Beiträge von Sebastian.Riebe

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    ja, das sind ganz wichtige Themen in der weiterentwickelten Ausbildung. Der Schwerpunkt liegt immer auf bestimmten Handlungssituationen einer Sifa. Das kann mal eine echte Situation aus dem eigenen Betrieb sein oder aus dem Musterunternehmen "BeiSpiel" in der Sifa-Lernwelt. Und hier muss man dann seine eigene Vorgehensweise entwickeln, diese dann umsetzen direkt in einer Beratungssituation und auch mal Gesprächskonzepte entwickeln, Gespräche führen oder auch Dinge präsentieren. Rhetorik und Präsentationstechnik ist also etwas, was durch die ganze Ausbildung immer wieder eingeübt wird. Denn auch diese Soft Skills wie Dialogfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit oder methodischen Kompetenzen gehören ja maßgeblich zum Kompetenzprofil der Sifa dazu. Das weiterentwickelte Kompetenzprofil gibt hier einen guten Überblick (Abbildung auf S. 5): https://www.dguv.de/medien/sifa-on…18-07-10_v2.pdf

    Nur wird immer noch, wie auch hier schon erwähnt wurde, derzeit von Teilen der BG-en empfohlen die Ausbildung nach derzeitiger Ausbildungsordnung zeitnah zu beginnen.

    Ich kenne da die Hintergründe nicht, warum diese Empfehlungen ausgesprochen werden. Vielleicht liegt es auch daran, weil man weiß, was man mit der alten Ausbildung hat und weil etwas neues grundsätzlich erstmal mit Vorsicht zu genießen ist.

    Von der Qualität her sehe ich bei der neuen Ausbildung keine Verschlechterung, eher im Gegenteil: hohe Kompetenzorientierung in der neuen Ausbildung, also eine noch stärkere Ausrichtung auf die Frage, was man als Sifa neben dem ganzen fachlichen können muss bei der Beratung und Unterstützung.
    Dann ist der Aufbau der Ausbildung recht interessant: In den Seminaren kein Frontalunterricht, stattdessen viel selbst entwickeln, erarbeiten und gemeinsam diskutieren. Selbstorganisiertes Lernen mit Unterstützung der Lernbegleitung, sehr teilnehmerbezogen und auch individuell-persönlich, parallel dazu immer auch Anwendung direkt im Betrieb, dadurch sehr praxisnah, gleichzeitig besteht die Möglichkeit das Erprobte direkt in der Ausbildung wieder zu reflektieren und zu diskutieren. Beispielsweise gibt es gleich zu Beginn den Arbeitsauftrag, ein Gespräch mit der Unternehmensleitung vorzubereiten und zu führen, wenn man neu als Sifa ist, um über die eigenen Aufgaben und Rolle zu informieren. Hier wird man also direkt bei den ersten Schritten als Sifa im Betrieb begleitet und unterstützt bei etwas, was man sowieso irgendwann wahrscheinlich allein und ohne Hilfe gemacht hätte. Die neue Ausbildung liefert hier quasi "on demand" brauchbare Beratungsstrategien und Tipps zur Gesprächsführung.

    Wie weit sind die Berufsgenossenschaften im Hinblick auf die Sifa-Ausbildung 3.0 ?Ab wann wird dort mit der "neuen Ausbildung " begonnen ?

    Hallo Tanzderhexen,
    Ich kann dazu nur den o.g. Beitrag von Reitz/Winkelmann zitieren:
    Umsetzung bei den Ausbildungsträgern
    Die ersten Unfallversicherungsträger stellen die Sifa-Ausbildung im zweiten Halbjahr 2019 um; bis Ende 2021 werden alle Berufsgenossenschaften und Unfallkassen voraussichtlich umgestellt haben. Beraten wird derzeit, wie die Umsetzung bei den freien Ausbildungsträgern und bei den Hochschulen erfolgen kann.
    VG Sebastian

    können Sie schon einen Termin nennen, wann die SIFA Wissensbausteine auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen?

