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  • Hallo liebes SiFa Board,

    was für Möglichkeiten habe ich als "einfacher" Mitarbeiter, wenn mein Arbeitgeber bewusst gegen die ASR A 1.2 verstößt?

    Also die Sachlage ist wie folgt:

    Seit einigen Monaten sitzen wir mit 30 Personen in einem 225qm großen Büro. Es ist viel zu laut und viel zu eng.
    Unser SiB hat dies mit Verweis auf die ASR A1.2 beim Management angemerkt. Laut ihm wären 19Personen zulässig und nicht mehr.
    Das Management hat seitdem keine Änderungen veranlasst.
    Der SiB ist zurückgetreten und kein anderer möchte diesen Posten bekleiden, da die Beratung wohl vom Management ignoriert wird.

    Leider werden Betriebsarzt und SiFa von einer externen Firma gestellt. Diese werden laut eigener Aussage (bei der letzten Begehung mal darauf angesprochen) nix unternehmen.
    Ich denke die wollen sich nicht den Kunden vergraulen der sie für die Dienstleistung bezahlt.

    Wie kann man den Arbeitgeber zum Einhalten der ASR "zwingen" ? Oder ist die ASR nicht das Geld des Papieres wert auf dem sie gedruckt wurde?
    Wer überwacht denn die einhaltung der Vorschriften?

    GRuß

    Intruder

    Gedanken sind wie Haare; Die meisten sind wertlos, sobald sie den Kopf verlassen haben.
    --- Albert Einstein ---

    Einmal editiert, zuletzt von intruder1980r (13. April 2016 um 16:23)

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  • Ich gehe einmal davon aus, es handelt sich um ASR A1.2, denn da geht es um Raumabmessungen und Bewegungsflächen.
    Ohne die Anordnung der Möbel im Raum zu kennen ist nur schwer eine Aussage per Ferndiagnose möglich. Nach ASR A1.2, Kapitel 5, Absatz 3 werden 8m² für die erste Person und 6m² für jede weitere als Mindestmaß gefordert. Somit könnten in Deinem Raum 37 Personen Platz finden. Jetzt muss man natürlich noch den Bewegungsraum berücksichtigen und beachten, was alles von Möbeln und Verkehrswegen "verstellt" wird.
    Ich wage zu behaupten, es wäre durchaus denkbar, dass man hier im akzeptablen Bereich ist.
    Im Bereich Lärm kommst Du meiner Meinung nach kaum an die Grenzwerte heran, die zwingend Maßnahmen erfordern. Allerdings sind diese Schwellen natürlich für konzentriertes Arbeiten viel zu hoch, so dass man schon bei deutlich geringeren Werten entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen sollte. Dies alles kann man über eine Gefährdungsbeurteilung abarbeiten.
    Sofern es einen Betriebsrat gibt, würde ich mich an diesen wenden. Ansonsten wird es schwierig. Die Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften unterliegt sowohl den Berufsgenossenschaften, als auch der Gewerbeaufsicht bzw. Amt für Arbeitsschutz (je nach Bundesland).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo Intruder,

    ist es dir möglich eine Zeichnung oder ein Übersichtsbild mit Abmessungen hier zu posten?

    Nur so aus Neugier:
    Was macht denn die Truppe in einem Büro? Großraum-Verwaltung, Call-Center, oder was? Ich kann es mir nicht vorstellen, sorry.

    Zu Begehungen gehört normalerweise ein Protokoll. Könnt ihr das einsehen und dann evtl. nicht vorhandene Punkte, die aber bekannt sind, nachsetzen, bzw. neu anbringen?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Intruder,
    es ist bestimmt die ASR 1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" gemeint. Nach § 5(4) ist bei Großraumbüros ein Richtwert von mindestens 12m² pro Mitarbeiter anzusetzen. Bei 225m² komme ich also auf 19 Personen. Daher kommt sicherlich die Zahl.

    Die ASR 1.2 ist eine technische Regel, die die Arbeitsstättenverordnung (beispielsweise) im Hinblick auf den Flächenbedarf konkretisiert. Die ASR 1.2 beschreibt in §5 ein Verfahren zur Flächenaufteilung in Zellen- und Großraumbüros. Hier sind Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsumgebung beschrieben, die den Stand der Technik beschreiben.

