neues Gerät gekauft, erst DGUV 3 Prüfung ?

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  • Schönen guten Morgen zusammen,

    wir haben in unserer Firma neue Heißluftföhne vob DeWalt gekauft und jetzt frage ich mich ob sie vor dem ersten Einsatz nach DGUV 3 Vorschrift geprüft werden müssen oder kann man sich da auf den "Neuzustabnd" des Gerätes berufen ?

    Gruß

    Stephan

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  • Moin,

    prüfen, leider. Also: Ja.

    Ein neues Gerät wurde nicht extra geprüft. Eine CE-Kennzeichnung, die das Gerät ja haben sollte, ist auch keine Prüfung. GS und Co., sind auch nur Bauartprüfungen und keine Geräteprüfung.

    Nach DGUV soll DAS eine, bestimmte Gerät geprüft werden!!!

    Manchmal, teure Ausnahme, wäre der Kauf eines expliz. geprüften Gerätes mit Prüfprotokoll.
    Leider.

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    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Immer erst prüfen.
    Wäre auch nicht das erste Gerät, was defekt ist, obwohl es neu ist.

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr


    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

  • Kann man sich die Hardware und das KnowHow zum testen auch selber zulegen als Firma damit nicht immer eine Fremdfirma kommen muß für den Test wenn wir uns mal ein neues Gerät angeschafft haben ?

    Die Firma, die bei uns regelmäßig prüft, hat ja auch nur ein kleines unscheinbares Testgerät dafür .


    Gruß

    Stephan

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  • Moin,

    klar.

    Es gibt bspw. von Benning Gerätetester, die das können. Preis, glaube ich, so um die 400 Euro. Schaue einmal im Netz. Die Anwendung ist Menü-Geführt, also kein Hexenwerk.

    Aber:
    Bitte überlegen, wer denn prüfen soll und darf! Habt ihr eine Elektrofachkraft? Und zum Prüfen und als Nachweis zählt nicht die Plakette, die irgendwo klebt, sondern die Messergebnisse (das Protokoll)!

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ja, leider ist eine SiFa/FaSi keine Superwaffe. Hier braucht es oft ein Spezialwissen.

    Jetzt hier, bei dem Beispiel ist das Wissen mit einer Berufsausbildung verbunden. Da ist es dann wahrscheinlich billiger, wenn ihr die Prüfung fremdvergebt.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin,

    Manchmal, teure Ausnahme, wäre der Kauf eines expliz. geprüften Gerätes mit Prüfprotokoll.

    ... auch dann nicht ...
    das Thema hatten wirbereits hier
    BGV A3 Prüfung

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hi,

    das Thema wird auch immer wieder kommen.

    Wenn du da noch Transportschäden und anderes einbauen möchtest, dann dürfte man das Gerät auch nicht z.B. in einem Werkzeugmagazin lagern und erst 3 Monate nach der Prüfung herausgeben. Denn dann müsste/sollte man unmittelbar direkt vor der Nutzung expliz. prüfen!
    Das halte ich für überzogen.

    Prüfen ja, absolut. Prüfen auch in gewissen Zeitintervallen (je nach Nutzungsart) und prüfen nach Vorfällen. Alles ok. Und dann aber auch: Punkt.
    (Wobei ich nicht über grüne oder blaue (bessere?) Geräte rede. Eine Prüfung bezieht sich auf ein Gerät mit dem dazugehörigen Protokoll, egal welches.)

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo zusammen,

    grundsätzlich schadet es nicht neue Elektrogeräte vor der ersten Benutzung nach DGUV Vorschrift 3 prüfen zu lassen ... z.B. wegen eventueller Transportschäden.

    Tatsächlich ist es aber nicht zwingend erforderlich Neugeräte vor Gebrauch zu prüfen.

    Zunächst gibt es in der DGUV Vorschrift 3 die Forderung nach Erstprüfung in §5 Abs. 1. Das wird jedoch in §5 Abs. 4 eingeschränkt:

    "Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
    wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass
    die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift
    entsprechend beschaffen sind."

