@FSCH
Genau das ist es ja.
Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:
eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder eine vergleichbare Qualifikation,
Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen,
Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse
geistige und charakterliche Eignung,
körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.
Bei einzelnen Messverfahren können die Ergebnisse durch unterschiedliche Farbtöne abgelesen werden. Kommen derartige Verfahren zum Einsatz, kann die Eignung durch eine Untersuchung des Farbsinns festgestellt werden, die u. a. im Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze" enthalten ist.
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Hat er alles, sonst wäre er nicht bei uns Vorarbeiter.
Von den ausgewählten Personen wird erwartet:
die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können,
Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und den jeweiligen Messmethoden (u. a. Querempfindlichkeiten),
die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Auch das ist Voraussetzung für die Tätigkeit,
Die erforderliche Ausbildung umfasst die theoretischen Grundlagen wie:
rechtliche Grundlagen,
Grundlagen zu Gefahrstoffen,
Gasmesstechnik,
Messtaktik.
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Wir sind ein Abfallentsorger, daher hat er zum Thema Gefahrstoffe ausreichend Kenntnis. Gasmesstechnik machen wir auch jährlich, da wir täglich damit zu tun haben. Rechtliche Grundlagen und Messtaktik...Gut, das könnte man nachholen.
Neben der Theorie sollen die Fähigkeiten durch praktische Übungen vermittelt werden, diese umfassen:
Umgang mit Geräten/Verfahren,
Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung,
Beispielmessungen.
Die Anwendung unserer Gasmesstechnik wird jeden Tag durchgeführt. Es würde sich nur der Ort ändern.
Es ist also zu 95% alles vorhanden. Was macht nun der Kurs anders (außer natürlich, dass ich eine Bescheinigung mit einem schönen Stempel habe, was offensichtlich bei uns extrem wichtig ist)? Ich stimme euch ja, wenn es darum geht, dass mir das Dokument zur Ausbildung eine gewisse Rechtssicherheit schafft. Aber mir geht es doch um die Sicherheit der Leute, die dort arbeiten. Wenn da einer zu Schaden kommt, nützt ihm auch das Papier nichts. Ich hoffe ihr versteht, was ich meine. Über kurz oder lang werden wir eine solche Ausbildung durchführen lassen. Die Frage ist, sind wir jetzt rechtssicher?