Bestellung von Ersthelfern

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  • Ich mache gerade die Bestellungen der jüngst ausgebildeten neuen Ersthelfer fertig. In diversen Vorlagen von 2004 bis 2014 aus unterschiedlichen Quellen (z. B. von den unterschiedlichen BGs) findet sich durchgängig nahezu identisch der Satz "Als Ersthelfer/in sind Sie aufgefordert, die Geschäftsleitung beim Arbeitsschutz und in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.".

    Habe ich da was verpasst? Ist jeder Ersthelfer automatisch so eine Art SiBe light? Etwas in der Art von "... die Geschäftsleitung in Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.", könnte ich mir ja noch vorstellen, aber eigentlich geht auch das schon über die Qualifikation eines Ersthelfers hinaus.

    Was steht bei Euch in den Bestellungen der Ersthelfer zu deren Aufgaben?


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Hallo,

    darüber bin ich letztens auch gestolpert, ich suche auch grad Unterlagen für die Bestellungen, da die neu ausgestellt werden müssen.

    Gruß
    Ralf

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Moin Michael,

    im §16 ArbSchG wirst Du fündig. Jeder Beschäftigte hat bestimmte Unterstützungspflichten. Egal ob Ersthelfer oder nicht. Schriftlich bestellen musst Du die Ersthelfer auch nicht zwingend. Bei uns bekommen die Beschäftigten, die sich bereiterklären ihren Nachweis der Ausbildung, die Namen werden der Belegschaft bekanntgemacht und ausgehängt.

    Anstatt einer tollen Bestellungsurkunde, erhält bei uns jeder Ersthelfer ein Dankeschreiben von der "obersten Heeresleitung".

    Das bringt meines Erachtens mehr, als eine förmliche Bestellungsurkunde, denn es drückt auch eine Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten aus, die sich freiwillig und unentgeltlich in den Dienst der Allgemeinheit stellen. |? Wir haben meistens mehr Interessenten für die Kurse, als wir von der BG bezahlt bekommen, bilden aber alle Interessierten aus.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Ralf,

    Unterlagen findest Du z.B. bei der BGW hier. Auch mit dem von Michael zitierten ominösen Satz, den ich absoluten Blödsinn finde. Da stellt sich schon jemand freiwillig in den Dienst der Allgemeinheit, ohne dafür auch nur einen Cent zu sehen und wird dann auch noch aufgefordert, nicht gebeten nein aufgefordert, die Geschäftsleitung beim Arbeitsschutz und in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen. Da hat jemand wirklich realitätsnah mitgedacht. :thumbdown:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (4. Oktober 2016 um 15:12)

  • im §16 ArbSchG wirst Du fündig. Jeder Beschäftigte hat bestimmte Unterstützungspflichten. Egal ob Ersthelfer oder nicht. Schriftlich bestellen musst Du die Ersthelfer auch nicht zwingend. Bei uns bekommen die Beschäftigten, die sich bereiterklären ihren Nachweis der Ausbildung, die Namen werden der Belegschaft bekanntgemacht und ausgehängt.

    Anstatt einer tollen Bestellungsurkunde, erhält bei uns jeder Ersthelfer ein Dankeschreiben von der "obersten Heeresleitung".

    Bei uns läuft es wie bei Frank, nur das dem Dankschreiben auch ein Tankgutschein von 20 Euro (einmal im Jahr) beigefügt ist.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Hallo Zusammen,

    die Vorgehensweise von Frank,s und Keltes Unternehmen finde ich klasse! Ich werde das bei meinen Unternehmen auch mal ansprechen. Super Idee ein persönliches Anschreiben vom Management und eine kleine Anerkennung sind bestimmt zielführender als ein Bestellungsschreiben.

    Wir haben unsere Ersthelfer nicht schriftlich bestellt.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Ja, dem kann ich nur beipflichten. Ein persönliches Dankschreiben und sogar einen Tankgutschein...finde ich eine gute Mitarbeitermotivation.

    Bei uns werden die Ersthelfer per Inhouse-Schulung qualifiziert. Der Arbeitgeber stellt für den Schulungszeitraum Essen und Trinken zur Verfügung.

    Die Ersthelfer werden bei uns bestellt und per Aushang bekannt gegeben.

    VG
    Frank

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Super Idee ein persönliches Anschreiben vom Management

    Was soll ich damit? Mir übers Bett hängen?

    "Als Ersthelfer/in sind Sie aufgefordert, die Geschäftsleitung beim Arbeitsschutz und in Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.".

