Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung Fremdfirmen

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  • Guten Morgen an alle!

    Für die Gefährdungsbeurteilung seiner Mitarbeiter ist der Arbeitgeber (Unternehmer) verantwortlich. Fakt.

    Für die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen ist eine Koordination notwendig, wenn Gefährdungen erkannt wurden. Fakt.

    Folge aus den obigen Fakten: wenn Unternehmen B (Auftragnehmer) beim Unternehmen A (Auftraggeber) Arbeiten durchführt, so hat Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen.

    Unternehmen B (Auftragnehmer) erhält also die notwendigen Informationen für die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen A (Auftraggeber). Aus den Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Notwendigkeit der Unterweisung der Themen X, Y und Z (z.B. Laserschutz, Hebebühne, innerbetrieblicher Verkehr). Unternehmen A (Auftraggeber) unterstützt Unternehmen B (Auftragnehmer) mit allen erdenklichen Unterlagen, die für die Gefährdungsbeurteilung und für die Unterweisungen notwendig sind (u.a. mit Betriebsanweisungen, Powerpoint-Präsentation, die eigene Gefährdungsbeurteilung).

    Unternehmen B (Auftragnehmer) KANN nun die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung für die EIGENEN Mitarbeiter, die bei Unternehmen A (Auftraggeber) den Auftrag durchführen, gesetzeskonform durchführen (feste Annahme).

    Meine Frage(n):
    - MUSS Unternehmen A (Auftraggeber) - laut welcher Rechtsnorm auch immer - in IRGEND einer Form ÜBERPRÜFEN, oder sich nachweisen lassen, dass im Unternehmen B (Auftragnehmer) die Gefährdungsbeurteilung erstellt wurde, und dass die notwendigen Unterweisungen durchgeführt wurden?
    - DARF Unternehmen A... *restlicher Text wie oben...*

    Die Gefährdungen, über die Unternehmen A (Auftraggeber) das Unternehmen B (Auftragnehmer) informiert, sind als relevant anzunehmen (nicht gerade Lebensgefahr, aber Verletzungen mit Arbeitsausfall sind bei Unkenntnis der Gefährdungen oder bei Nichteinhaltung der Regeln durchaus möglich).

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (15. Mai 2017 um 14:17)

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  • Üblicherweise Regele ich solche Dinge in den T&C's. Weitere rechtliche Grundlagen für ein "MUSS" oder "DARF" gibt es, abgesehen von den Koordinationspflichten, m.W. nicht.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Heißt - übrprüfst Du die Pflichtenerfüllung der Auftragnehmer, oder lässt Dir nur quittieren, dass sie es tun (werden...) (vielleicht....)?

    Wenn ich sehe, wie hier einige arbeiten... Die Jungs steigen von der Hebebühne in das Geäst der Tanne und ziehen Kabel durch - ohne jeglicher Absturzsicherung... Da gucke ich SCHNELL weg und verschwinde von da so schnell es geht... Kein Bock auf Stress....

    Ja - voll feige.... Und ich war gar nicht "offiziell" an jener Stelle, habe nur einen kleinen Zwischenstopp zu einem eigentlich anderen Standort eingelegt... Hau(t) mich bitte nicht! Aber irgendwo gibt es auch Grenzen, wie viel Arbeit ich mir am Ende aufhalse!

    Im Fall meiner Eingangsdarstellung finden die Arbeiten in unserem "Kernland" statt, im Herz des Unternehmens, in jenem Herz, wo unser Hauptbusiness steht oder fällt. Da müssen wir genauer hinschauen, und können uns auch keine "schlechte Presse" leisten.

    Auf der anderen Seite will ich unseren Vorgesetzten keine Aufgaben aufbürden, die schier unlösbar sind (Erfolgskontrolle bei Fremdunternehmen)....

  • Wir haben 1x jährlich einen Betriebsstillstand.
    Ich weiß, welche Fremdfirmen ich hierzu einlade.
    Ich gebe die entsprechenden Unterweisungsthemen vor.
    Die firmen senden mir die unterschriebenen Listen mit den Namen der Teilnehmer zurück.
    Ich, bzw. die Betriebsleiter überprüfen am Stillstandstag, ob die auf der Liste aufgeführten Personen anwesend sind und dann gibt es Stichproben, wurde wirklich unterwiesen?
    Da den beteiligten Firmen das Verfahren im Vorfeld erklärt wurde, klappt das auch.

    Das ganze Verfahren ist auch vertraglich abgesichert, d.h. keine Unterweisung--keine Arbeit aber Ausfallkosten, da wir eine andere Firma bestellen müßten. Das ist bis jetzt noch nicht vorgekommen.

    Mfg

    FS

  • Sowohl als auch...

    zur Anerkennung und Durchführung verpflichten sich die AN mit Unterzeichnung des Kontraktes und der Anerkennung der Geschäftsbedingungen - diese sollten dementsprechend sauber formuliert sein. Ob du dabei auf GB's verweist oder bestimmte Anforderungen direkt in die T&C's aufnimmst bleibt dabei dir überlassen.