    Hallo Andy,
    aus der Diskussion in der Sifa-Community unter dem o.g. Beitrag weiß ich , dass bei der DGUV darüber beraten wird, wie und wann man einen Zugang zur Sifa-Lernwelt (also die Lernplattform in der neuen Ausbildung) und hier speziell zur Bibliothek (inkl. Wissensbausteine) für alle zugänglich macht. Wenn es einen genauen Zeitplan gibt, wird darüber auch in der Sifa-Community informiert. Ich kann dann hier auch kurz eine Info hinterlassen.
    Viele Grüße
    Sebastian

    Hallo Maria27,
    wenn Sie im Einführungsseminar im November sind, wird der Ablauf der Ausbildung nochmal ganz konkret mit allen besprochen. Prinzipiell müssen ja immer die Lektionen gelesen und die dazugehörigen Aufgaben bearbeitet und eingesendet werden. Hierfür sind im Ausbildungsplan Termine vereinbart. Bei Abweichungen vom Ausbildungsplan kann bzw. sollte Ihr/e zuständiger Tutor/in oder Frau Harte-Merian (Organistaion des Fernlehrgangs) bei systemkonzept kontaktiert werden. Und wenn ich das richtig sehe, bin sogar ich Ihr Tutor im Rahmen der Ausbildung, da ich nämlich den Kurs betreuen werden, der im November '19 startet :)
    Wichtig ist, dass die Termine für die Seminare (Zwischenseminar und Abschlussseminar) gehalten werden. Ansonsten gibt es hier natürlich Spielräume bei den Terminen und auch Pufferzeiten für Urlaub oder Erkrankung. Wenn Sie sonst noch was wissen wollen, können Sie mich auch gerne direkt kontaktieren, E-mail: sebastian.riebe@systemkonzept.de

    Viele Grüße und bis bald
    Sebastian Riebe (systemkonzept)

    Das Unternehmermodell hingegen sollte meines Erachtens abgeschafft werden da es in der Praxis so nicht funktioniert. Existenzgründer haben oft andere Probleme als sich mit Arbeitsschutzmaßnahmen zu beschäftigen ;)

    Hallo in die Runde,
    folgende Studie gibt Auskunft zur Praxis der Betreuungsmodelle in Deutschland: http://www.baua.de/de/Publikation…icationFile&v=5

    Es wurden Daten der GDA-Dachevaluation und der Sifa-Langzeitstudie ausgewertet. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmermodell bzw. die alternative Betreuung überraschend gut abschneidet. Bsp.: Im Vergleich zu den Regelbetreuungsmodellen funktioniert in einer weitausgrößeren Zahl der Betriebe im alternativen Modell die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungenauch in Betrieben, in denen keine Unterstützungdurch Sifa und BA besteht. Während bei der Kleinbetriebsbetreuung nach Anlage 1 oder Regelbetreuung größerer Betriebe nach Anlage 2, DGUV Vorschrift 2 die Aktivitäten im Arbeitsschutz deutlich absinken, wenn weder Sifa noch BA die Betriebe betreuen, hier also wirklich nicht viel im Arbeitsschutz passiert. So kann das jedoch nicht beim Unternehmermodell beobachtet werden. Hier wird zwar auch ein Teil der Betriebe nicht durch Sifa und BA betreut, jedoch wird überproportional hoch eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt (Abschnitt 6.5.3 auf S. 164f.). Das Unternehmermodell funktioniert vor diesem Hintergrund besser in der Praxis als angenommen.

    Ich bin persönlich weder Befürworter noch Gegner des Unternehmermodells, finde die Ergebnisse aber recht spannend, und finde es auch charmant, wenn der Unternehmer zum Arbeitsschutz geschult wird.

    Hallo Leute,
    habe etwas für mich NEUES auf den Tisch bekommen. Es handelt sich um die Anfrage nach Betreuung einer Bäckerei-Kette. Es sind 74 Mitarbeiter. Für ein Angebot würde ich 1,5 Stunden je Mitarbeiter rechnen. Nach Rücksprache mit dem Entscheider und sehr vorsichtigem herüberbringen dieser 88 Stunden wurde mir mitgeteilt, dass dieser Weg in keiner Weise in Frage kommt. Was um alles in der Welt wollen Sie denn die ganze Zeit bei uns machen? Vorher ging es doch auch. Und machen Sie auch die Prüfung unserer Elektrogeräte und unterweisen Sie auch hinsichtlich Hygiene?
    Meine Frage nun.
    Wer hat eventuell ebenfalls eine derartige Problemstellung? Eine Bäckereikette. Ich bin ein wenig irritiert. Was tun? Sollte ich von vorn herein ablehnen?

