Alles anzeigenOK. Ich ziehe meine Aussagen von oben zurück. Ich bin davon ausgegangen, ihr seid am beseitigen von irgendwelchen ominösen Restrisiken.
1. Mach die Maschine sicher. Und zwar so wie es die BetrSichV vorsieht. Dazu zieht dir den Maschinenerherstller oder eine adäquate Fachkraft hinzu.
Schau was dann passiert. Wenn du 1. erfüllst, dass ist das meiste schon ausgeschlossen.
Wenn du dann unbedingt noch weitermachen willst kannst du immer noch schauen was es so gibt.
Und hüte dich davor als FASI irgendwas in Richtgung Maschinensicherheit zu beraten (wenn du die Fachkunde nicht hast)... Das fällt dir auf die Füße.
Da bist du in Themen wie CE Kennzeichnung, Konformitätsbewertungen etc drin. Und das willst du nicht.
Edit:
Was du machen kannst um dir mal einen groben Überblick zu verschaffen: Nimm das Merkblatt der BGRCI T008 - 1a als Checkliste heran. Hier wird die Sicherheit von Altmaschinen überprüft. Dann ergibt sich mal eine Grobübersicht was ihr noch vor euch habt.
Aber, wie schon geschrieben... lass von der Beratung in Bezug auf Maschinensicherheit die Profis ran. Sonst heißt es irgendwann: Die FASI hat gesagt das ist OK. Und du stehst mit dem Rücken zur Wand, weil du die DIN 142a15 die sich mit der Drehgeschwindigkeit von Wellen bei Nacht nicht beachtet hast....
Danke für deine Unterstützung. Ja ich hüte mich davor solche Aussagen zu treffen. Problem ist, dass es eine der beiden Herstellerfirmen nicht mehr gibt. Wir hatten die andere da, die eben den Schutz des Bedieners nach den Vorschriften durchführen will. Die versuchen aber auch immer so gut wie möglich um ganz konkrete Antworten und Aussagen herumzukommen. Ich bin da in einer äußerst verzwickten Lage. Ich sehe jetzt meine Rolle als Vermittler von möglichen Vorgehensweisen und Koordinator der Abteilungen, GF und externen Firmen. Ich glaube da bin auf dem richtigen Weg.
Edit: Ich habe schon mal diese Vorlage genutzt: https://www.bghm.de/fileadmin/…beitsmittel_BetrSichV.pdf