Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe. Wir haben gerade eine Diskussion mit einem Behördenvertreter bezüglich PSAgA.
Es geht darum, ob auf einem Flachdach mit extensiver Dachbegrünung ein temporäres Seilsystem ausreicht oder stationär sein muss.
Im Moment haben wir "nur" Anschlagpunkte und wollen über einen "Wartungsvertrag" den beauftragten Dienstleiter dazu verpflichten, bevor er auf dem Dach Wartungsarbeiten durchführt, ein Seilsystem während der Arbeiten zu installieren. Der Behördenvertreter möchte aber ein stationäres jetzt schon sehen und hat uns folgenden Auszug aus einer DIN (?) geschickt (siehe unten). Ich habe mich bereits totgesucht, aber nichts gefunden.
Weiß vielleicht jemand von euch woher dieser Passus stammt??? Ja ich weiß, ich könnte den Behördenvertreter auch direkt fragen, möchte aber gerne euch zuerst fragen. Danke im voraus!
DIN 18531 und DIN 18195 sind es nicht.
Es könnte aus der Dachbegrünungsrichtlinie (ehemals FLL-Richtlinien) stammen, die habe ich immer als Treffer erhalten. Die habe ich aber aktuell nicht vorliegen. Falls die jemand hat, könnte er mal nachschauen und mir Bescheid geben. Dann würde ich sie mir kaufen.
Danke euch
MisterSafety
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Dachbegrünungen
Dachbegrünungen sind regelmäßig zu warten und je nach Vegetationstyp zu pflegen. Dafür sind Absturzsicherungen wie folgt vorzusehen.
a)Bei Dachbereichen mit Extensivbegrünung sind in der Regel ein bis zwei Wartungsgänge pro Jahr notwendig. Aus diesem Grund kann die Absturzsicherung z. B. auch durch punktuelle oder lineare Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA erfolgen. Dachdurchdringungen zur Befestigung können vermieden werden, wenn geeignete auflastgehaltene Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA zum Einsatz kommen, bei denen das Gewicht der Dachbegrünung als Auflast dient. Auflastgehaltene Einrichtungen zum Anschlagen von PSAgA dürfen nur bis höchstens 5° Dachneigung verwendet werden.
a)Für Dachbereiche mit Intensivbegrünungen sind regelmäßige Pflegegänge notwendig, deshalb müssen permanente Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Ist ein Geländer als permanente kollektive Schutzmaßnahme an der Absturzkante des Daches aus technischen Gründen nicht möglich, kann eine Kombination aus in der Dachfläche befindlichem Geländer undlinearer Einrichtung zum Anschlagen von PSAgA zum Einsatz kommen.
b)Für Dachbereiche mit einfacher Intensivbegrünung ist der Pflegeaufwand planerisch festzulegen und die Absturzsicherung entsprechend zu konzipieren.
Schienensysteme sind anderen linearen Einrichtungen zur Befestigung von PSAgA vorzuziehen