Hallo Gemeinde!
Mich treibt eine Frage um. Bei der SiFa-Ausbildung kam mal ein Einwurf, dass Angestellte von Arbeitern zu unterscheiden seien, einige gesetzliche Regelungen wie bspw. das ArbZG würden für diesen Personenkreis nicht gelten (Zitat:"...Angestellte dürfen ausgebeutet werden..."). Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären? Müssen Angestellte überhaupt unterwiesen werden? Oder fällt das für Angestellte unter Informationsbeschaffung/Selbstorganisation? Mir geht es hier insbesondere um unsere Angestellten, die ja selbst Mitarbeiter unterweisen (Richtung: Wer unterweist den Unterweisenden?). Ich freue mich auf rege Diskussion!