Gefährdungsbeurteilung Werkstatt

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  • Guten Morgen Kollegen,
    vermutlich gehört diese Frage in eine andere Kategorie aber ich denke ihr könnt mir auch hier helfen.
    Es geht um die Lagerung von brennbaren Materialien in Fluchtwegen.
    Ich habe häufig noch das Problem der Informationsüberflutung und Filterung derer bei Google.
    Wir haben einige Paletten mit Pappspulen, die für die Garnverarbeitung genutzt werden, in einem gekennzeichneten Fluchtweg stehen der diesen einengt aber eine Restbreite von über 1 Meter läst bei geringeren Anzahl an evtl. flüchtenden Mitarbeitern.
    Also die Breite ist nicht das Problem aber halt die Brandlast.
    Ich gehe für mich immer davon aus dass Brandlasten nichts im Fluchtweg zu tun haben aber wenn ich dies hier offiziell kritisiere wird sicher auch direkt der entsprechende Hinweis auf das entsprechende Gesetz, Verordnung, Regel verlangt.

    Könnt ihr mir dazu etwas stichhaltiges sagen ?

    Gruß

    Stephan

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  • Moin Stephan,

    Tischtennisbälle (alte Zelluloidversion nicht der neue Plastikball) in Alufolie wickeln, im Fluchtweg anzünden und den Kollegen vorführen. Die Frage nach einer Vorschrift dürfte sich danach erledigt haben. Kommt immer sehr eindrucksvoll rüber. :D Danach gut durchlüften. Vielleicht sollten die Kollegen einfach mal nachdenken. Der Fluchtweg ist dazu da, dass ich im Gefahrefalle aus dem Gebäude sicher rauskomme. Was mache ich, wenn ich den Fluchtweg nicht benutzen kann?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Stephan,

    deine Arbeit als "Neu - SIFA" wird sicherlich nicht einfach werden. Appelliere an den gesunden Menschenverstand. Dir werden im Laufe deiner Tätigkeit immer wieder Situationen begegnen, wo du mit dem "Regelwerk" alleine nicht weiterkommst.

    Ein freier Fluchtweg bedeutet die Möglichkeit das Gebäude im Brandfall sicher und schnell verlassen zu können.

    Gruß

  • Wir haben einige Platzprobleme und deshalb stehen ein paar Paletten mit diesen Pappspulen halt "im Flur" und wenn ich nun empfehle diese dort weg zu stellen bzw. sage dass es nicht erlaibt ist, bringt dies natürlich weitere Probleme der Unterbringung / Umkramerei mit sich und dann will man von mir stichhaltig wissen wo steht dass diese Kartons dort nicht stehen dürfen da man sich sonst die Arbeit mit dem Umkramen nicht antut.
    Klingt sehr unvernünftig aber ist leider so ! Man kommt doch vorbei wurde schon gesagt.
    Steht denn irgendwo explizit dass in einem gekennzeichneten Fluchtweg keine brennbaren MAterialien gelagert werden dürfen, was eigentlich für uns logisch ist?


    Gruß

    Stephan

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  • Hallo Stephan,

    in den jeweiligen Landesbauordnungen. Du kannst dich auch beim VdS auf der Homepage umschauen. Der Waldmann hat dir auch schon einen Link zukommen lassen. Auch die ASR gibt Dir genügend Futter
    für Deine Argumentation.
    Schlag doch Deinem Chef mal vor, dass du eine Übung mit der örtlichen freiwilligen Feuerwehr eine Sehr wichtige Ortsbegehung machen möchtest. Schließlich müssen die Jungs ja lernen und wissen, wo Sie im Gefahrenfall
    aktiv werden müssen. Da ist eine Ortskenntnis enorm wichtig. Anschließend noch ein kurzes Sitt-in mit dem Unternehmer, (das fördert die Verbundenheit) wo dann der leitende Feuerwehrbedienstete seine Eindrücke schildert.
    Das hilft in der Regel. Sofern Dein Chef mitspielt.

    Bei Euch gibt es die Landesbauordnung, dort ist es der §38 Notwwendige Flure und Gänge. Es gibt dazu sogar eine Verwaltungsvorschrift mit den dazugehörigen Erläuterungen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Stephan,

    ich stimme Mick 1204 zu.

