Elektrische Betriebsräume abschließen?

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  • Moin,

    bei uns wird "Fang den Hut" gespielt. Wir haben einen elektrischen Betriebsraum, in dem die Niederspannungshauptversorgung untergebracht ist. Kennzeichnung ist vorhanden inklusive den netten Worten "Zutritt für Unbefugte verboten". Ein Kollege schließt den Raum nie ab, da dies angeblich für solche Räume nicht zulässig sei, damit im Ereignisfall ein schneller ungehinderter Zutritt zu dem Raum möglich ist, ohne dass man einen Hausmeister benötigt. Kollege zwei ist der gegenteiligen Meinung. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss in unserem Haupteingangsbereich mit eintsprechend hohem Durchgangsverkehr von Besuchern. Wenn schon da steht "Zutritt für Unbefugte verboten" soll nach Meinung des Kollegen zwei die Tür auch verschlossen sein.

    Kollege zwei schließt ab, Kollege eins schließt wieder auf. Das Ganze passiert mehrmals am Tag. Jeder scheint sich diebisch zu freuen, wenn er am Ende des Tages gewonnen hat. Kann mich jemand erhellen, welcher der Kollegen recht hat? Ich habe bei meiner Suche leider keine fundierte rechtliche Grundlage gefunden. Bundesland ist Hessen falls das von Belang sein sollte.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guudsje,

    dann haeng doch einfach einen Schlüssel in einen Notfallkasten neben der Tür, lehn' Dich zurück und schau Dir das Haeschenrennen aus der Entfernung an - da haasu wahrscheinlich Riesenspass!!!!

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...und nein, eine qualifiziertere Antwort habe ich zu dieser Thematik nicht beizusteuern...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Michael,

    wenn die Feuerwehr kommt, hat die sowieso einen Schlüssel aus dem Feuerwehrschlüsseldepot. Wenn der Elektriker oder Energieversorger kommt, latscht der sowieso nicht einfach in den Raum, sondern klärt erst einmal mit den Kollegen von Gebäudemanagement oder dem Hausmeister ab, was eigentlich Sache ist, und dieser Personenkreis hat sowieso einen Schlüssel für den Raum. Wenn der Kollege recht hat, dass solche Räume verschlossen sein müssen, dann wäre es natürlich fahrlässig, in einem Bereich mit einem solchen Aufkommen an Betriebsfremden, den Raum offen zu lassen oder den Schlüssel direkt neben die Tür zu hängen (auch nicht in einem Notfallkasten). Kann doch nicht sein, dass es in deutschland dafür keine Regelung gibt. :D An Sabotage mag ich jetzt noch gar nicht denken. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hi,

    ggf. schreibt euer Sachversicherer vor, dass elektrische Betriebsräume gegen Unbefugtes Betreten geschützt sein muss (ist z.B. eine klassische Forderung der Feuerversicherer).

    Aus sicherheitstechnischer Sicht ist ein Schild an der Tür kein Schutz gegen unbefugtes Betreten. Ist es auf Grund der Auflagen eines Sachversicherers oder als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, das Betreten des Technikraums durch Unbefugte zu verhindern, so muss der Raum abgesperrt werden. Nur wenn er verschlossen ist, ist ein ausreichender Schutz gegen unbefugtes Betreten in einem Bereich mit viel Durchgangsverkehr von Besuchern bzw. nicht betriebsangehörigen Personen gegeben. Um im Schadensfall den Raum ungehindert verlassen zu können kann entweder ein Panikschloss eingebaut werden oder es ist organisatorisch sicherzustellen, dass die Tür nicht zugesperrt wird, solange sich Personen in diesem Raum aufhalten (Sicherstellung des Rettungswegs, z.B. Kennzeichnung "laufende Arbeiten" o.ä. außen an der Tür anbringen).

    Der schnelle Zutritt im Ereignisfall ist gegeben, da offensichtlich genügend Mitarbeiter mit Schlüssel im Haus anzutreffen sind. Sollte wider Erwarten kein Mitarbeiter mit Schlüssel im Haus anzutreffen sein, so haben sowohl Rettungsdienst, als auch Feuerwehr Hilfsmittel zur schnellen Türöffnung dabei und können sich im schlimmsten Fall schnell gewaltsam Zutritt verschaffen (sofern keine Brandmeldeanlage mit hinterlegtem Generalschlüssel für die Feuerwehr vorhanden ist). Sollte z.B. im Falle eines Stromausfalls Zutritt zu dem Raum erforderlich sein, so muss organisatorisch geregelt sein, wie dieser erfolgen soll (ob während der Betriebszeiten immer ein Mitarbeiter mit Schlüssel anwesend ist, ob es Schlüsselbesitzer mit Rufbereitschaft während der Dienstzeiten gibt oder ob einfach irgendwo ein Schlüssel für den Raum deponiert wird).

    schöne Grüße

  • Moin,

    ich würde es nicht davon abhängig machen ob ja oder nein, sondern wichtiger wäre mir: Was geht in dem Raum ab?

