Beiträge von c.baum

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    Ok, ok ...

    dass der Spruch so, kam ist Tatsache. Daher war meine Frage auch theoretisch formuliert....

    Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären?

    Mir ist hier auch offensichtlich ein kleiner Fehler bei der Differenzierung unterlaufend. Leitende Angestellte fallen nicht unter das ArZG.

    Hallo Gemeinde!

    Mich treibt eine Frage um. Bei der SiFa-Ausbildung kam mal ein Einwurf, dass Angestellte von Arbeitern zu unterscheiden seien, einige gesetzliche Regelungen wie bspw. das ArbZG würden für diesen Personenkreis nicht gelten (Zitat:"...Angestellte dürfen ausgebeutet werden..."). Die Frage ist nun, wer ist denn für die Unterweisung der Angestellten zuständig, wenn sie keine Mitarbeiter im eigentlichen Sinne wären? Müssen Angestellte überhaupt unterwiesen werden? Oder fällt das für Angestellte unter Informationsbeschaffung/Selbstorganisation? Mir geht es hier insbesondere um unsere Angestellten, die ja selbst Mitarbeiter unterweisen (Richtung: Wer unterweist den Unterweisenden?). Ich freue mich auf rege Diskussion!

    Doch, wenn Du es für Dich privat machst schon. Soll die Maschine allerdings in Form einer Geschäftstätigkeit verwendet werden, dann ist CE erforderlich. Siehe §1 ProdSG.

    Ok, das wäre dann aber der MaschRL widersprüchlich, da diese ganz klar definiert

    "...(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahmeeiner Maschine
    a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- undGesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
    b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;
    c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;
    d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;
    e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sieder Maschine beiliegt;
    f) die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen..."

    und

    "...'Inverkehrbringen' die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine odereiner unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung..."

    Dann dürfte ich die Maschine ausschließlich selber verwenden, so das nicht auch schon unter Bereitstellung für die Benutzung fällt. Oder?

    Alles kar! Danke für die Richtigstellung. Ein wenig intensiver belesen habe ich mich nun auch. Was sich mir noch nicht 100%ig erschließt:

    Die CE-Kennzeichnung ist die Kennzeichnung, dass ich das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt habe? Sehe ich das richtig?

    Wenn ich die MaschRL jetzt explizit auslege, darf ich zu Hause im Grunde nichtmal eine selbstkonstruierte Maschine zum Klassieren meines Komposthaufens betreiben, wenn ich nicht die EG-Konformitätsbewertung durchgeführt habe...

    Produkte die in einen Unternehmen nach Stand der Technik (Normen/Vorschriften) selbst hergestellt werden, um sie im eigenen Unternehmen selbst zu verwenden werden ,,nicht in Verkehr gebracht" Deshalb greifen die europäischen Richtlinien zur EC-Kennzeichnung nicht.

    Ich sehe das genauso. Ich bin ehrlich gesagt etwas verwundert, warum hier so oft die Richtlinie 2006/42/EG direkt zitiert wird (Maschinenrichtlinie). EG-RL gelten nicht unmittelbar, sondern müssen doch in nationales Recht umgesetzt werden. Das sollte in D durch das ProdSG und die 9.ProdSV passiert sein. Und hier steht doch nur die Pflicht der CE-Kennzeichnung bei der Bereitstellung auf dem Markt. Berichtigt mich bitte, wenn ich irre!!!

    Ich könnte dir ja ein Bild von unserer Kaue schicken, aber ob ihr das so einfach umsetzen könntet....

    Im Ernst, im Grunde gibts verschiedene Ansätze. Du kannst einen langgezogenen Bereich schaffen, der aus drei Teilen besteht. Im ersten wird die Straßenkleidung abgelegt, dann kommt der Duschbereich und im letzten wird die Arbeitskleidung angelegt. Das ganze nach der Arbeit dann umgekehrt. Oder nur zwei "Abteilungen" eine zum Duschen, in der anderen Spinde (je zwei je MA). Was sich bei uns nur mäßig bewährt hat, ist, die schwarz und weiß Spinde direkt nebeneinander zu stellen. Da verschleppste doch zu viel. Klare Trennung zwischen den Bereichen, z.b. als Spindreihen. Und bei größeren MA-Zahlen an einen Trockner/Lüfter denken, sonst wirds unangenehm.

