Hallo Kollegen,
ich brauche Euer geballtes Wissen.
In unserer Werkstatt für behinderte Menschen werden in bestimmten Situationen (Einzelfällen) Placebotabletten ausgeteilt. Wikipedia schreibt dazu:
"Ein Placebo (lat. „ich werde gefallen“) ist im engeren Sinn ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff verursachte pharmakologische Wirkung haben kann."
Auf der Packung ist eine Pharmazentralnummer (PZN) und eine Zulassungsnummer aufgedruckt.
Hier meine Frage. Leiten sich aus diesen Nummern etwaige Pflichten und Verfahrensweisen wie bei einem "richtigen" Medikament ab?
VG Reinhard