Lagerung von Motoröl

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  • Hallo zusammen,

    ich wurde von einem unserer Speditions-Unternehmer gefragt, ob ich Ihm bei einer Frage weiterhelfen kann. Da ich in Sachen Gefahrstoffe nicht wirklich der Spezialist bin, wende ich mich hier mit meiner Frage an die Experten unter euch, in der Hoffung das mir jemand weiterhelfen kann.

    Die Frage ist: Kann man in einem See-Container (Standartausführung, wie sie millionenfach zu Land und zu Wasser transportiert werden), ein 200 Liter Motoröl-Fass (Motoröl für Lkw) und ein 200 Liter Fass mit Scheibenwasch-Konzentrat in diesem Lagern?
    Die beiden Fässer würden auf einer Auffangwanne stehen. Die Auffangwanne hat eine Auffangkapazität von 500 Litern.
    Ist das nach den gültigen Vorschriften eine Lagerung möglich oder spricht hier etwas dagegen?

    Schon mal "Danke" für Eure Hilfe.

    Grüße vom Häuptling

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

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  • Mahlzeit,

    es geht nicht um den Transport, sondern nur um die Lagerung?

    Motoröl ist genauso wie Diesel ok. Das geht, wenn die Wanne gross genug ist. Das Zeug ist auch nicht ohne weiteres entflammbar.

    Scheibenwaschkonzentrat hat, jetzt helft mir mal, viel Alkohol und der kann sich verflüchtigen? Wie schaut es da mit einem Exbereich und der hochgradigen Entzündung aus?
    Also Zündquellen vermeiden und den Raum schön gross, dann sollte auch das gehen bei der Menge. (Sage ich jetzt aus dem Bauch heraus, ohne Quellen.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Waldmann,

    ja es geht nur um die Lagerung. Der Seecontainer verbleibt an Ort und Stelle. Es ist einer mit einer Länge von 40ft (also die großen Standart-Container).

    Schon mal Danke.


    viele Grüße Häuptling

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • Die Frage ist: Kann man in einem See-Container (Standartausführung, wie sie millionenfach zu Land und zu Wasser transportiert werden), ein 200 Liter Motoröl-Fass (Motoröl für Lkw) und ein 200 Liter Fass mit Scheibenwasch-Konzentrat in diesem Lagern?

    Motorenöl dürfte als umweltgefährlich GHS09 gekennzeichnet sein, wenn nicht dürfte es trotzdem Wassergefährdungsklasse 2 oder 3 sein. Interessant wäre noch der Flammpunkt, aber ich gehe davon aus, dass der deutlich über 60°C ist. Dann kann man das im Container auf Auffangwannen lagern.
    Beim Scheibenwasch-Konzentrat wird es schwieriger. Ist es ein Konzentrat für den Sommer, also mit reinigungsaktiven Substanzen und ohne Alkohol für den Frostschutz, oder ein Winter Produkt mit entsprechend hohem Alkoholgehalt. Auch hier ist der Flammpunkt relevant, siehe Sicherheitsdatenblatt. Bei über 60°C sehe ich kein Problem. Bei unter 60°C ist eine Lagerung so nicht zulässig. Um die genaue Lagervorgabe abzuklären ist der Flammpunkt notwendig, zumindest die Einstufung der Entzündlichkeit. Flammensymbol drauf, oder nach alter Kennzeichnung R10 bzw. strenger (R11, R12)=> Lagerung so nicht zulässig.
    So ein Container kann durchaus eine schnelle und preiswerte Alternative zu einem Lagergebäude darstellen. Wir lagern z.B. inerte Gase in einem etwas modifizierten Seecontainer.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi,

    kommt da nicht die TRGS 510 ins Spiel?
    Was hat das Zeug den laut SDB für Gefährdungs- und Sicherheitshinweise (H-Sätze).

    Ich bin der Meinung wenn es da gelagert wird muss der Lagerort auch Feuerfest sein (30min Glaube ich).
    Die Auffangwann muss das aufnehmen können was der Größte Behälter an Litern aufnehmen kann.

    Wie sich das jetzt auf dem LKW auswirkt kann ich nicht sagen... vielleicht fällt das sogar unter Gefahrguttransport?
    Und da gelten sicherlich andere Regeln.

