachfragen, da ich auch vor dieser Frage stehe.

    Die Kollegen möchten im Labor einen Sicherheitsschrank T90 (nach DIN EN 14470-1) einsetzen und dort mehrere Behälter mit max. 2 Liter brennbaren Flüssigkeiten einlagern. Gleichzeitig sollen aber auch Kleinstmengen (Grammbereich) an Giftstoffen (z.B. DMF) eingelagert werden. Ich lese ständig (TRbF 20, TRGS 510 und TRGS 514), dass brennbare Flüssigkeiten nicht mit "nicht brennbaren Giftstoffen" zusammengelagert werden dürfen. Ich habe aber die Vermutung, dass dies nur auf "große" Läger zutrifft. In meinem Fall geht es aber um kleine Mengen. Hat da jemand Erfahrung und könnte mir einen Textstelle geben wo man das nachlesen kann.

    Angenommen es wäre verboten. Was ist dann z.B. wenn ich Methanol (brennbar und giftig) dort einlagere. Dürfte ich dann giftige mit brennbare Flüssigkeiten zusammenlagern??

    Fragen über Fragen

    Gruß und danke

    MisterSafety

    Hallo an alle,

    die Lagerverantwortlichen fragen an wie ausgeschlossen werden kann, dass kontaminierte Produkte / Transportverpackungen in unser Lager eingelagert wird. Sie erwarten von mir einen Plan B.

    Im Moment haben die Leute in Japan natürlich ganz andere Sorgen dennoch könnte dies in ein paar Wochen/Monaten ein Thema sein.

    Meine Frage an alle Strahlenschutzbeauftragte (ich bin keiner!):

    Wo finde ich Grenzwerte?

    Was sagen diese aus? Ab wann würdet ihr die Annahme verweigern?

    Auf was muss geprüft werden? Beta und/oder Gamma Strahlen?

    Kann überhaupt kontaminiertes Material zu uns gelangen? Durch einen Anruf beim Flughafen weiss ich, dass im Moment nur die Außenhülle der Flugzeuge (und das auch nur auf Wunsch) kontrolliert wird. Angenommen es kommt der GAU, wird der Zoll dann nicht die Anweisung bekommen alles aus Japan zu kontrollieren???

    Fragen über Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand hier im Forum helfen. Danke


    Ich hab nen uralten Geigerzähler hier stehen: Berthold 1210B (Beta-Gamma Kontaminationsmonitor) Es sieht so aus als ob er noch funktionieren würde. Der Prüfwert wird noch eingehalten.

    Hallo zusammen,

    wir arbeiten nach GMP Richtlinien und daher haben wir 25fachen Luftwechsel in unseren Laboratorien. Das dies nicht ganz ohne Zugluft funktioniert muss ich wohl nicht weiter erläutern.

    Meine Frage: Wo finde ich Richtwerte über Zugluft im Labor. Habe bereits gegoogelt, bekomme aber nur Richtwerte fürs Büro. Irgendwelche Ideen wo man sowas herbekommt? Könnte mir auch vorstellen, dass es überhaupt keine Richtwerte in diesem Fall gibt...

    Bin für jede Info dankbar!

    Gruß

    MisterSafety

    Hallo,

    es wird wohl etwas von allem sein mit Hauptmerk auf UM, d.h können und dürfen die mit unseren Abfällen umgehen.

    Deutscher Entsorger entsorgt Abfälle von unseren europäischen Standorten.

    Liegen alle Genehmigungen vor? Daraufhin zielt meine Frage. Welche Genehmigungen sollte man auf jeden Fall anfragen? Einige sind mir natürlich bekannt.

    - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb

    - Vergleich unserer Abfallschlüsselnummern mit den genehmigten des Entsorgers

    - Umwelthaftpflicht

    So ein Entsorger benötigt doch auch ne BImSch Genehmigung. Auf was sollte man dort achten?

    Wie bereits gesagt, ich kenne mich zwar mit Abfallentsorgung aus, habe aber noch nie ein Audit beim Entsorger durchgeführt.

    Kollegen aus Amerika werden das Audit "führen" und ich soll als Beisitzer sprachlich vermitteln und Dokumente sichten.

    Danke

    MisterSafety

    Hallo zusammen,

    ich soll eine kleine Präsentation für die Mitarbeiter erstellen.
    Thema: Was kostet die Firma ein Ausfalltag durch Arbetisunfall?

    Im Internet hab ich mal was von durchschnittlich 400 Euro /Tag gelesen.
    Benötige einige Stichpunkte was da so alles in die Kosten reinspielt.
    Einfach eine Seite mit der Zahl 400 Euro ist wohl zu wenig. :)

    Gedankenspiel: Kostet ein Urlaubstag/Krankheitstag die Firma dann nicht auch durchschnittlich 400 Euro?

    Klar kommt evtl. dazu, dass die BG Beiträge durch den Arbeitsunfall steigen.
    Was ich mir auch vorstellen könnte ist, dass Urlaubs- und Krankheitstage in der "Personalstärke" einer Abteilung eingeplant sind und ein Arbeitsunfall aber nicht was evtl. dazu führt, dass der Kollege (länger) ausfällt, seine Postition durch einen Temp/Leiharbeiter etc. ersetzt werden muss. --> Mehrkosten


    Bin für jede Tipp oder eine Präsentation dankbar.
    MisterSafety

    Hallo,

    schau mal in deinen Arbeitsvertrag. Dort steht bestimmt, dass du jede Nebentätigkeit anmelden musst. So steht es zumindest bei mir drin. Dann noch einen Tipp: Im Antrag schreibst du rein, dass deine zusätzliche wöchentliche Arbeitszeit keine 10 Std übersteigt.
    Warum schreibst du das rein? Weil im Arbeitszeitgesetz drin steht, dass man nur 48 Std wöchentlich arbeiten darf.
    Wenn also deine vertragliche Arbeitszeit z.B 37,5 Std ist kommst du mit deinen zusätzlichen 10 Std nicht darüber. hast du natürlich 40 Std darfst du nur 8 Std. im Antrag reinschreiben. Generel darf deine Firma nicht ohne driftigen Grund die nebentätigkeit ablehnen. ein Grund wäre z.B Konkurrenzunternehmen.

    Gruß
    MisterSafety