Guten Morgen Kollegen,
vermutlich gehört diese Frage in eine andere Kategorie aber ich denke ihr könnt mir auch hier helfen.
Es geht um die Lagerung von brennbaren Materialien in Fluchtwegen.
Ich habe häufig noch das Problem der Informationsüberflutung und Filterung derer bei Google.
Wir haben einige Paletten mit Pappspulen, die für die Garnverarbeitung genutzt werden, in einem gekennzeichneten Fluchtweg stehen der diesen einengt aber eine Restbreite von über 1 Meter läst bei geringeren Anzahl an evtl. flüchtenden Mitarbeitern.
Also die Breite ist nicht das Problem aber halt die Brandlast.
Ich gehe für mich immer davon aus dass Brandlasten nichts im Fluchtweg zu tun haben aber wenn ich dies hier offiziell kritisiere wird sicher auch direkt der entsprechende Hinweis auf das entsprechende Gesetz, Verordnung, Regel verlangt.
Könnt ihr mir dazu etwas stichhaltiges sagen ?
Gruß
Stephan