    Ich bin dankbar für alle Ratschläge.

    Axel


    Zurück zur eigentlichen Frage: Ein gangbarer Weg ist m.E., erst einmal zu ermitteln, welche Betreuungsleistungen denn erforderlich sind. Was genau soll durch die Sifa getan werden? Wie viele Begehungen sollen im Jahr in welchen Bäckerei-Filialen stattfinden? Welche Projekte werden von der Sifa in welchem Umfang begleitet? Dann kann der Unternehmer entscheiden, ob er die Ressourcen zur Verfügung stellt oder nicht. Und Du als Fachkraft kannst dann auch besser schauen, ob das in Dein Leistungsportfolio passt und Du das stemmen kannst oder nicht. Die DGUV Vorschrift 2 gibt ja hier nur den Rahmen. Nur eine reine Stundenberechnung halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Außerdem wird dann nur über die Stunden diskutiert, und nicht über die Inhalte. Das geht auch an der Intention des ASiG und der DGUV Vorschrift 2 vorbei. Es ist ein Trugschluss zu glauben, die DGUV Vorschrift 2 wäre umgesetzt, wenn man einmal die Stunden für die Grundbetreuung berechnet hat.

    VG, Sebastian Riebe

    Find ich persönlich immer etwas heikel, weil man dann ggf. seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt. Das könnte sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

    Was sagen denn die anderen Kollegen dazu? Geht es denen ähnlich? Das hört sich für mich ja so an, als wenn es kein Einzelproblem ist. Vielleicht erreicht man als Kollektiv mehr. Das kann ja dann nicht so einfach abgebügelt werden.

    Wenn die Geschäftsleitung nur die Zahlen sieht, muss sie ja eigentlich wissen, dass gute Ergebnisse nur zustande kommen, wenn die Prozesse auch gut sind und störungsfrei ablaufen. Und wenn die Hälfte der Mitarbeiter ständig abgelenkt ist und dadurch frustriert ist, dann stimmt da was ganz und gar nicht, auf jeden Fall stimmen die Zahlen dann auch nicht.

    Hallo Intruder,
    es ist bestimmt die ASR 1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" gemeint. Nach § 5(4) ist bei Großraumbüros ein Richtwert von mindestens 12m² pro Mitarbeiter anzusetzen. Bei 225m² komme ich also auf 19 Personen. Daher kommt sicherlich die Zahl.

    Die ASR 1.2 ist eine technische Regel, die die Arbeitsstättenverordnung (beispielsweise) im Hinblick auf den Flächenbedarf konkretisiert. Die ASR 1.2 beschreibt in §5 ein Verfahren zur Flächenaufteilung in Zellen- und Großraumbüros. Hier sind Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsumgebung beschrieben, die den Stand der Technik beschreiben.

    Die Anwendung des Verfahrens ist keine Pflicht, eine technische Regel ist kein Gesetz und auch keine Verordnung. Wählt der Arbeitgeber ein anderes Verfahren und legt andere Kriterien zu Grunde, dann muss er das natürlich erst einmal begründen und offen legen. Und das Schutzniveau/Sicherheitsniveau darf nicht unter das Niveau dieser technischen Regel fallen. Ohne Deinen Fall näher zu kennen, kann man aber annehmen, dass dieses Niveau hier unterschritten wird.

