Hallo aus München!
Sind Lanyards (Ausweishalter/Badgeholder/...) zum andauernden Tragen des Badges für die elektronische
Zutrittskontrolle in Arbeitsstätten (für erwachsene Beschäftigte) auch ohne Sicherheitsverschluß/Steckverbindung zulässig?
Gibt es dafür bereits spezielle Vorschriften, die einzuhalten sind?
Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?
Gibt es dazu weitere Erkenntnisse (Unfälle) im Erwachsenenbereich?
Vielen Dank im Voraus!