Guten Morgen zusammen, gibt es hier Erfahrungen in folgendem Sachverhalt? Bin um jeden Tipp froh.
In unserem Unternehmen werden Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG durch unser etabliertes Arbeitsschutzmanagement nachgehalten und fachlich supportet (z. B. standardisiert) und von den Führungskräften für ihren jeweiligen Bereich durchgeführt. Das ist sicher mit dem Gesetz gut zu vereinbaren, unkritisch und seit Jahren gelebte Praxis.
Jetzt taucht eine interessante Frage auf, mit der ich mich (leider) auseinander setzen muss, um mich auf ein Gerichtsverfahren vorzubereiten. Auch die Führungskräfte selbst sind in einem großen Unternehmen wie wir (ca. 4.800 Mitarbeiter(innen)) "Beschäftigte", also Arbeitnehmer. Ich habe bisher keine Gefährdungsbeurteilungen für die Zielgruppe "Führungskraft". Identifiziert habe ich für unsere Führungskräfte die Tätigkeiten "Büro- und Bildschirmergonomie" (dafür haben wir schon eine GB), Fahrzeugführerpflichten (dafür haben wir auch schon eine GB), Psychomentale Belastung (dafür haben wir ebenfalls eine Lösung) und eben "Führen". Hier habe ich bisher noch nichts und finde auch im Internet und meinen Bibliotheken aus 14 Jahren Arbeitsschutz keine Aussagen über die konkreten Gefährdungsbeurteilung für (nicht "von" ...) Führungskräften. Wenn wir die tatsächlich brauchen (was ich persönlich nicht glaube), frage ich mich wer sie erstellt. Die über den Führungskräften angesiedelte "Abteilungsleitung"?, -und darüber wiederum die Bereichs- und Niederlassungsleitung? Am Ende vielleicht noch der Geschäftsführer für seine Niederlassungs-/ und Regionsleiter?
Wie seht ihr das? Wird der Bogen hier nicht langsam überspannt?
Beste Grüße und schönes Wochenende