Gefährdungsbeurteilung Service-Mitarbeiter

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  • Hallo,

    ich bin bei einem mittelständigen Werkzeugmaschinenhersteller beschäftigt. Hier möchten wir nun für die Service-Mitarbeiter für ihre Tätigkeiten vor Ort beim Kunden Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Wir möchten diese so gestalten, dass sie von dem Service-Mitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit erstellt werden. Nun soll dies für den Service-Mitarbeiter, als auch für den Kunden in (Zeit-)Aufwand und Umfang 'akzeptabel' sein. Wir stellen uns vor diese als Checkliste zu gestalten.
    Wer hat Erfahrung mit dieser Personengruppe bzw. mit Gefährdungsbeurteilungen für Service-Mitarbeiter?
    Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die jährlichen Unterweisungen. Da die Aufgaben und Tätigkeiten sehr vielfältig sind, haben wir schon einige Diskussionen über deren Inhalt geführt. Erschwerend kommt hinzu, das aufgrund langfristiger Einsätze einige Mitarbeiter nur selten im Hause sind.
    Ist SCC in diesem Zusammenhang von Bedeutung?

    Gruß
    helly1969

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  • Hallo helly,

    die Gefährdungsbeurteilung ist vom Arbeitgeber zu erstellen und er darf und sollte sich von einer Sifa beraten lassen. Diese Aufgabe jetzt durch eine Checkliste in die Hände und den Verantwortungsbereich der Mitarbeiter zu geben, halte ich für eine fragliche Praxis. Können die aufgrund ihrer Fach- und Sachkenntnisse diese Gefährdungsfaktoren beurteilen?

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Hi Olli,

    ja, so ist die Vorgabe.
    Ich habe ein ähnliches Problem: Der ambulante Pflegedienst.
    Soll ich jetzt mit dem Chef jede Patientenwohnung abklappern, ehe die Pflege sein darf?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo elschwoabos,

    die Gesetze sind halt so. Wie sie dann umgesetzt werden, ist Risiko des Unternehmers. Ich sage nur, dass die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht Aufgabe des Angestellten ist. Die Gefährdungsbeurteilung hat den Sinn, die Angestellten vor Risiken zu schützen. Wenn jetzt der Angestellte ein Potential entdeckt, hat er ein Budget, Weisungsbefugnis, etc. um diese Gefährdungsfaktoren zu beseitigen? In der Regel wohl eher nicht. Hinzu kommt die fehlende Fachkompetenz!
    Erleichternd ist zu sagen, dass bei ähnlichen Tätigkeiten diese in einer GB zusammengefasst werden dürfen.
    Vielleicht minimiert das den Aufwand für den Chef. Ausserdem gebe ich hier nur wieder, was der Gesetzgeber fordert. Die Praxis sieht natürlich oft anders aus.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Hi Olli,

    aber was ist besser, eine GBU ohne Ortskenntnis von Sifa oder Unternehmer, oder eine GBU, die anhand einer von Sifa oder Unternehmer erstellten Checkliste erstellt wird.
    Ich habe schon genug mit Bezirksregierung und BG zu tun gehabt, dass ich davon ausgehe, dass die Checkliste in diesem Sinne goutiert wird von den Aufsichtsbehörden. Aber IANAL... und meine Glaskugel ist zur Reparatur, so dass ich das nur annehmen kann.

    Hardy

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    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Hardy,

    gar nichts machen ist natürlich ganz verkehrt. Aber ich befürchte halt, dass die erhoffte Rechtskonformität (und ich unterstelle jetzt einfach mal, dass es dem Unternehmer überwiegend darauf ankommt) so nicht wirklich erreicht wird. Aber das ist auch nur meine Einschätzung. Kann ja auch sein, dass das den interessierten Parteien (Staatsanwaltschaft, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften) genügt.
    Ich als Sifa würde es mir aber nicht zutrauen, eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsbereich zu erstellen, den ich nicht gesehen habe.

