Guten Morgen an alle!
Für die Gefährdungsbeurteilung seiner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber (Unternehmer) verantwortlich. Fakt.
Für die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine Koordination notwendig, wenn Gefährdungen erkannt wurden. Fakt.
Folge aus den obigen Fakten: wenn Unternehmen B (Auftragnehmer) beim Unternehmen A (Auftraggeber) Arbeiten durchführt, so hat Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.
Unternehmen B (Auftragnehmer) erhält also die notwendigen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen A (Auftraggeber). Aus den Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Notwendigkeit der Unterweisung der Themen X, Y und Z (z.B. Laserschutz, Hebebühne, innerbetrieblicher Verkehr). Unternehmen A (Auftraggeber) unterstützt Unternehmen B (Auftragnehmer) mit allen erdenklichen Unterlagen, die für die Gefährdungsbeurteilung und für die Unterweisungen notwendig sind (u.a. mit Betriebsanweisungen, Powerpoint-Präsentation, die eigene Gefährdungsbeurteilung).
Unternehmen B (Auftragnehmer) KANN nun die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung für die EIGENEN Mitarbeiter, die bei Unternehmen A (Auftraggeber) den Auftrag durchführen, gesetzeskonform durchführen (feste Annahme).
Meine Frage(n):
- MUSS Unternehmen A (Auftraggeber) - laut welcher Rechtsnorm auch immer - in IRGEND einer Form ÜBERPRÜFEN, oder sich nachweisen lassen, dass im Unternehmen B (Auftragnehmer) die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, und dass die notwendigen Unterweisungen durchgeführt wurden?
- DARF Unternehmen A... *restlicher Text wie oben...*
Die Gefährdungen, über die Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) informiert, sind als relevant anzunehmen (nicht gerade Lebensgefahr, aber Verletzungen mit Arbeitsausfall sind bei Unkenntnis der Gefährdungen oder bei Nichteinhaltung der Regeln durchaus möglich).