    Haste mal eine Gefährdungsbeurteilung zu diesem Thema gemacht? Was war das Ergebnis?

    Ja freilich! Wir arbeiten in Behältern, in denen Material angemischt wird, das Wasserstoff emitiert. Wir müssen auf jeden Fall freimessen! Bisher hat das der Vorarbeiter einfach erledigt. Bis dann hochgekocht ist, dass man dafür eine betriebliche Bestellung und Fachkunde braucht.

    @FSCH
    Genau das ist es ja.

    Hat er alles, sonst wäre er nicht bei uns Vorarbeiter.


    Von den ausgewählten Personen wird erwartet:


    die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können,

    Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und den jeweiligen Messmethoden (u. a. Querempfindlichkeiten),

    die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

    Auch das ist Voraussetzung für die Tätigkeit,


    Wir sind ein Abfallentsorger, daher hat er zum Thema Gefahrstoffe ausreichend Kenntnis. Gasmesstechnik machen wir auch jährlich, da wir täglich damit zu tun haben. Rechtliche Grundlagen und Messtaktik...Gut, das könnte man nachholen.

    Neben der Theorie sollen die Fähigkeiten durch praktische Übungen vermittelt werden, diese umfassen:


    Umgang mit Geräten/Verfahren,

    Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung,

    Beispielmessungen.

    Die Anwendung unserer Gasmesstechnik wird jeden Tag durchgeführt. Es würde sich nur der Ort ändern.

    Es ist also zu 95% alles vorhanden. Was macht nun der Kurs anders (außer natürlich, dass ich eine Bescheinigung mit einem schönen Stempel habe, was offensichtlich bei uns extrem wichtig ist)? Ich stimme euch ja, wenn es darum geht, dass mir das Dokument zur Ausbildung eine gewisse Rechtssicherheit schafft. Aber mir geht es doch um die Sicherheit der Leute, die dort arbeiten. Wenn da einer zu Schaden kommt, nützt ihm auch das Papier nichts. Ich hoffe ihr versteht, was ich meine. Über kurz oder lang werden wir eine solche Ausbildung durchführen lassen. Die Frage ist, sind wir jetzt rechtssicher?

    Hallo liebe Schwarmintelligenz,

    mit wurde eine sehr interessante Frage zugetragen. Bei uns in der Firma kocht aktuell das Thema "Befahren von Behältern" hoch, in diesem Zusammenhang natürlich auch das Thema der Freimessung. Bisher wurde diese Tätigkeit von einem unserer Vorarbeiter durchgeführt. Liest man nun die relevanten Vorschriften (DGUV Regel 113-004 i.V.m. DGUV Grundsatz 313-002) taucht hier der Begriff "fakundige Person" auf. Der GDUV Grundsatz 313-002 schlägt sogar Ausbildungsinhalt und Umfang vor. Nun ist es ja keines Wegs so, dass man eine Fachkunde nur über einen Kurs (bei wem auch immer) erlangen kann. Daher stellt sich mir die Frage, ob nicht auch ein langjähriger MA mit Einweisung in die Gasmesstechnik und Unterweisung in die spezifischen Gefahren "fachkundig" ist. Wie sehr ihr das bzw. wie handhabt ihr das? Ich freue mich auf rege Beteiligung.

    Grüße,

    c.baum

    Hallo Veit,

    brauchste nicht haben. Es hilft tatsächlich, die Selbstlern-CD durchzuarbeiten. Die Fragen und Schwerpunkte ändern sich regelmäßig. Bei uns war es sogar so, dass die Betreuerin die Fragen mit bearbeitet hat (sie hatte die Fragen an dem Tag das erste mal gesehen). Das hatte den Charm, dass völlig widersinnige oder unverständliche Fragen im Nachgang gestrichen wurden, oder man Punkte auch abweichend von der vorgegebenen Lösung bekam, wenn sie sinnig waren. Also, Kopf hoch, wird schon ;)

    Was könnte man da machen? Seht ihr das kritisch?