    Hol dir die ansässige Feuerwehr zur Hilfe. Diese muss im Brandfall u.U. die "Fluchtwege" als Angriffswege benutzen. Bei der "Bereitstellung" von zusätzlicher Brandlast in Flucht- und Rettungswegen hört für die Feuerwehr der Spaß sicherlich auf.
    Werden in diesen Wegen brennbar und beim Brand Rauch und /oder Wärme entwickelnde Brandlasten (Pappspulen) gelagert, kann die Verwendbarkeit dieser Wege nicht mehr sichergestellt werden.

    Gruß

  • Moin,

    einen Brandschutzbeauftragten oder aber Begehungen durch den Brandversicherer habt ihr nicht?

    Das wären u.a. noch Argumentationshilfen.

    Je nachdem wie viele Menschen jetzt fliehen müßten, gibt es Mind.-Breiten für die Fluchtwege.

    Eine Einladung des TAP, der BG, zum Kaffee und Kennenlernen kann auch schon etwas bringen.


    Das Hauptargument ist einfach die Vernunft. Wenn hier nicht "mitgezogen wird" hast du schon schlechte Karten.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo,
    als ich noch in einer Spedition gearbeitet habe, hatten wir dieses Thema auch. Paletten stehen im Fluchtweg, aber"....das geht schon, da kommen wir locker dran vorbei....". Keiner wollte hier was ändern, weil "ist ja viel ASrbeit...".
    Die SiFa (extern), hat dann mal ein paar andere Paletten dazugestellt, das Licht ausgemacht und die Kollegen bei Dunkelheit aufgefordert das Lager so schnell wie möglich zu verlassen.......
    Danach standen da keine Plaetten mehr...

    Gruß vom Rande der Alpen

    Horst

  • Hat der Betrieb eine Feuer- und vielleicht auch noch eine Betriebsausfallversicherung?
    Dann sollte dein Chef sich mal die Versicherungsbedingungen anschauen.

    Flucht- und Rettungswege sind gleichzeitig auch
    Angriffswege für die Feuerwehr und dürfen weder
    verstellt noch durch nachträgliche Umbauten,
    Einbauten und Erweiterungen von Anlagen in ihrer
    Funktion eingeschränkt werden.
    Hinweis: siehe
    JJ Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
    JJ Arbeitsstättenregel ASR 2.3: Fluchtwege und
    Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan

    Quelle: VDS 2000:2010-12 Brandschutz im Betrieb

    Mfg

    FS

  • Vielen Dank schon mal für eure, wie immer, sehr kompetenten Informationen und Hinweise.Ich werde mich jetzt "nebenbei" damit genauer beschäftigen und zumindest dieses Thema im nächsten ASA anbringen damit es offiziell wird.
    Auch wenn mein Name nachher wieder dahinter steht als derjeniege der sich drum kümmern soll. :)

    Grüße aus Aachen

  • Wenn du es selbst machst, weißt Du wenigstens, dass es auch gemacht wurde. Auch wenn es eigentlich Aufgabe des Unternehmers ist. Nur mach es richtig. Dann bist du auch nicht angreifbar.
    Der Platzbedarf ist hier, m.M. n. irrrelevant, die Brandlast ist hier entscheidend.

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    Gruß Mick

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  • Hallo,

    auch ich möchte noch meinen Kommentar dazu geben.
    In der Regel sind Fluchtwege Brandlastarm (<- !!! nicht Brandlastfrei) zuhalten, verweise finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung.
    Der Tipp mit der Freiwilligen Feuerwehr ist gut gemeint, aber Vorsichtig mit deren Aussage umgehen, die machen das Freiwillig und haben in der Regel nur grobe Kenntnisse im Vorbeugenden und Baulichen Brandschutz. Hilfreich wäre eher die örtlich zuständige Brandschutzdienststelle (meist Landkreis).

    Beachte Bitte auch, dass Brandlast und Fluchtwegbreite 2 unterschiedliche Themen sind. So sind alleine die Breiten von Fluchtwegen in den LBOs anders als in der ArbStättV.

    Daher darauf stützen was eine höhere Gefahr ist! 1m Restbreite (kann u. U. noch okay sein) oder eine brennende Palette.

