Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage an die Runde, da ich mich nun schon durch einige Vorschriften, Merkblätter, etc. durchgearbeitet habe. Wir sind in der Event-, Messe- und Veranstaltungsbranche tätig. Für die Montage und Demontage beauftragen wir i.d.R. Nachunternehmer.
Auf dem Projekt ist zudem meist ein Bauleiter, bei größeren Projekten zusätzlich oft auch ein Projektleiter vor Ort. Vor allem bei Kunden aus der Industrie oder öffentlichen Auftraggebern ist Health & Safety ein Thema das (bei wenigen Ausnahmen zumindest auf dem Papier) eine hohe Bedeutung hat. Bei diesen Projekten werden von Seiten der Auftraggeber, oder der von Ihnen beauftragten SiGeKo´s, eine Vielzahl von Unterlagen angefordert (GFB, Bescheinigungen der betrieblichen Ersthelfer, Beauftragungen, Nachweise über Unterweisungen, diverse "Führerscheine" / Berechtigungen zum Führen von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, etc., schriftliche Bestätigung das die Mitarbeiter die entsprechenden Arbeitsmedizinischen Untersuchungen gemacht haben, ...)
Meine Frage nun, mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich diese von unseren beauftragten Nachunternehmern für uns einfordern? Suche hier nach konkretten Vorschriften, Paragraphen, etc.
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße Dominik