    In der Durchführungsanweisung zu §5 Abs. 4 steht:

    "... reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer
    auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum
    Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung,
    in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt
    wird."

    Die CE-Kennzeichnung ist meines Erachtens eine solche Konformitätserklärung, denn sie bestätigt, dass das gekennzeichnete Produkt allen entsprechenden in der EU geltenden Richtlinien entspricht. Da sind z.B. die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und die 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1. ProdSV). Somit gelten auch die anerkannten Regeln der Technik, die Normen der DIN VDE. In diesen Richtlinien steht an mehreren Stellen ganz klar, dass nur Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen, von denen keine Gefahr ausgeht. Der Hersteller hat dafür Sorgezu tragen. Und das kann er nur, indem er die Geräte einzeln prüft.

    Auf der anderen Seite ist das CE-Kennzeichen das am häufigsten gefälschte Kennzeichen dieses Planeten. Um wirklich sicher zu gehen, muss der Unternehmer bei der Beschaffung von Geräten recherchieren, ob das Gerät aus einer vertrauenwürdigen Quelle stammt und vertrauenswürdige Distributionswege gegangen ist. Das muss nachweislich bescheinigt sein. In manchen Fällen wird der Aufwand dazu größer sein als eine Erstprüfung des Gerätes nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702.

    Gruß, Ansbert

  • ok.

    Welcher Hersteller und/oder Lieferant bestätigt das blind?
    Ergo: Die Bestätigung erfolgt nach einer Prüfung.

    Ist die Bestätigung dann nur als Aufkleber oder eben per Protokoll, bezogen auf das bestimmte Gerät?

    Ein CE-Siegel (original CE und nicht China-Export) sagt nicht aus, dass das Gerät -einzeln- geprüft wurde. Es sagt, der Hersteller hat sich an bestimmte Normen und Regeln gehalten. Laut seiner Aussage und "klebt" das CE selber. Eine Prüfung des/der einzelnen Geräte/Gerätes erfolgt somit auch nicht. Dieser Aufwand würde sich im Preis wiederspiegeln. Für die CE-Prüfung gibt es bestimmt Baumuster, die geprüft werden. Doch wieviele? 5 von 1000? 5 von 10.000? ......

    Geräte mit CE-Aufkleber habe ich schon sehr viele gesehen. Ein Prüfprotokoll für das einzelne Gerät hatte keins.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ok.

    Welcher Hersteller und/oder Lieferant bestätigt das blind?
    Ergo: Die Bestätigung erfolgt nach einer Prüfung.

    Ist die Bestätigung dann nur als Aufkleber oder eben per Protokoll, bezogen auf das bestimmte Gerät?

    Ein CE-Siegel (original CE und nicht China-Export) sagt nicht aus, dass das Gerät -einzeln- geprüft wurde. Es sagt, der Hersteller hat sich an bestimmte Normen und Regeln gehalten. Laut seiner Aussage und "klebt" das CE selber. Eine Prüfung des/der einzelnen Geräte/Gerätes erfolgt somit auch nicht. Dieser Aufwand würde sich im Preis wiederspiegeln. Für die CE-Prüfung gibt es bestimmt Baumuster, die geprüft werden. Doch wieviele? 5 von 1000? 5 von 10.000? ......

    Geräte mit CE-Aufkleber habe ich schon sehr viele gesehen. Ein Prüfprotokoll für das einzelne Gerät hatte keins.


    Hallo Waldmann,

    die CE-Kennzeichnung ist niemals ein Aufkleber wie z.B. eine Prüfplakette.

    Das CE-Kennzeichen ist eine Konformitätserklärung des Herstellers. Die soll aussagen, dass das betreffende Gerät gemäß den Regeln der EU hergestellt und in Verkehr gebracht wurde. Gemäß diesen Regeln sollte der Hersteller die gefertigten Geräte einzeln prüfen, bevor er sie weitergibt. Ob das tatsächlich passiert, kontrolliert keiner.