    Habe ich da was verpasst? Ist jeder Ersthelfer automatisch so eine Art SiBe light?

    Die Aufforderung trifft nicht nur Ersthelfer, sondern eigentlich alle Arbeitnehmer, siehe §21 SGB 7 "(3) Die Versicherten haben nach ihren Möglichkeiten alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen und die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hier lief es ein wenig anders: Branchentypisch herrscht bei den Mitarbeitern eine große Fluktuation, die in der mittleren Führungsebene geringer ausfällt. Daher hat die Geschäftsleitung trotz der durchaus vorhandenen Bereitschaft vieler Mitarbeiter festgelegt, daß die Führungskräfte Ersthelfer und Brandschutzhelfer werden. Die Geschäftsleitung verfolgte damit eine längerfristige Planungssicherheit, was auch in meinem Sinne ist. Die Stimmung während der Schulungen war sehr gut, die Führungskräfte haben nach meinem Eindruck die Anweisung eher als Auszeichnung und nicht als lästige Pflicht gesehen.

    Ich habe die Aufgaben jetzt so formuliert: Als Ersthelfer (die Kolleginnen wurden in ihren Bestellungen natürlich als Ersthelferin angesprochen) sind Sie aufgefordert, in Notfällen entsprechend Ihrer Ausbildung dem Verletzten oder Erkrankten zu helfen und bei Bedarf eine ärztliche Versorgung zu veranlassen. Zusätzlich sind Sie gehalten, die Geschäftsleitung in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Ersten Hilfe zu unterstützen. Wie das in der Praxis aussieht wurde im Erste Hilfe Kurs kurz besprochen: Die Ersthelfer sollen Erste Hilfe leisten falls nötig und zusätzlich einen Blick auf die Verbandkästen haben. Sind die Pflaster alle und müssen neue beschafft werden? Wegen der Unternehmensstruktur mit Standorten bzw. Büroräumen in neun Städten mit teilweise mehreren hundert Kilometern Abstand voneinander kann man das nicht einer Person übertragen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Bei uns werden die Ersthelfer per Inhouse-Schulung qualifiziert. Der Arbeitgeber stellt für den Schulungszeitraum Essen und Trinken zur Verfügung.

    so handhaben wir es auch *BraWu*

    Was soll ich damit? Mir übers Bett hängen?

    damit zeigt die Geschäftsleitung Ihre Anerkennung, ich finde das wichtig

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • damit zeigt die Geschäftsleitung Ihre Anerkennung, ich finde das wichtig

    Genau. Für viele Arbeitnehmer ist dies wichtig und dient mit Sicherheit der Motivation.

    Industriemeister Fachrichtung Metall 2009

    Fachkraft für Arbeitssicherheit BGRCI / BGHW / BG Verkehr / BG N
    Arbeitsschutzmanagement Bauftragter DIN EN ISO 45001

    Arbeitsschutzmanagement Auditor

    Gutachter/Sachverständiger Fachbereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

  • Was soll ich damit? Mir übers Bett hängen?

    Moin Axel,

    das Schreiben kommt bei unseren Mitarbeitern sehr gut an und wird als das verstanden, wie es gemeint ist. Ernst gemeinte Wertschätzung für die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu betätigen. Der Multiplikatoreneffekt ist spürbar.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Lieber AXELS,

    es soll ja noch Menschen geben die ein persönliches Danke schön vom Chef in schriftlicher oder mündlicher Form in ihrer Arbeit motivieren.
    Du meinetwegen kannst dir das Schreiben oder auch das Lob vom Chef meinetwegen sonst wo hinhängen!!!!!!! Auch übers Bett ist eine Möglichkeit. Aber dumme Sprüche machen ist auch einfacher als nachdenken.

    Unsere Mitarbeiter jedenfalls freuen sich über ein Lob! Was weiß Gott allein viel zu selten kommt!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • es soll ja noch Menschen geben die ein persönliches Danke schön vom Chef in schriftlicher oder mündlicher Form in ihrer Arbeit motivieren.

    Schön, wenn es ehrlich gemeint und nicht gerade als Standardbrief formuliert wurde. Aber ich halte dies für verzichtbar für eine Funktion, die im Zweifelsfalle eh jeder, unabhängig ob darin ausgebildet oder nicht, ausführen muss.
    Mich würde es eher ärgern, wenn ich sehe, welche notwendigen Dinge die ich so anspreche, von der Geschäftsführung ignoriert werden und dann für so eine Banalität ein Dankeschön zu bekommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • welche notwendigen Dinge die ich so anspreche, von der Geschäftsführung ignoriert werden und dann für so eine Banalität ein Dankeschön zu bekommen.