    Wie immer gilt: Wenn ich Vereinbarungen treffe bin ich gut beraten, die Einhaltung derselben auch mal zu prüfen. Auch dieses "Recht" sollte in den Vertragsbedingungen verbrieft sein. Im weiteren Verlauf liegt dann vieles, wie so oft, bei den beteiligten Personen. Es gibt Pförtner die ärgern sich, wenn der Fahrer in Schlappen aussteigt und es gibt solche, die den Kollegen durch die Wendeschleife wieder vor die Haustür schicken, den Disponenten anrufen und entstandene Kosten für die Nichtbe- oder Entladung beim Spediteur geltend machen...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (16. Mai 2017 um 07:41)

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  • Ich lass mir von Fremdfirmen immer die entsprechenden GB und BA vor Arbeitsaufnahme zeigen und notiere mir das vorhanden sein.. Unterweisungen ihrer Mitarbeiter -Nein.
    Die Fremdfirmenunterweisung über unseren Standort übernehme ich.
    Gruß Martin

  • Ich mach das ähnlich.
    Fremdfirmen erhalten von mir unsere Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen (Verkehrsregelung, Geheimhaltung, Zutrittsbeschränkungen, Brandschutz/Fluchtwege, Erste Hilfe Standorte, Schweißerlaubnis, etc.) gg. Unterschrift.
    Ich weise darauf hin, dass die Fremdfirmen nur mit aktuell unterwiesenen Mitarbeitern agieren dürfen, mache eine vor-ort Gefährdungsbeurteilung, weise die Fremdfirma in die Örtlichkeiten ein und überzeuge mich das ein Ansprechpartner bekannt ist.

  • Ich habe nur ein KLEINES Problem.... Ich darf Fremdfirmen-Mitarbeiter nicht unterweisen - es gibt wohl einen rechtlichen Kniff, wonach die sich dann bei uns als Mitarbeiter einklagen können - und dies soll schon im ANSATZ unterbunden werden.

    Auch in dem Moment, in dem ich eine Erfolgskontrolle betreibe (mir die erfolgten Unterweisungen nachweisen lasse), bewegen wir uns im Bereich von Anweisungen, die ich Externen nicht geben darf.

    Die einzige Lösung scheint tatsächlich vertraglicher Natur zu sein - aber da sind wir im Moment nicht.

  • Also diese Rechtsauffassung halte ich für absoluten Unfug. Selbstverständlich kann ich den Fremdfirmen klarmachen, welche Spielregeln in meinem Laden hinsichtlich Gesundheits- und Arbeitsschutz gelten. Abnicken muss es dann deren Führungskraft. Für eine fundierte Beurteilung gibt es aber die Kollegen, die sich mit der BRAGO besser auskennen als ich. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Diese Rechtsauffassung (von @azrazr) ist eigentlich absolut korrekt.
    Als Auftraggeber erfolgt eine örtliche und sachliche Einweisung, bzw. Einweisung der verantwortlichen Person der Fremdfirma.

    Aufgrund der erfolgten Einweisung haben die Fremdfirmen die eigenen Beschäftigten zu unterweisen.

    @Guudsje
    wenn Du Fremdfirmenmitarbeiter unterweist, können Dir Arbeitgeberpflichten erwachsen, welche Du sicher nicht wolltest.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Moin @AL_MTSA,

    volle Zustimmung, deswegen weise ich ja auch ein und die Führungskraft des "Fremdarbeiters" muss es in Kraft setzen bzw. "unterweisen", aber die hauseigenen Spielregeln legen immer noch wir fest. Mir ging es um den Punkt, dass die Gefahr gesehen wird, dass sich Mitarbeiter "in die Firma klagen". Ansonsten bin ich da ganz bei Dir.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    In der (BGI 865) "DGUV-Information-215-830 Unterweisung von Fremdfirmen ..." sind die Zusammenhänge beim Fremdfirmeneinsatz gut dargestellt - genau so, wie es AL_MTSA ja auch schon dargestellt hat.
    Unter Punkt A4 erfährt man, dass der Auftragsverantwortliche des beauftragenden Betriebes den Baustellenverantwortlichen des Fremdbetriebes betriebsspezifisch einzuweisen hat.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Moin, Frank,

    volle Zustimmung, deswegen weise ich ja auch ein

    nö, Du "weist" nicht "ein", da Du keine Weisungsbefugnis hast - Du bist ja nicht Vorgesetzter.
    Du "schulst" - und begibst Dich damit auf eine andere rechtliche Ebene ...
    (im Grunde genommen hast Du dies ja auch auf dem Schirm, sonst hättest Du nicht geschrieben, dass die Führungskraft des Fremdarbeiters "unterweisen" muss)
    diese Korinthenk.... kann im Schadenfall DEN Unterschied vor Gericht machen ... :D
    Also: Du schulst, der Vorgesetzte der Fremdarbeiter unterweist. ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Moin @a.r.ni,

    Pisa hat schon recht. das Leseverständnis schwindet immer mehr. Dass es jetzt sogar Dich getroffen hat, ist erschreckend. :Lach:

    Einweisen kann ich jeden, egal ob ich ihm gegenüber weisungsbefugt bin oder nicht. Unterweisen im Sinne des Arbeitsschutzes kann ich nur, wenn ich auch Weisungsbefugnis habe.

    Gruß Frank

    Flanke a.r.ni - Kopfball Frank - TOOOOOOR *flagge3*

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • In der Tat ein Treffer ... Das ist mir peinlich ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)