    Die Anwendung des Verfahrens ist keine Pflicht, eine technische Regel ist kein Gesetz und auch keine Verordnung. Wählt der Arbeitgeber ein anderes Verfahren und legt andere Kriterien zu Grunde, dann muss er das natürlich erst einmal begründen und offen legen. Und das Schutzniveau/Sicherheitsniveau darf nicht unter das Niveau dieser technischen Regel fallen. Ohne Deinen Fall näher zu kennen, kann man aber annehmen, dass dieses Niveau hier unterschritten wird.

    Jetzt gibt es sicher viele verschiedene Wege als Mitarbeiter in so einem Fall vorzugehen, zum Beispiel:

    • Die zuständige Führungskraft darüber informieren, dass Standards nicht eingehalten werden
    • Mit anderen Mitarbeitern/Kollegen solidarisieren und das Thema gemeinsam ansprechen, denn scheinbar leidet ja auch die Arbeitsleistung hierunter, und das will eigentlich kein Chef
    • Vorschläge zur Verbesserung der Situation entwickeln: Oft sind Führungskräfte und Geschäftsführer überfordert oder haben kaum Zeit für "solche" Fragen, da hilft ein kleines Ideenpapier oder Konzeptpapier von Mitarbeitern weiter, und es zeigt, dass die Mitarbeiter sich beteiligen wollen
    • Für den Bereich eine Durchführung der Gefährdungsbeurteilung anregen/einfordern
    • Als Mitarbeiter kann man sich an den Betriebsrat wenden, falls einer existiert
    • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hierzu informieren: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Pflicht, den Arbeitgeber bei festgestellten Mängeln zu informieren und zu beraten. Entsprechendes hierzu steht im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6, Abs. 3
    • Den Betriebsarzt informieren: Man kann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge den Betriebsarzt informieren oder auch so einfach kontaktieren und nachfragen; auch der Betriebsarzt hat hierzu Pflichten, den Arbeitgeber über Mängel zu informieren, siehe ASiG §3, Abs. 3

    Man muss sich aber auch über Konsequenzen im Klaren sein. Ich kenne den Betrieb und die Branche nicht. Das Schlimmste und Schlechteste würde ich von Führungskräften und Chefs aber erst einmal nicht erwarten. ;)

    VG Sebastian

  • Es hndelt sich um ein Großraumbüro mit 225qm. Das Büro ist 15x15m groß.
    Und ja ich habe mich bei der ASR vertippt. Es handelt sich um die ASR A 1.2 und den Abschnitt 5
    hier Zitat: " Für Großraumbüros ist angesichts
    des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größ
    erer Störwirkungen (z. B. akustisch,
    visuell) von 12 bis 15 m
    2
    je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungs-
    lösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen"

    Das Dilemma in dieser Firma ist:
    - Es gibt keinen Betriebsrat
    - Den entsprechenden Teamleitern ist es egal
    - Die Geschäftsführung interessiert nur die "Zahlen" --> O-Ton " Wir haben da ja nicht umsonst 99 Lan-Dosen in der Wand. Stellt euch nicht an."- Zitat des IT-Menschen
    - Die FaSi weiss bescheid, wird allerdings nicht tätig --> Vermutlich weil sie extern eingekauft wird
    - Betriebsarzt ist genauso extern eingekauft

    Es handelt sich um einen Ing.-Dienstleister

    Ich muss leider frustiert feststellen das ich als einfacher MA also kaum noch Möglichkeiten habe.

    Sollte man sich dann an die BG wenden?

    Gedanken sind wie Haare; Die meisten sind wertlos, sobald sie den Kopf verlassen haben.
    --- Albert Einstein ---

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  • Find ich persönlich immer etwas heikel, weil man dann ggf. seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Das könnte sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

    Was sagen denn die anderen Kollegen dazu? Geht es denen ähnlich? Das hört sich für mich ja so an, als wenn es kein Einzelproblem ist. Vielleicht erreicht man als Kollektiv mehr. Das kann ja dann nicht so einfach abgebügelt werden.