    Jetzt gibt es sicher viele verschiedene Wege als Mitarbeiter in so einem Fall vorzugehen, zum Beispiel:

    • Die zuständige Führungskraft darüber informieren, dass Standards nicht eingehalten werden
    • Mit anderen Mitarbeitern/Kollegen solidarisieren und das Thema gemeinsam ansprechen, denn scheinbar leidet ja auch die Arbeitsleistung hierunter, und das will eigentlich kein Chef
    • Vorschläge zur Verbesserung der Situation entwickeln: Oft sind Führungskräfte und Geschäftsführer überfordert oder haben kaum Zeit für "solche" Fragen, da hilft ein kleines Ideenpapier oder Konzeptpapier von Mitarbeitern weiter, und es zeigt, dass die Mitarbeiter sich beteiligen wollen
    • Für den Bereich eine Durchführung der Gefährdungsbeurteilung anregen/einfordern
    • Als Mitarbeiter kann man sich an den Betriebsrat wenden, falls einer existiert
    • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hierzu informieren: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Pflicht, den Arbeitgeber bei festgestellten Mängeln zu informieren und zu beraten. Entsprechendes hierzu steht im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §6, Abs. 3
    • Den Betriebsarzt informieren: Man kann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge den Betriebsarzt informieren oder auch so einfach kontaktieren und nachfragen; auch der Betriebsarzt hat hierzu Pflichten, den Arbeitgeber über Mängel zu informieren, siehe ASiG §3, Abs. 3

    Man muss sich aber auch über Konsequenzen im Klaren sein. Ich kenne den Betrieb und die Branche nicht. Das Schlimmste und Schlechteste würde ich von Führungskräften und Chefs aber erst einmal nicht erwarten. ;)

    VG Sebastian

    Hallo,
    hier ein paar Tipps zum Bericht und zur Gliederung in der Berichtsvorlage:

    Unter 3. wird beschrieben wie das Vorgehen in den einzelnen Handlungsschritten ist: Was wurde gemacht? Welche Methoden wurden angewendet? Mit wem hat die Sifa wie zusammengearbeitet?

    Unter 4. werden dann die Ergebnisse aus der Anwendung der Schritte und Methoden aufgeführt:

    • Unter 4.1 kommen die Ergebnisse aus der Analyse (Arbeitssystemanalyse, Gefährdungsermittlung): Hier habe ich dann ein Bündel an unterschiedlichen Gefährdungen. Die 5 Schritte zur Gefährdungsermittlung müssen deutlich sein (Gefährdungsfaktor, Gefahrenquelle, gefahrbringende Bedingung, individuelle Leistungsvoraussetzung, Gefährdung beschreiben)
    • Unter 4.2 sind die Ergebnisse aus der Risikobeurteilung: Hier werden die Risiken für die Gefährdungen beurteilt und ich erhalte Schwerpunkte bei meiner Betrachtung.
    • Unter 4.3 setze ich die Ziele: Bsp. Bei physischen Gefährdungen bei der Tätigkeit XY muss bis zum XX.YY.2016 das Risiko in den Besorgnisbereich gesenkt werden
    • Unter 4.4 kommen Lösungsansätze und Lösungsalternativen: Hier werden Vorschläge gemacht, wie die Ziele erreicht werden können. Hier muss auch deutlich werden, dass sich an der Maßnahmenhierarchie orientiert wird: Bsp. Um das Risiko bei physischen Gefährdungen in den Besorgnisbereich zu senken, wird durch eine Hebehilfe die Lastwichtung reduziert (oder die Hebevorgänge werden durch die Verteilung auf 2 Mitarbeiter halbiert)--> Ansetzen an der Quelle (Maßnahmenhierarchie 1. Stufe)
    • Unter 4.5 wird eine Lösung ausgewählt, z.B. mit der Schnellplanmethode
    • Unter 4.6 werden die Ergebnisse der Durch- und Umsetzung beschrieben. Hier ist dann beispielsweise ein Maßnahmenplan aufgeführt mit konkreten Terminen und Zuständigkeiten (Wer macht was bis wann?)
    • Unter 4.7 wird beschrieben wie die Wirkungskontrolle erfolgt bzw. was die Ergebnisse der Wirkungskontrolle sind.
      (Vollzieht man im Praktikum nicht alle Handlungsschritte, was häufiger mal der Fall ist, muss deutlich werden, wie das Handlungskonzept aussieht)

    Hoffe, dass ich etwas weiter helfen konnte.

