Beiträge von Häuptling listiger Lump

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    Hallo Zusammen,

    ich arbeite in einer weltweit tätigen Unternehmensgruppe als "Grupen"-Sifa. Im europäischen (benachbarten) Ausland ist es überwiegend so, dass durch eine Behördfe oder der Unfallversicherer deine Ausbildung als Sifa anerkannt wird. Ich selbst betreue, die Ländergesellschaften und Unternehmen in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, sowie alle Sonderprojekte und die internationalen Projekte.
    Als Beispiel, in Österreich bedarf es hierfür eines Antrages und die Überweisung von einem Betrag um die 150,-€ um die Anerkennung zu bekommen. Auch arbeiten die deutschen BG´s und die AUVA sehr eng zusammen. Das macht sich in vielen Verweisen auf deutsche DGUV-Schriften bemerkbar.
    In der Schweiz, ist es schon etwas teurerer und es muss auch ein so genannter Passerellen-Kurs (Dauer 1 Woche) bei der SUVA absolviert werden, darüber hinaus benötigt man den Nachweis eines schweizerischen Unternehmens um überhaupt einen der jährlich 12 möglichen Plätze hierfür zu bekommen.

    Europaweit kann man, zumindest die rechtlichen Grundlagen ziemlich gleich ansehen, da in den einzelnen Nationalstaaten ja europäisches "Recht" in nationales Recht umgesetzt werden muss.
    Das Ansehen der Sifa ist, zumindest in einigen europäischen Ländern, höher als in Deutschland. Wichtig ist, wie oben bereits angesprochen, dass Kennen der nationalenen Gegebenheiten und Gewohnheiten, sowie die jeweilige Landessprache.
    In Dänemark wird der Arbeitssicherheit z.B. ein sehr hoher Stellenwert beigemessen und auch praktisch gelebt.
    Aus mehrjähriger (über 5 Jahre) Erfahrung bei Arbeiten mit internationalen, weltweiten Projekten kann ich sagen, dass es auch innerhalb von Europa (und auch weltweit) Spaß und Freude macht als Sifa tätig zu sein.

    Bei detailierten Infos, einfach Fragen.

    Grüße Dominik

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage an die Runde, da ich mich nun schon durch einige Vorschriften, Merkblätter, etc. durchgearbeitet habe. Wir sind in der Event-, Messe- und Veranstaltungsbranche tätig. Für die Montage und Demontage beauftragen wir i.d.R. Nachunternehmer.
    Auf dem Projekt ist zudem meist ein Bauleiter, bei größeren Projekten zusätzlich oft auch ein Projektleiter vor Ort. Vor allem bei Kunden aus der Industrie oder öffentlichen Auftraggebern ist Health & Safety ein Thema das (bei wenigen Ausnahmen zumindest auf dem Papier) eine hohe Bedeutung hat. Bei diesen Projekten werden von Seiten der Auftraggeber, oder der von Ihnen beauftragten SiGeKo´s, eine Vielzahl von Unterlagen angefordert (GFB, Bescheinigungen der betrieblichen Ersthelfer, Beauftragungen, Nachweise über Unterweisungen, diverse "Führerscheine" / Berechtigungen zum Führen von Flurförderzeugen, Hubarbeitsbühnen, etc., schriftliche Bestätigung das die Mitarbeiter die entsprechenden Arbeitsmedizinischen Untersuchungen gemacht haben, ...)

    Meine Frage nun, mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich diese von unseren beauftragten Nachunternehmern für uns einfordern? Suche hier nach konkretten Vorschriften, Paragraphen, etc.

    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

    Grüße Dominik

    Hallo Zusammen,

    es ist ganz einfach. Wir hatten diese Thematik bei uns im Betrieb. Kurz gesagt, wenn der Teleskopstapler keine Seilhubeinrichtung oder einen Lasthaken anstelle der Hubgabel hat, wird er als Teleskopstapler angesehen.
    Wenn sich der Hubmast in mehrere Richtungen drehen / bewegen lässt (nicht nur raus und rein + rauf und runter), z.B. mit drehbaren Oberwagen wird er als Kran definiert. Egal was der HErsteller in seiner Bedienungsanleitung schreibt. Ich kann auch die genauen Begrifflichkeiten und die Vorschriften hierzu nochmal raussuchen und hier einstellen.


    Ergänzung: DGUV Vorschrift 52 Krane

    § 2 Begriffsbestimmung: (1) Krane im Sinne dieser UVV sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder in mehrere Richtungen bewegen können.

    --> Teleskopstapler mit Palettengabel = kein Kran.
    --> Teleskopstapler mit Hubseilwinde (auch wenn diese an Palettengabel montiert ist) = Kran
    --> Teleskopstapler mit drehbaren Oberwagen (wenn dieser nicht verriegelt ist und benutzt wird) = Kran

    Das ganze wurde uns auch von Seiten zweier Hersteller (Manitou, Merlo), der BG, und unserers Juristen so bestätigt.