    Eine Baumusterprüfung durch eine externe Prüfgesellschaft ist für die CE-Kennzeichnung nicht erforderlich. Das wird oft mit dem GS-Zeichen verwechselt, denn hier findet eine Baumusterprüfung statt.

    Außerdem hast Du völlig recht: Ein Prüfprotokoll über die Erstprüfung des Einzelgeräts beim Hersteller findest Du nur in ganz seltenen Fällen.

    Fazit: Der Unternehmer ist immer für die Sicherheit verantwortlich. Also ist es vermutlich am sichersten bei Neugeräten eine Erstprüfung zu machen, auch wenn die DGUV Vorschrift 3 das nicht zwingend vorschreibt.

    Gruß, Ansbert

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  • Hallo,

    zur CE-Kennzeichnung gehört die Konf.-Erklärung in schriftlicher Form und ein Aufkleber am Gerät.
    Das hat nichts mit einer Prüfung des Einzelgerätes zu tun.

    Was will man denn mit der DGUV-Prüfung? Wissen ob alle Geräte einer Baureihe scheinbar in Ordnung sind? Nein.
    Wissen ob das eine Ding, das ich real habe und die Serien-Nr. xxxx besitzt in Ordnung ist? Ja.

    Darauf bezog sich die ursprüngliche Frage.

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo liebe Sifas!

    Schon mehrfach habe ich erlebt, dass in festen Installationen und ortsveränderlichen Geräten der Schutzleiter bei Neugeräten nicht durchgängig ist.
    Wenn ich es richtig erinnere verweist die BGV A3 auf die DIN VDE 701-702.
    Hier ist die Erstprüfung gefordert.
    ja, ich weiß natürlich als EFK, dass es heute die DGUV Vorschrift3 ist.

    Ich verweise auf die sog. Badewannenkurve:
    Fehlerhäufigkeit am Start der Benutzung eines E-Gerätes hoch, dann sehr lange keine Auffälligkeit, bis zum Lebensende die Fehlerkurve deutlich ansteigt.
    Fehlerhäufigkeit hoch heißt natürlich in unserer automatisierten Zeit kleiner 3%.

    Auf jeden Fall ist Skepsis angesagt bei ALLEN neuen Geräten, egal in welchem Bereich, egal welche Energiezufuhr.

    Grüße an Euch
    Flügelschraube

  • Hallo,

    zur CE-Kennzeichnung gehört die Konf.-Erklärung in schriftlicher Form und ein Aufkleber am Gerät.
    Das hat nichts mit einer Prüfung des Einzelgerätes zu tun.

    Was will man denn mit der DGUV-Prüfung? Wissen ob alle Geräte einer Baureihe scheinbar in Ordnung sind? Nein.
    Wissen ob das eine Ding, das ich real habe und die Serien-Nr. xxxx besitzt in Ordnung ist? Ja.

    Darauf bezog sich die ursprüngliche Frage.

    Sorry für das Ausgraben.. aber immer noch aktuell.

    § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
    (1) Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der
    erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst
    Folgendes:
    1. die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser
    Arbeitsmittel,
    2. die rechtzeitige Feststellung von Schäden,
    3. die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.
    Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen
    nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden.
    (2) Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der
    Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen
    zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die
    Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung
    sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen.