    Viele Grüße
    Sebastian Riebe


    Hallo in die Runde,
    das ist so nicht ganz richtig. Sie sprechen die Methodik zur Risikobeurteilung an. Die Methodik wurde weiterentwickelt. Dieses weiterentwickelte Konzept ist seit etwa 3 (oder 4) Jahren Bestandteil der Sifa-Ausbildung.
    Schritt 1:
    Nach der Methodik prüfe ich bei der Risikobeurteilung zuerst einmal, ob es zur Beurteilung des Risikos für eine bestimmte Gefährdung spezifische Verfahren zur Beurteilung gibt(wie z.B. Leitmerkmalmethode bei physischen Gefährdungen, Tageslärmexpositionspegel, Tagesvibrationsexositionswert, Impuls-Verfahren oder CHEF-Checklisten bei psychischen Gefährdungen). Sind diese geeignet und hinreichend für diesen Fall, dann führe ich die Beurteilung durch. Ich wende hier nicht die Risikomatrix nach Nohl an, da es ein spezifisches Verfahren gibt, das besser geeignet ist.
    Schritt 2:
    Gibt es jedoch kein spezifisches Verfahren, beurteile ich mit Hilfe von qualitativen Anforderungen. Diese finde ich in beispielsweise in Verordnungen, technischen Regeln oder arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Beispielsweise bekomme ich Hinweise zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hautkontakt mit Gefahrstoffen in der TRGS 401. Ist die Anwendung des Verfahrens zur Beurteilung mit qualitativen Anforderungen geeignet und hinreichend, dann beurteile ich hiermit. Auch hier erfolgt in der Regel keine Anwendung der Risikomatrix nach Nohl.
    Schritt 3:
    Erst wenn weder spezifische Verfahren vorliegen und auch nicht mit qualitativen Anforderungen beurteilt werden kann, dann wende ich als letzte Möglichkeit beispielsweise die Risikomatrix nach Nohl an - als letztes Mittel.

    Diese Methodik muss natürlich auch im Rahmen des Praktikums in der Phase der Risikobeurteilung berücksichtigt werden. Wer stumpf die Risikomatrix anwendet, ohne zu prüfen, ob es spezifische Verfahren gibt, oder besondere Anforderungen aus der Gefahrstoffverordnung oder Betriebssicherheitsverordnung, oder technische Regeln nicht berücksichtigt, derjenige missachtet den Stand der Technik, hat fachlich-methodische Defizite und zeigt eben hierdurch, dass er bei der Risikobeurteilung (noch) nicht fachkundig beraten kann. Auf diese fachlichen Fehler weisen wir im Rahmen der Bewertung hin. Aber auch schon vorher im Seminar gibt es beispielsweise bei der VBG einen vorbereitenden Teil für das Praktikum, in dem alle diese Punkte angesprochen werden. Mir ist bekannt, dass hierzu die Berufsgenossenschaften unterschiedliche Praktiken haben, wie auf das Praktikum vorbereitet wird.

    Weitere Infos zur Risikobeurteilung erhalten sie in der pdf-datei im Anhang. Autor ist Christof Barth von systemkonzept, der in die Weiterentwicklung der Sifa-Ausbildung und auch in die Praktikumsbetreuung bei der VBG und BGN eingebunden ist.

    Viele Grüße
    Sebastian Riebe, systemkonzept

    Hallo,
    anbei als Link ein Interview zwischen Frau Sawodny vom VDSi und Werner Hamacher (Forschungsgemeinschaft Sifa Langzeitstudie) zur Frage: Blick in den Spiegel - Was macht eine wirksame Fachkraft für Arbeitssicherheit aus? (Interview "VDSi Aktuell", 3, 2014)

    http://www.systemkonzept.de/fileadmin/data/Interview-SLS.pdf

    Das Interview enthält auch noch einmal komprimiert zusammengefasst wesentliche Ergebnisse aus der Sifa Langzeitstudie.

    Die Studie wurde von der eigens gegründeten Forschungsgemeinschaft Sifa-Langzeitstudie durchgeführt. Ziele des Forschungsvorhabens sind wissenschaftlich verlässliche Erkenntnisse über Struktur und Wirksamkeit der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifas) zu gewinnen und Maßnahmen für eine effektive Sicherheitsarbeit abzuleiten.

    Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite http://www.sifa-langzeitstudie.de/.

    Ohne nähere Einzelheiten zu kennen, klingeln bei mir da immer die Alarmglocken. Die Mitarbeiter sind ganz häufig eben nicht das Problem. Oftmals ist nicht geregelt, wer genau welche Aufgaben hat und wie welcher Prozess genau abzulaufen hat. Es lässt sich auch im Vorhinein regeln, welche Konsequenzen es hat, wenn Regelungen missachtet werden. Das muss dann aber auch jedem Mitarbeiter klar sein.
    In der Werkshalle muss es doch auch einen Vorarbeiter und /oder Meister geben. Wie verhalten die sich denn (Stichwort Vorbild und Führungsverhalten)? Hier lässt sich auch ansetzen, um - falls erforderlich - das Verhalten der Mitarbeiter zu ändern.
    Ein anderes Problem ist ja auch der von Dir geschilderte Zeitdruck, Personalknappheit und Schichtdienst. Das sind alles Fragen, die man organisatorisch durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung lösen kann.

    Hallo,
    hier ein paar Tipps zum weiteren Vorgehen:

    Analyse
    - Betrachtungsgegenstand: Arbeitssystem definieren und sauber abgrenzen
    - Tätigkeiten + Beschäftigte mit ihren Leistungsvoraussetzungen ermitteln
    - tätigkeitsbezogene Gefährdungsermittlung machen, d.h. zuerst Tätigkeiten in Teil-Tätigkeiten splitten; danach Gefährdungen ermitteln nach den 5 Schritten:
    1. Gefährdungsfaktor benennen, 2. Gefahrenquelle benennen, 3. gefahrbringende Bedingungen, 4. individuelle Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten ermitteln, 5. Gefährdung beschreiben

    Beurteilung
    - Risiko für die ermittelten Gefährdungen beurteilen
    - geeignete Verfahren zur Risikobeurteilung finden, nicht alles mit Risikomatrix beurteilen!

    In folgendem Beitrag von Hamacher/Barth in Abschnitt 2.1 ist grob erklärt, wie bei der Risikobeurteilung vorzugehen ist. Dieses Konzept hat so auch Eingang in die aktuelle Sifa-Ausbildung gefunden. Der Beitrag hängt als pdf auch dieser Mail an.

    http://www.sifa-community.de/wissen/themen/…sikobeurteilung

    (Mit dem Registrierungsschlüssel 'gemeinschaft' kann man sich in der Sifa Community anmelden)

    Beurteilungskriterien und Grenzwerte sowie weitere Tipps/Hinweise zur Gefährdungsermittlung und Beurteilung findet man auch hier: http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren
    Unter Expertenwissen einfach mal durch die Gefährdungsfaktoren klicken.

    Ziele setzen
    - hier werden noch keine Maßnahmen genannt!
    - Mindestziele- und Optimalziele setzen: Ziele beziehen sich auf die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung, z.B.: Die Belastungen durch Heben und Tragen von Paketen muss bis spätestens in 8 Wochen unter den Risikowert von 50 nach der Leitmerkmalmethode reduziert werden.

    Weitere Handlungsschritte können dann beschrieben werden, auch wenn diese noch nicht realisiert sind, wie z.B. die Umsetzung von bestimmten Gestaltungsvorschlägen. Es muss dann aber beschrieben sein, was von wem wie gemacht werden soll und welche Aufgaben/Rolle die Sifa dabei übernimmt.


    Ist das Praktikumsthema "Schwerlastregale" so von der BG akzeptiert worden? Schwerlastregale sind ja nur ein Element im Arbeitssystem, das ist schon eine ziemlich enge, eingeschränkte Sichtweise auf die Arbeitssystemgestaltung.
    Das Praktikumsthema wäre doch hier eher die Gestaltung des Arbeitssystems XY und nicht "Schwerlastregale". Hierfür sind dann im Rahmen des Praktikumsberichts systematisch das Vorgehen und die Ergebnisse in den 7 Handlungsschritten zu beschreiben.