    Gruß Michael

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Hallo Michael,

    der Container wird nicht verfahren, der steht (und bleibt) auf dem Gelände / Standplatz.
    Wie oben beschrieben, die Auffangwanne kann 500 Liter aufnehmen und es sollen nur die beiden Fässer mit je 200 Liter Fassungsvermögen dort aufgestellt und gelagert werden.

    Gruß Häuptling

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • Na dann greift die TRGS510 würde ich sagen.

    Gruß

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft."

    Werner v. Siemens, Berlin 1880

  • Der Seecontainer verbleibt an Ort und Stelle. Es ist einer mit einer Länge von 40ft (also die großen Standart-Container).

    Mir drängt sich gerade die Frage auf:

    Was wird außer den beiden Fässern noch in dem Container "gelagert"?

    Ohne Kenntnis dieser Angaben wird eine qualifizierte Antwort nicht möglich sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo Udo,

    es ist geplant an der einen Längsseite des Containers ein Stahlregal zur Lagerung von Schrauben, und Zurrmitteln (Spanngurte, Spannketten) aufzustellen.
    Alternativ wäre auch noch ein kleiner Container (die "Würfelgröße") zur Lagerung für die beiden Fässer vorhanden, falls es aufgrund der geplanten Lagerung von o.g. weiteren Arbeitsmittel Probleme geben könnte.

    Grüße Dominik

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen :D

  • Ich würde ein Gefahrstoffdepot anschaffen. Musterbeispiel.
    Das gilt dann als Lagerung im Freien, mit vielen Erleichterungen. Bei der dauerhaften Lagerung im Seecontainer ist dieser wie ein Gebäude zu sehen, mit eben entsprechend mehr Auflagen die zu beachten sind.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Nach Tabelle 1 der TRGS 510 bist Du über der Kleinmengengrenze von 100kg. Somit benötigst Du ein spezielles Lager. Da aber die Schwelle von 1000kg noch nicht erreicht ist, gibt es natürlich diverse Erleichterungen. Nach der Zusammenlagerungstabelle ergibt sich, dass man den entzündbaren flüssigen Stoff (Scheibenfrostschutz Konzentrat, LGK 3) mit dem Mineralöl (LGK 10) zusammen lagern darf. Ist mir irgendwie unverständlich, denn wäre das Mineralöl z.B. ein festes Fett, wäre dies LGK 11 und man müsste die zusätzliche Brandlast mit berücksichtigen. Dies würde ich auch im Fall des Mineralöls so sehen. Ist das Öl Frischware oder Altöl?
    Entsprechend Tabelle 1 ist Dein Container schon fast geeignet für die Lagerung, allerdings musst Du einen Blick auf Anlage 5 werfen. beim Flammpunkt von 23°C ist der ganze Container EX-Zone 2 und Du benötigst mindestens 0,4 fachen Luftwechsel. Licht sollte auch im Container sein, das muss natürlich entsprechend der Zone 2 ausgeführt sein. Lies einfach mal Anlage 5 durch und schau, was bei Dir zutrifft. Ich tendiere dazu, dass es deutlich einfacher ist ein Gefahrstoffdepot, wie von mir vorgeschlagen, zu verwenden.
    Eine Containerexplosion wurde mal von der BAM durchgeführt. Youtubevideo

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo Häuptling...

    nach durchsicht deines SDB ist deine Frage doch eigentlich beantwortet.

    Gefahrenhinweise: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

    Zu Sicherheitshinweisen steht unter anderem:
    P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
    P233 Behälter dicht verschlossen halten
    P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

    Unter weiterem gibt es auch Hinweise für die Lagerung.

    Also, zu deiner Frage, NEIN, ein einfacher Transportcontainer ist hier nicht geeignet. Es sei denn ihr baut ihn so um dass er entlüftet werden kann.
    Vor allem wird hier auch vor statischen Funken gewarnt. Also vieles zu beachten. Da ist es auf alle Fälle einfacher einen Gefahrstoffcontainer der die Notwendigen Eigenschaften schon mitbringt zu kaufen.