    Ja es ist schlimm ....das manchmal Geschäftsführer eine Vorgeschlagenen Maßnahme nicht hören wollen....
    Aber Ersthelfer als Banalität zu bezeichnen ...finde ich jetzt auch etwas heftig bis unmöglich.

    Sorry... falls ich da was falsch verstanden habe

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hm, also ich finde das mit dem Schreiben vom Chef anstelle der Standard-Bestellungsurkunde auch eine positive Sache, schön dass es in euren Betrieben so gehandhabt wird @kelte und @Guudsje ...kann mir gut vorstellen, dass das einen spürbaren Multiplikatoreneffekt hat.
    Und es könnte ja auch dazu führen, @AxelS, dass sich die Mitarbeiter durch diese Wertschätzung auch darin bestärkt fühlen, die Geschäftsführung mutig und offen darauf anzusprechen, dann auch geäußerte Dinge nicht zu ignorieren sondern sich damit auseinander zu setzen.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Aber Ersthelfer als Banalität zu bezeichnen ...finde ich jetzt auch etwas heftig bis unmöglich.

    Ich nicht, denn was muss man dafür machen? Alle 2 Jahre mal für einen Tag zur Auffrischung, das war es dann schon. Das ganze läuft in der Regel während der Arbeitszeit ab, man hat also keinerlei Nachteil, sondern den Vorteil, dass man gegenüber Anderen ein erweitertes Wissen besitzt. Zur Ersten Hilfe ist man eh gesetzlich verpflichtet (siehe §323c StGB). Der einzige Unterschied, man wird im Betrieb evt. noch hinzugezogen, bevor der Rettungsdienst vor Ort ist.
    Ich bin übrigens betrieblicher Ersthelfer und empfinde diese Aufgabe als nicht besonders erwähnenswert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ich nicht, denn was muss man dafür machen? Alle 2 Jahre mal für einen Tag zur Auffrischung, das war es dann schon. Das ganze läuft in der Regel während der Arbeitszeit ab, man hat also keinerlei Nachteil, sondern den Vorteil, dass man gegenüber Anderen ein erweitertes Wissen besitzt. Zur Ersten Hilfe ist man eh gesetzlich verpflichtet (siehe §323c StGB). Der einzige Unterschied, man wird im Betrieb evt. noch hinzugezogen, bevor der Rettungsdienst vor Ort ist.
    Ich bin übrigens betrieblicher Ersthelfer und empfinde diese Aufgabe als nicht besonders erwähnenswert.

    Also betrieblicher Ersthelfer bin auch ich, besonders erwähnenswert finde ich es für meine Person auch nicht ....Doch ist es mir wichtig für meine Kollegen im Notfall da sein zu können.
    Sei es auch nur Laienhaft als Ersthelfer, aber ich wäre da (auch ohne STGB) und darauf bin ich stolz und das kann jeder Ersthelfer der hinter der Sache steht.
    Und deshalb ist es nach meiner Meinung mehr wie nur alle 2 Jahre eine Auffrischung zu machen ....es ist ein Ehrenamt.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Wie jeder Mensch möchte ich, daß den mir wichtigen Menschen oder auch mir selber im Falle eines Falles geholfen wird. Das kann nur funktionieren, wenn jeder zur Hilfe bereit ist. Also bereite ich mich auf eine mögliche Hilfeleistung vor, indem ich mich mehr oder weniger regelmäßig schulen lasse. Das mache ich seit über 30 Jahren so. Man kann dieses Prinzip übrigens 1:1 auf Organspenden übertragen. Ist jeder zur Hilfe bereit, kann sich auch jeder darauf verlassen, Hilfe zu bekommen, wenn sie nötig ist.

    Wann und wo einem im Leben ein Notfall begegnet weiß man nie, daher finde ich eine Ersthelferausbildung über den Arbeitgeber besonders attraktiv für den Mitarbeiter: Die nötige Zeit ist Arbeitszeit und die Berufsgenossenschaft bezahlt die Ausbildung.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kollegen,

    bitte beim Thema bleiben.
    @Micherheit, wenn das Thema für Dich erledigt ist, bitte in Deinem ersten Beitrag entsprechend markieren.

    VG Toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)