    Es geht doch darum den nicht (fachmännischen) Zugriff auf elektrische Einrichtungen zu unterbinden/ zu verhindern, ok. Doch wie sieht es denn in der Praxis aus? In den Räumen sind tolle Schaltschränke, verschlossen. Diverse elektrische Komponenten, verschlossen. Damit ist der Laien-Zugriff auf elektrische Spannung unterbunden. Also ok.

    Bitte, ich rede jetzt nicht davon 1x einen Sicherungsautomat einzuschalten.

    Habe ich jetzt Hauptschalter für große elektrische Lasten, dann sehe ich das kritisch. Diese sollten im Notfall, klar, benutzt werden doch sonst nur mit Bedacht. Hier kann das Schalten gewisse negative Einflüsse haben, doch darauf will ich nicht eingehen.

    So könnte ich das Ganze ja weiterspinnen.

    Also:
    Für mich wäre es entscheident, wie es denn in dem Raum aussieht. Davon würde ich den generellen Verschluß abhängig machen!

    Bei einem generellen Verschluß und einer Schließanlage auch daran denken, dass z.B. der Geschäftsführer mit seinem Generalschlüssel NIX in den Räumen zu suchen hat.

    Alles nur Theorie.

    @Frank
    Wie sieht es in den Räumen aus? Kannst du etwas beschreiben?


    (Was sagt denn die VDE zu elektrischen Betriebsräumen? Leider gerade nicht zur Hand.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (19. April 2017 um 07:18)

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  • Ein Kollege schließt den Raum nie ab, da dies angeblich für solche Räume nicht zulässig sei

    Dann frag ihn doch, wo das steht? Rechtsgrundlage

    Kollege zwei ist der gegenteiligen Meinung. Der Raum befindet sich im Erdgeschoss in unserem Haupteingangsbereich mit eintsprechend hohem Durchgangsverkehr von Besuchern. Wenn schon da steht "Zutritt für Unbefugte verboten" soll nach Meinung des Kollegen zwei die Tür auch verschlossen sein.

    Ich teile die Meinung dieses Kollegen. Für mich fällt das bei dieser Konstellation unter die Verkehrssicherungspflicht. Nach meiner Gefährdungsbeurteilung per Ferndiagnose durch die Kristallkugel ist klar, der Raum ist abzuschließen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann frag ihn doch, wo das steht? Rechtsgrundlage

    Moin Axel,

    es gibt Menschen, denen kann man manche Fragen nicht stellen, da die erforderliche Substanz zur Beantwortung dieser Fragen fehlt, die aber trotzdem einen guten Job in Relation zu den ihnen gestellten Aufgaben und der dafür vorgesehenen Bezahlung machen. :whistling:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Boing, da haben wir's doch - danke für den Tipp MrH.

    Mach doch einfach die Klinke von aussen ab und ersetze sie durch einen einfachen Knauf, so dass die Tür nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist ohne dass ich sie immer abschließen muß!!! Gut, nä?!?

    Jahaaaaaa, damit ist Deine Frage: "Wo steht das?" immer noch nicht beantwortet, aber damit erschöpft sich jetzt mein Volumen sinnvoller Beiträge zu dieser Thematik. :/

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Manchmal ist es einfach zu einfach, als dass man selbst darauf kommen könnte. :D

    Gruß Frank

    Ist mit Sicherheit der Kompromiss schlechthin. Nicht verschlossen, aber nur von berechtigten Personen zu öffnen. Bis einer auf die Idee kommt einen Keil unter die (Brandschutz-)tür zu schieben. ;)

    Was Du noch prüfen müßtest, wie sieht die Zugangsregelung im Falle eines Unfalls aus? Wie sieht die Erste Hilfe/Wahrnehmung eines Unfalls aus, wenn hinter dem einen(?) Mitarbeiter die Tür von alleine(?) zufällt.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

    Einmal editiert, zuletzt von A_B (19. April 2017 um 09:04)

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  • Hallo Frank,

    als alter Elektriker kenn eich das nur so, dass elektr. Betriebsräume gegen unbefugten Zutritt zu sichern sind.
    Die Zutrittregelungen für den Notfall habe ich über die Brandschutzordnung geregelt. Das heißt, die Hautechniker bekommen den Alarm über das Diensttelefon als SMS und müssen dann Dinge wie Gas- und Stromabschaltung und Wasserversorgung abarbeiten. Zur Not haben die Feuerwehren (wie Du beschrieben hast) eigene Schlüssel, eigene Leute wie Elektriker und Gas Wasser und Sch.... dabei, die dann im Notfall einspringen können.
    Da der Betriebsraum im öffentlichen Bereich (Besucher) sich befindet würde ich diesen schon aus Sicherheitsaspekten abschließen. Menschen und insbesondere Kinder sind neugierig.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo,

    ich kann dazu soviel beisteuern, dass der Auditor sich davon überzeugte das der Raum verschlossen ist und meinte "Gut so" :thumbup:

    Hi,

    bei mir war es nicht der Auditor sondern die technische Aufsichtsperson.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)