Moin,
bei uns wird "Fang den Hut" gespielt. Wir haben einen elektrischen Betriebsraum, in dem die Niederspannungshauptversorgung untergebracht ist. Kennzeichnung ist vorhanden inklusive den netten Worten "Zutritt für Unbefugte verboten". Ein Kollege schließt den Raum nie ab, da dies angeblich für solche Räume nicht zulässig sei, damit im Ereignisfall ein schneller ungehinderter Zutritt zu dem Raum möglich ist, ohne dass man einen Hausmeister benötigt. Kollege zwei ist der gegenteiligen Meinung. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss in unserem Haupteingangsbereich mit eintsprechend hohem Durchgangsverkehr von Besuchern. Wenn schon da steht "Zutritt für Unbefugte verboten" soll nach Meinung des Kollegen zwei die Tür auch verschlossen sein.
Kollege zwei schließt ab, Kollege eins schließt wieder auf. Das Ganze passiert mehrmals am Tag. Jeder scheint sich diebisch zu freuen, wenn er am Ende des Tages gewonnen hat. Kann mich jemand erhellen, welcher der Kollegen recht hat? Ich habe bei meiner Suche leider keine fundierte rechtliche Grundlage gefunden. Bundesland ist Hessen falls das von Belang sein sollte.
Vielen Dank vorab.
Gruß Frank