    Viele Grüße,
    Olli

    Qualität ist nicht alles, aber ohne ist alles nichts. :D

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Die Service-Mitarbeiter sind ständig unterwegs, haben bei jedem Kunden andere Gegebenheiten. Wie soll ich da als SiFa die Gefährdungsbeurteilung vor Ort beim Kunden erstellen? Die Checkliste soll für den Service-Mitarbeiter ein Leitfaden und Hilfe sein um seinen Arbeitsbereich abzuschätzen und abzusichern.
    Die Frage von mir war, wie andere Unternehmen mit dieser Aufgabenstellung umgehen. Werden hier 'Standard-Gefährdungsbeurteilungen' erstellt?

    Gruß
    helly1969

  • Hallo helly.
    Ich empfehle zunächst eine sog. "Generische Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen.
    Dazu muss man natürlich auch öfter mal raus, um diese erstellen zu können.
    Danach bekommen die Außendienstler zur generischen GFB nur noch eine Checkliste mit Handlungsbedarf zur ortsbezogenen Anpassung.
    Diese wird als Anhang zur generischen GFB verwendet.
    Die Voraussetzungen ist natürlich, dass die Mitarbeiter darin genau und regelmäßig unterwiesen werden!

    Äh. Du hast Außendienstler??? Wie stellt sich der Zustand dar, dass Eure MA vor Ort entsprechend unterwiesen werden??? Thema: Fremdfirmen!!!

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Guten Morgen,

    wir geben unseren Beratern eine Checkliste in die Hand. Insbesondere für Beratungstage in den jeweiligen Verbandsgemeinden oder Kreisverwaltungen. Mit den Komunen, mit denen wir Verträge haben, werden von den Führungskräften begangen. Auch hier wird eine Checkliste eingesetzt.
    Oftmals ist es so, dass andere Arbeitgeber eine "fremde" Sifa eines anderen Arbeitgebers nicht im Haus haben wollen. Warum auch immer. die Komunen, gerade auch die kleineren, haben solch eine Funktion auch gar nicht im Haus.......oder nur schwach ausgeführte (meistens aus Kostengründen) Grundberatung durch unsere Freunde des IA...... oder BA......
    Das ganze ist für den Arbeitnehmer (Berater) oder auch füs seine Führungskraft eine Orientierungshilfe zum ankreuzen. Nun handelt es sich hier auch lediglich um Büroarbeitsplätze mit Kundenkontakt. Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder Lärm etc. sind nicht u erwarten. Hier geht es um Ergonomie und "Gefahr Mensch". D. h. unsere Leuten sehen zu, dass ein Notfallkonzept bei Bedrohung gewährleistet ist und eine Fluchtmöglichkeit für den Mitarbeiter vorhanden ist.

    Bei interesse schick mir einfach ein Anfrage über PN....

    Ach so.....unsere FK's sind entsprechend geschult.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Moin helly,

    ich stelle mir den Servicemitarbeiter wie einen Instandsetzer vor. Hinzu kommt dann noch die Fahrerei und die Arbeit in einer fremden Umgebung (Kunde?).

    Generell würde ich dann eine GB für die üblichen Instandsetzungsarbeiten machen. Das Ganze dann ergänzen mit den speziellen Tätigkeiten, die im Einsatzfall kommen.
    Warum diesen Teil nicht als Ankreuzaktion mit Kommentaren. Das zeigt doch, hier hat sich jemand vor der Tätigkeit mit der Arbeit beschäftigt. Die Form der GB ist völlig frei. Es gibt keine exakten Vorgaben. Zur Not: Per Kugelschreiber auf eine Rolle Klo-Papier! Nur keine GB, das geht nicht.

    (Klar macht das der Vorgesetzte :D . Die SiFa hilft aber dabei.)

    .
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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ich würde zu einer LMRA, also einer letzten Gefährdungsbeurteilung durch die Servicekräfte selbst unmittelbar vor Arbeitsaufnahme raten. Hier mal ein Beispiel: http://downloadcenter.bgrci.de/shop/index.jsp….xml&field=path
    Ziel dieser Lösung ist es, die spezifischen, ggf. nicht in der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung berücksichtigten Gefährdungen festzustellen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, also die zwangsläufigen Lücken der allgemeinen GB zu schließen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.