    Moin,es gibt einige Unterschiede. Ein großer Unterschied liegt z.B. bei dem Verfahren zur Ressourcenbemessung.

    Bei der DGUV Vorschrift 2: Die Vorschrift 2 sieht bei der Betreuung von Betrieben mit >10 Beschäftigten in der Regelbetreuung eine Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung vor. Beide Teile ergeben die Gesamtbetreuung. In der Grundbetreuung gibt es einen Aufgabenkatalog. In der betriebsspezifischen Betreuung einen Leistungskatalog. Durch diese Kataloge werden §§ 3 und 6 des ASiG konkretisiert. Der Umfang der Grundbetreuung wird über einen Berechnungsschlüssel ermittelt und man erhält eine Summe X als Grundbetreuung. Diese Summe muss man nun auf Sifa und Betriebsarzt auf Basis des Aufgabenkatalogs verteilen. Das heißt, man muss hier schon schauen welche inhaltlichen Schwerpunkte man in der Grundbetreuung setzt (z.B. bei der Unterstützung der Gefährdungsbeurteilung). Die betriebsspezifische Betreuung wird individuell im Betrieb ermittelt. Ein Verfahren mit Auslöse- und Aufwandskriterien ist im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt. Hier schaut man, ob bestimmte Themen Betreuungsbedarf auslösen. Das ist z.B. der Fall, wenn der Betrieb in einem Jahr besonders viele Neuanschaffungen plant. An die Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, in denen kein Betreuungsbedarf anfällt, werden logischerweise auch keine Einsatzzeiten verteilt. Insbes. die betriebsspezifische Betreuung ist also flexibel und gibt eine Menge Spielraum. In der Konsequenz müssen sich aber Unternehmer, Betriebsrat, Sifa und Betriebsarzt an einen Tisch setzen, um Inhalt und Umfang der Betreuung zu ermitteln. Es muss also über den betrieblich Arbeitsschutz diskutiert werden. Das sehe ich persönlich als einen großen Vorteil dieser neuen Regelung an.

    Bei der Richtlinie Bayern: Im Gegensatz zur Vorschrift 2 werden bei der Richtlinie die Einsatzzeiten pauschal ermittelt. Dienststellen werden in 4 Bereiche einsortiert (z.B. Technische Bereiche, Büro,...). Auf Basis dieser Einordnung erhält man für Sifa und Betriebsarzt einen Faktor, der mit der Mitarbeiterzahl multipliziert wird und fertig ist der Umfang der Gesamtbetreuung. Ein weiterer Austausch über die inhaltliche Ausgestaltung der Betreuung wird hiermit sicher nicht gefördert.

    VG Sebastian

    Hallöchen,
    die DGUV Vorschrift 2 ist eine UVV und somit autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Sie ist bei fast allen Unfallversicherungsträgern umgesetzt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei der UK Bund gibt es eine Richtlinie. Bei der UK Sachsen wurde die DGUV Vorschrift 2 nicht umgesetzt. Für den staatlichen Bereich in Bayern gibt es die o.g. Richtlinie des Freistaats.

    Zur Situation in Bayern: Auf kommunaler Ebene sind die Unfallversicherungsträger zur Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) fusioniert. Die KUVB hat die DGUV Vorschrift 2 im Jahre 2011 mit einer Übergangsfrist von 2 Jahren erlassen. Das heisst, die DGUV Vorschrift 2 hat auf kommunaler Ebene Bestand. Im staatlichen Bereich gilt die DGUV Vorschrift 2 in Bayern nicht. Hier hat die bay. Staatsregierung eine Richtlinie erlassen, die dort anzuwenden ist. Diese Richtlinie unterscheidet sich inhaltlich stark von der DGUV Vorschrift 2. Beispielsweise sollen die Einsatzzeiten relativ starr und nicht flexibel nach alt bekannten Mustern ermittelt werden.

    Also überall dort in Bayern, wo die Richtlinie der bay. Staatsregierung gilt, ist diese anzuwenden (und nicht die DGUV Vorschrift 2).

    Viele Grüße
    Sebastian Riebe