Hallo zusammen
Ich suche Infos zur Lagerung von Gasflaschen. In der TRGS 510 /TRG 280 habe ich nicht das richtige gefunden außer:
Räume zum Lagern von Druckgasbehältern müssen von angrenzenden Räumen durch mindestens feuerhemmende Bauteile getrennt sein. Feuerbeständige Bauteile sind erforderlich, wenn in angrenzenden Räumen, die nicht dem Lagern von Druckgasbehältern dienen. Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
Wie ist es mit einem angeschlossenden Gasschweißgerät auf einem Brenenrwagen, muß dieser zum Feierabend auch in einem geschützten Raum gebracht werden oder kann dieser in der Werkstatt bleiben.
Ich habe etwas von einer Änderung gehört, kann diesbezüglich jedoch nichts finden.
Wäre schön wenn jemand hierzu was nachweisliches Aussagen kann.
Gruß
MST