    In der amtliche Begründung zu § 14 Abs.1 BetrSichV (Bundesrat Drucksache 400/14 vom 28.08.2014) steht folgende Erläuterung:

    "Absatz 1 stellt klar, dass keine Doppelprüfungen durchgeführt werden müssen. Arbeitsmittel, die neu in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem ProdSG bzw. dem Binnenmarktrecht sicher sein. Darauf kann sich der Arbeitgeber verlassen, so dass folglich eine Prüfung eines neuen Arbeitsmittels vor seiner ersten Inbetriebnahme rechtssystematisch nicht erforderlich ist. Wird das Arbeitsmittel jedoch zusätzlich einer Montage unterzogen, z. B. in eine betriebliche Infrastruktur eingebettet, die für das Arbeitsmittel sicherheitsrelevant, aber nicht Bestandteil der Sicherheitsarchitektur des Arbeitsmittel ist, so ist dieser Aspekt Gegenstand einer Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme. Über das Erfordernis der Prüfung entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung. (vgl. § 10 Absatz 1 Halbsatz 1 der BetrSichV 2002)."


    Dies bedeutet, dass ein neues Gerät nur geprüft werden muss, wenn es einer zusätzlichen Montage unterzogen wird. Die klassische Kaffeemaschine (häufigste Brandursache) und andere Geräte die ausgepackt und eingeschaltet werden, müssen zuvor einen Funktionstest und Sichtprüfung bestehen. Empfehlung von unserem Elektriker: "Jedes Gerät vor Inbetriebnahme wegen Billigramsch prüfen". Ich: "Danke für die Empfehlung und Meinungsunterstützung"

    Chef: Das wird zu teuer. Wir müssen Neugeräte nicht nach DGUV Vorschrift 4 prüfen.

  • So schnell gehen plötzlich die Meinungen auseinander und direkt schriftlich festgehalten (GB).

    Unser Elektriker hat seine Empfehlung (nach einem Anruf vom Cheffe) geändert.

    - Neugeräte werden von den Vorgesetzten / Mitarbeiter ausgepackt, hingestellt und informiert die Instandhaltung.

    - Instandhaltung nimmt das Gerät in die Liste auf. Sichtprüfung und Funktionsprüfung - Tasse Kaffee :)

    - Gerät wird in einem Jahr nach DGUV Vorschrift 4 geprüft.

    Meine Empfehlung habe ich archiviert und abwarten, was die Gebäudeversicherung zu dem neuen Ablauf sagt.

    Neuer Ablauf betrifft nur Geräte (ohne Montage) in Räumen.

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 (21. April 2021 um 09:40)

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  • Hallo,

    schau mal hier...

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/22314

    Zauberwort: Montage... Wird das gerät vor Ort noch montiert? Dann Prüfung, ob es richtig "zusammengeklopft" worden ist...

    Bei der Kaffeemaschine:

    Um sicher zu gehen...Sich von Hersteller bestätigen lassen, dass es nach den Vorgaben hergestellt worden ist... macht ein deutscher Hersteller vielleicht, ein Hersteller in der EU muss da schon liebevoller gezwungen werden... ein chinesischer Hersteller ... naja. Da ist es einfacher und sicherer die Prüfung kurz mal selbst zu machen...

    Bei einer ollen Kaffeemaschine hat Dein Chef im Prinzip recht... verlassen würde ich mich aber bei dem super tollen China-Schnäppchen nicht darauf...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ... im Prinzip hast du ja schon alle Angaben und Informationen erhalten...

    Auch §14(1) geht von Montage aus...

    (2) betrifft die Prüfungen... aber da hat Dein Chef ja nichts dagegen... nur direkt nach Kauf...

    Letztendlich: "...entscheidet der Arbeitgeber ..."

    Dokumentiert hast du es... alles gut...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    d.h. ist ein CE Zeichen und eine Konformitätserklärung im Lieferumfang, dann genügt es..

    Mehr gibt es vom Lieferanten bzw. Hersteller nicht. Mit der Konformitätserklärung wird ja die Herstellung unter Berücksichtigung der Normen belegt. Was in der Produktion passiert, besonders Roboter und Mensch ist was anderes.

    Ob die Entscheidung richtig war, sehen wir erst bei der Prüfung im nächsten Jahr oder wenn die Feuerwehr löscht...

    Ich würde trotzdem vor Inbetriebnahme alle Geräte prüfen, aber mehr wie beraten kann ich nun auch nicht :(