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (31. März 2017 um 14:08)

  • @NewWave

    mir stellt sich nur die Frage " wie bekomme ich jemanden ins Haus, der mir sagt wo vorne ist, ohne das mein Chef den Eindruck bekommt, ich habe uns in die Pfanne gehauen?"
    Mein Hinweis war auch als ein solcher zu verstehen, nämlich den Prozess in die richtige Richtung zu führen, ohne gleich einen Bescheid ins Haus zu bekommen. Hole ich miir die Behörde ins Haus,
    bekomme ich unter Umständen einen Abweichungsbericht ins Haus.

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    Gruß Mick

  • @NewWave
    Hole ich miir die Behörde ins Haus, bekomme ich unter Umständen einen Abweichungsbericht ins Haus.

    Hi,

    nicht immer so negativ sehen. Die meisten sind froh wenn sich jemand aktiv darum kümmert. Und evtl. lässt sich so ein Lösung finden? Ansonsten mal Anrufen, und auch seine Bedenken äußern. Aber wenn du das Problem kennst und nichts unternimmst, wird es auch nicht besser.
    Ich halte immer einen aktiven Kontakt zu den Behörden und habe noch nie einen negativen Bescheid bekommen, weil es oft um dinge ging die wir versucht haben im Vorfeld richtig zu klären anstatt dann bei einer Begehung einen bösen Bescheid.

    Gruß

    Stephan

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  • Moin!

    Mick... du müsstest doch die Nummer von deinem BG Hoschi haben; ruf ihn an. Schilder ihm dein Problem und er soll sich dann selbst "einladen". I.d.R. sind die verständnissvoll und wissen wie der Hase läuft. Ich hab das bei einem Kunden auch schon gemacht.
    War ne vertrakte Situation. Die Beschäftigten wollten, die Abteilungsleiter wollten, der Chef wollte nicht. Zwei Wochen gabs "zufällig" einen Anruf von der BG Aufsichtsperson die mal vorbeikommen wollte, um mit dem Chef zu reden. Informelles Gespräch. Einfach so, weil sie in der Nähe war. Und bei der Gelegenheit könnte man ja "mal kurz durchlaufen" und es wäre "nicht schlecht" wenn die FASI dabei wäre....

    Hey, und wenn du nen "Abweichungsbericht" bekommst... sei doch froh. Dann kannste zu deinem Chef gehen, und sagen: "Siehste... ich habs dir gesagt."

    Mike

    PS: Achso... Wenn ich das noch richtig im Kopf hab, ist das verstellen und blockieren von Schutzeinrichtungen etc. nicht nur "gefährlich" an sich, sondern auch ein Straftatbestand. Das wurde hier am Board neulich mal irgendwo disskutiert, ich finds aber auf die schnelle nicht.
    Ich seh manchmal über was weg; aber bei den Flucht- und Rettungswegen hörts schlagartig auf. Das ist ein No-Go.

    Und noch eine Änderung...
    Hab schnell gegoogelt...
    https://dejure.org/gesetze/StGB/145.html
    § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
    Da stehts.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (3. April 2017 um 09:12)

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  • @Mike144

    yup, so könnte man das machen. Ich habe allerdings auch kein Problem. Ich hatte nur auf davor gemachte Aussagen anderer Kollegen davor gewarnt, einfach mal so die BG ins Haus zu holen. Man stelle sich vor, man bekommt einen Abweichungsbericht mit Anforderungen, die womöglich noch Kosten nach sich ziehen........

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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Man stelle sich vor, man bekommt einen Abweichungsbericht mit Anforderungen, die womöglich noch Kosten nach sich ziehen........

    Man stelle sich vor, man hat im Unternehmen einen Arbeitsunfall bei dem der Arbeitnehmer auf lange Sicht geschädigt wird und man kann den am Arbeitsschutz Beteiligten nachweisen dass sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.... und ein verstellter Fluchtweg kann den GAU bedeuten.

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    Mike

  • Klar --> bin bei Dir.
    Ich bin nur vorsichtig bei der Auswahl der unterstützenden Mittel, z. B. dieses Forum und seine Infos.
    Letztendlich macht es die Diplomatie und das Argumentationsgeschick des FASi's eine Menge aus. Kommt aber gar nicht weiter, muss man Tricks, (wie von Dir vorgeschlagen) anwenden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick