Ich mache gerade die Bestellungen der jüngst ausgebildeten neuen Ersthelfer fertig. In diversen Vorlagen von 2004 bis 2014 aus unterschiedlichen Quellen (z. B. von den unterschiedlichen BGs) findet sich durchgängig nahezu identisch der Satz "Als Ersthelfer/in sind Sie aufgefordert, die Geschäftsleitung beim Arbeitsschutz und in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.".
Habe ich da was verpasst? Ist jeder Ersthelfer automatisch so eine Art SiBe light? Etwas in der Art von "... die Geschäftsleitung in Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.", könnte ich mir ja noch vorstellen, aber eigentlich geht auch das schon über die Qualifikation eines Ersthelfers hinaus.
Was steht bei Euch in den Bestellungen der Ersthelfer zu deren Aufgaben?
Gruß Michael