    Grüße
    Häuptling

    Hallo zusammen,

    ich komme leider nicht darum herum mich hier zu Wort zu melden.
    Was Aussagen betrifft wie z.B. die der "meine Prognose" bzgl. SiGeKo, Fehlende GFB und Bauarbeiter nicht deutscher Sprache mächtig, sollten sich die Personen, die so solche Aussagen von sich geben zurückhalten. Vor allem wenn man keine Ahnung und auch keinen Einblick in das Unternehmen hat.
    Wie Michael bereits von seiner Seite zu Spekulationen geschrieben hat, ist es nunmal so, dass Spekulationen oder Prognossen keine Tatsachen sind.

    Sorry, wenn ich das etwas grob formuliert habe, aber ich bin da etwas direkt.


    Gruß

    Hallo Udo,

    es ist geplant an der einen Längsseite des Containers ein Stahlregal zur Lagerung von Schrauben, und Zurrmitteln (Spanngurte, Spannketten) aufzustellen.
    Alternativ wäre auch noch ein kleiner Container (die "Würfelgröße") zur Lagerung für die beiden Fässer vorhanden, falls es aufgrund der geplanten Lagerung von o.g. weiteren Arbeitsmittel Probleme geben könnte.

    Grüße Dominik

    Hallo Michael,

    der Container wird nicht verfahren, der steht (und bleibt) auf dem Gelände / Standplatz.
    Wie oben beschrieben, die Auffangwanne kann 500 Liter aufnehmen und es sollen nur die beiden Fässer mit je 200 Liter Fassungsvermögen dort aufgestellt und gelagert werden.

    Gruß Häuptling

    Hallo zusammen,

    ich wurde von einem unserer Speditions-Unternehmer gefragt, ob ich Ihm bei einer Frage weiterhelfen kann. Da ich in Sachen Gefahrstoffe nicht wirklich der Spezialist bin, wende ich mich hier mit meiner Frage an die Experten unter euch, in der Hoffung das mir jemand weiterhelfen kann.

    Die Frage ist: Kann man in einem See-Container (Standartausführung, wie sie millionenfach zu Land und zu Wasser transportiert werden), ein 200 Liter Motoröl-Fass (Motoröl für Lkw) und ein 200 Liter Fass mit Scheibenwasch-Konzentrat in diesem Lagern?
    Die beiden Fässer würden auf einer Auffangwanne stehen. Die Auffangwanne hat eine Auffangkapazität von 500 Litern.
    Ist das nach den gültigen Vorschriften eine Lagerung möglich oder spricht hier etwas dagegen?

    Schon mal "Danke" für Eure Hilfe.

    Grüße vom Häuptling

    Hallo Zusammen,

    erst einmal Danke für Eure Antworten. Wir arbeiten bei uns im Unternehmen, bedingt durch unsere Produkte und Serviceleistungen, sehr oft mit PSA gegen Absturz und ich habe in diesem Gebiet auch gute Kenntnisse.
    Allerdings ist dies ein sehr spezieller Fall und ich konnte auch aus mehreren Gründen leider nicht näher auf die Situation eingehen (deshalb auch die Umschreibung mit dem zu wartenden Objekt).
    Ich konnte aber hierfür eine Lösung mit Höhensicherungsgerät finden. Bitte entschuldigt, dass ich leider nicht näher ins Detail gehen konnte und kann.


    Aber ein großes "Danke schön" an die schnellen Antworten.

    Grüße Häuptling

    Hallo Zusammen,

    kurz geschildert worum es geht. Bei einem fahrbahren Arbeitsgerüst für Wartungszwecke muss eine Seite ohne dreiteiligen Seitenschutz ausgeführt werden. Der Abstand zwischen dem zu wartenden Objekt und der Kante des Arbeitsgerüstes beträgt ca. 20cm.
    die mögliche Absturzhöhe beträgt ca. 2,40m. Ich möchte jedoch sicherheitshalber eine PSAgA oder ein Rückhaltesystem verwenden. Kann mir hierfür jemand eine Empfehlung geben?
    Über mögliche Vorschläge / Ideen eurerseits wäre ich dankbar.

    Grüße
    Häuptling

    Hallo Zusammen,

    ich suche Informationen zu 2016 erscheinenden DIN ISO 45001, die dann die OHSAS 18001 ablösen wird/soll. Gibt es schon vorab Handouts oder Auszüge hiervon?
    Tante Goockle, Bing, etc habe ich hierzu genötigt zu suchen, aber nicht zur vollen Befriedigung Antworten erhalten :D
    Wäre dankbar für alle Info´s hierzu.

    Grüße