BGV A3 Prüfung

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  • Hallo zusammen ich habe mal wieder eine Frage.

    Darf man ortsveränderliche Arbeitsmittel welche ich Neugekauft sofort einsetzen oder muss ich diese vorher einer BGV A3 Prüfung unterziehen. Wenn ja wo steh das geschrieben?

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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  • Moin,

    Darf man ortsveränderliche Arbeitsmittel welche ich Neugekauft sofort einsetzen oder muss ich diese vorher einer BGV A3 Prüfung unterziehen. Wenn ja wo steh das geschrieben?

    Du bist doch auch schon lange hier dabei ... das Thema hatten wir schon ... einfach mal die Forensuche bemühen -
    oder noch einfacher, einen Blick in die BGV A3 werfen:

    § 5 Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
    vor der ersten Inbetriebnahme ...

    ... und hier im Forum findest Du gute Begründungen, warum das so sein muss (Stichwort: Transportschäden).

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Ok ich gebe Dir Recht. War wohl etwas faul.
    Aber ich lese weiterhin in der BGV A3 §5 Absatz 4

    "(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind"

    Das heißt dann doch das ich diese nicht Prüfen lassen muss wenn mir der Hersteller dieses bestätigt (schriftlich natürlich) das diese der UVV entsprechen

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

  • Moin,

    Ok ich gebe Dir Recht. War wohl etwas faul.


    Ja ... :D

    Zitat

    ... Das heißt dann doch das ich diese nicht Prüfen lassen muss wenn mir der Hersteller dieses bestätigt (schriftlich natürlich) das diese der UVV entsprechen


    Vollkommen richtig. Deswegen gibt es von Bosch "blaue" und "grüne" Geräte - die blauen müsstest Du nicht prüfen, die grünen schon - aber, so ein Forist zurecht: auch mit der Bestätigung des Herstellers kann zwischenzeitlich bspw. ein Transportschaden entstanden sein ... also: auf jeden Fall prüfen :whistling:

    ... und weil es gerade hier passt: ich versuche mittlerweile, bestimmte Sachverhalte noch mit anderen Augen zu sehen:
    mit den Augen des Versicherers und
    mit den Augen eines Staatsanwaltes ... und das kann, muss aber nichts mit "gesundem Menschenverstand" zu tun haben ...

    Schau Dir das folgende Szenario mal mit den Augen des Brandversicherers an:

    Du kaufst ein "blaue" Bohrmaschine und erhältst ein Prüfzertifikat; Du arbeitest mit dem Teil und lässt es dann liegen.
    Während Du gerade Mittagspause machst, schmurgelt in dem Gerät etwas, das man bei einer Eingangsprüfung hätte entdecken können.
    Der nachfolgende Brand zerstört Euer Produktlager.

    Der Versicherer lässt sich erklären, warum Du die Bohrmaschine nicht selbst geprüft hast und verweist auf Transportschäden, oder Schäden wegen unsachgemäßer Lagerung oder erhöhter Sonnenfleckenaktivität in der Zeit zwischen Prüfung und Inbetriebnahme usw.
    ... und kommt zu dem Schluss, dass Du grob fahrlässig gehandelt hast ...

    viel Spaß ... ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Moin,

    ich setze noch eins drauf.

    Theoretisch (ja, ja :D ) sind ja alle in Verkehr gebrachten Geräte CE (jetzt nicht geprüft) zertifiziert. Und genau das ist es doch. Der Hersteller sagt, dass seine Geräte einer oder mehrerer Normen entsprechen (könnten sage ich jetzt). Das ist keine Prüfung.
    Dem gegenüber steht der Arbeitgeber, der seine Geräte überprüfen muß. Ob jetzt nach BGV A3 oder sonstetwas.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo zusammen,

    hat nichts mit dem eignetlichen Thema zu tun, aber streiche BGV A 3, setze DGUV Vorschrift 3.

    Schönen Tag und Grüße aus Oberschwaben

    Marc

    Grüße aus Oberschwaben
    Marc

  • Mit dem Zertifikat stellt der Verkäufer ein Testat aus, das den Zustand des Gerätes während der Prüfung beschreibt. Alles was danach kommt liegt nicht mehr in der Verfügungsgewalt des Herstellers. Genau in dieser Grauzone können die oben bereits benannten Probleme auftauchen. Schaut Euch mal ein Umschlaglager von Paketdiensten an. Da wird dann relativ schnell klar, warum es manchmal zu Transportschäden kommt. :wacko:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Danke an die Herren,

    ich habe heute mit den Betreffenden Personen darüber gesprochen und konnte diese davon überzeugen, mit ähnliche Argumenten, das vor Erstinbetriebnahme eine BGV A3 Überprüfung durchgeführt wird.

    Danke für eure schnelle Hilfe

    Gruß aus dem schönen sächsichen, Leipziger Landkreis

    Jens

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