    Wenn die Geschäftsleitung nur die Zahlen sieht, muss sie ja eigentlich wissen, dass gute Ergebnisse nur zustande kommen, wenn die Prozesse auch gut sind und störungsfrei ablaufen. Und wenn die Hälfte der Mitarbeiter ständig abgelenkt ist und dadurch frustriert ist, dann stimmt da was ganz und gar nicht, auf jeden Fall stimmen die Zahlen dann auch nicht.

  • Hallo intruder,

    der Sebastian.Riebe schreibt Dir wirklich sehr gute Hilfen. Einige davon kann man auch
    schnell umsetzen. Wenn natürlich einige (oder viele) Kollegen und Kolleginnen anderer Meinung sind wird
    es schwierig.
    Einen Betriebsrat gründen ist natürlich auch noch eine Möglichkeit, aber wahrscheinlich auch
    mit viel psychischen Stress verbunden.
    Auf längere Sicht wenn nix weiter passiert, kann man nur noch die Stelle wechseln.

    Gruß
    Alex

  • Hi

    nur zur Klarstellung:
    Grossraumbüros haben per Definition eine Grösse von mehr als od genau 400 qm.
    Damit fällt euer Büro nicht unter Grossraumbüro.
    Für euer Büro gilt also die 8 + x×6 Regel (wurde ja schon erwähnt).

    LG A.

  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen gilt 8 bis 10 je Arbeitsplatz

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Bei Bildschirmarbeitsplätzen gilt 8 bis 10 je Arbeitsplatz

    Aber eben nicht grundsätzlich. Schau mal Bild 5 an. Dort sind 1,2m in der Breite gefordert. Wenn man dann den Tisch mit 80 cm in der Tiefe annimmt und weiterhin einen Raum von 1m in der Tiefe vor dem Tisch, so kommt man auf 1,2*1,8=2,16m² als Mindestfläche. Dazu kommen natürlich noch Verkehrswege und Platz für Schränke usw. Da aber die Rahmenbedingungen nicht bekannt sind kann man hier auch nicht eindeutig feststellen, ob der Raum nun ausreichend ist oder nicht. Die 8 + x*6 Regel hatte ich ja schon angeführt, das kann durchaus ausreichend sein, wenn eben die Raumgeometrie entsprechend günstig ist und sonst nicht viele Möbel notwendig sind.
    Jedes Klassenzimmer in einer Schule ist dichter belegt, als das beschriebene Büro.
    Ich würde unter den Kolleginnen und Kollegen erst einmal erörtern, ob andere auch empfinden, dass der Platz nicht ausreichend ist. Sollte dies die allgemeine Meinung sein, dann gemeinsam die Vorgesetzten auf das Problem ansprechen. Man kann ja auch anregen, dass die Vorgesetzten sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen um eine optimale Lösung zu finden. Selbst die BG oder Gewerbeaufsicht informieren würde ich nicht, denn dies könnte wie Sebastian Riebe bereits angemerkt hatte negativ ausgelegt werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Find ich persönlich immer etwas heikel, weil man dann ggf. seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Das könnte sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

    Aua,

    diesem Arbeitsgerichtsprozess würde ich aber ganz gelassen entgegensehen. Das Arbeitsschutzgesetz sollte man kennen. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,
    das Arbeitsschutzgesetz kennen und dann auch tatsächlich die zuständige Behörde informieren....
    Es werden sich für den der gemeldet hat auf jeden Fall Nachteile entstehen, wenn es dem Arbeitgeber
    Geld und viel Zeit (durch Umbau, Anmietung anderer Räume etc.) kostet, denke ich. Da kann da stehen was da will...
    auch nach einem "gewonnenen" Arbeitsgerichtsprozess. Als Arbeitnehmer hast Du da meistens verloren.

    Gruß
    Alex

  • Moin Alex,

    wer da Risiken für sich sieht, kann sich auch anonym an die Aufsichtsbehörde wenden oder um Vertraulichkeit bitten. Das hat in den mir bekannten Fällen bislang funktioniert.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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