    Die ASR 2.1 definiert eine Absturzgefährdung ab einer Höhe von 1,0m. Auf den ersten Blick stellt sich mir bspw. auch die Frage, wie stabil die Ladung ist, wenn der MA darauf steht/läuft. M.E. besteht definitiv Handlungsbedarf. Die von A_B geschilderte Lösung ist auf jeden Fall eine mögliche.

    Jop, haben wir zum Test im Einsatz, und zwar den 3M Peltor LEP-100. Funktioniert ganz gut, klingt leider alles ein wenig wie durch einen Telefonhöhrer. Das ANC funktioniert nicht ganz wie bei den Musikkopfhöhrern, die Geräusche werden nicht komplett herausgefiltert sondern eher gedämpft, so dass man nicht völliger Stille arbeitet und die Gefahrquellen trotzdem noch wahrnimmt, aber eben am Ohr der Lärm mit kleiner 80dB(A) ankommt. So an sich nicht schlecht, die Langzeittauglichkeit wird sich noch zeigen.

    Hi Hugoxy!

    Das erste gute Argument hast du ja schon gebracht. An Geräten mit drehenden Teilen und Einzugstellen sind die Warnwesten eine zusätzlich Gefährdung. Mach doch einfach eine Gefährdungsbeurteilung zur Tätigkeit in den Produktionshallen. Die kannst Du ja genauso nutzen, um eine Gefährdung als gering einzuschätzen und einen Verzicht der Warnwesten zu empfehlen. Wenn in den reinen Produktionshallen der Verkehr in einem begrenzten Bereich stattfindet und dieser gekennzeichnet ist, ist das doch ebenfalls eine Maßnahme. Außerdem ist ja die Reihenfolge der STOPV einzuhalten, und selbst der ein oder andere TAB sieht die Warnwesten als eher geringerwertige Maßnahme, da sie ja die Gefährdung durch eingeschränkte Sicht des Fahrers nicht minimiert.

    ich denke mal, dass die Fahrer keine Angehörigen eurer Firma sind?

    Jop, diverse Speditionen, die auch nicht von uns selbst beauftragt werden, sondern durch eine Firma, die unser Salz vertreibt.


    Was man aber im Vorfeld machen könnte, wäre ein Fremdfirmenmanagement.

    Hier müsste man mal mit dem "Verkäufer" unseres Salzes reden.


    Wer ist denn Eigentümer des Hofes?
    Wer ist denn Besitzer des Grundstücks?
    Wer ist denn Betreiber der Anlage?
    An wen wendet sich die Aufsichtsbehörde?
    Wer steht denn in der Zeitung, falls etwas passiert?

    Ja klar, wir!

    Das erfolgt am einfachsten über eine Zufahrtskontrolle mit Checkliste.

    Das ist recht schwierig weil momentan personell einfach nicht machbar. Der Dispatcher, der die Verladung koordiniert, ist allein und hat auch keine Sachkunde zur Prüfung von LKW. Und um ehrlich zu sein bei 60 LKW die Schicht auch keine Zeit.

    Hallo Gemeinde,

    wir verladen auf unserem Hof Streusalz auf LKW verschiedenster Speditionen unterschiedlichster Sprache. Nun gab es leider vor einigen Wochen einen Unfall, bei dem ein LKW-Fahrer von seinem Auflieger abgeschmiert ist, weil er seinen Rückenschutz am Aufstieg zur Seite gebunden hatte. Der gute ist jetzt querschnittsgelähmt. Heute haben wir wieder einen Fahrer erwischt, der sein Fahrzeug genauso manipuliert hatte. Welche Handhabe habe ich hier? Darf ich Arbeiten genauso einstellen lassen wie bei eigenem Personal? Darf ich den Fahrer mit dem manipulierten Schutz wegfahren lassen? Bin gespannt auf eure Meinungen!

    Gruß