Meine Frage dreht sich um die DGUV Vorschrift 3 bzw. die BGV A3. Obwohl meiner Ansicht nach die Übersicht über die prüfpflichtigen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch ein Kataster erheblich verbessert würde, scheint es nirgends eine Pflicht zur Erstellung bzw. Führung eines Katasters zu geben. Oder habe ich Tomaten auf den Augen oder an der falschen Stelle gesucht? Soweit ich das sehe, könnte man z. B. für jedes elektrische Gerät ein Prüfbuch in der jeweiligen Abteilung haben. Dann hat zwar keiner den nötigen Überblick, aber der Unternehmer hätte die Grundsätze der Prävention erfüllt. Ist das so?
Gruß Michael