Ein Placebo ist im engeren Sinn ein Scheinarzneimittel

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  • Hallo Kollegen,

    ich brauche Euer geballtes Wissen.
    In unserer Werkstatt für behinderte Menschen werden in bestimmten Situationen (Einzelfällen) Placebotabletten ausgeteilt. Wikipedia schreibt dazu:
    "Ein Placebo (lat. „ich werde gefallen“) ist im engeren Sinn ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff verursachte pharmakologische Wirkung haben kann."
    Auf der Packung ist eine Pharmazentralnummer (PZN) und eine Zulassungsnummer aufgedruckt.
    Hier meine Frage. Leiten sich aus diesen Nummern etwaige Pflichten und Verfahrensweisen wie bei einem "richtigen" Medikament ab?

    VG Reinhard

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  • Umgang wie mit einem Arzneimittel. Schließlich sollen die Patienten ja nicht mitbekommen, dass die Schachtel im Pausenraum das Placebo ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin

    Also wenn der „Patient“ eine Intoleranz, Malabsorption oder Allergien auf die Inhaltsstoffe hat oder Diabetiker ist, könnte rein theoretisch schon eine Reaktion auftreten. Ein Placebo besteht, glaube ich, aus einer Zuckerart (welche, keine Ahnung ?( ) und Farbstoff.

    Aber die Zuckermenge sollte für einen Diabetiker eigentlich vertretbar sein.
    Ist z. B. das Placebo aus Weizenstärke, kann aber die Menge durchaus bei einer Person mit Zöliakie eine Reaktion auslösen. Das gleich trifft bei einer Allergie zu. Daher sollte schon die Krankenakte bekannt sein, wenn sowas gegeben wird.

    Ansonsten ist v.a. die Geschichte um die Placebo-Tablette wichtig. Je besser die ist, desto wirksamer ist es. 8o
    Ich habe sowas immer als Neuheit verkauft, oder man darf maximal eine am Abend nehmen (bei Schlafmitteln).
    Und wird nach dem Namen gefragt, wirkt immer irgendwas lateinisches gut: z. B. Dormir oder Somnus…

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Müssen Placebos nicht vom Arzt verschrieben werden ?

    Somit würde man hier doch nur auf die Einschränkungen wie bei anderen Medikamenten auch reagieren müssen um den Effekt zu erhalten der erreicht werden soll

    Oder werden die Placebos so ausgegeben ohne Ärztliche Anordnung ?

    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

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  • Moin dierk,

    nö, Placebos kann jeder einfach in der Apotheke kaufen.
    Habe mal einen Beipackzettel angehängt, habe mich für blaue Dragees entschieden ^^ .

    Bei Placebos muss man zwei Anwendungen unterscheiden:

    1. Wenn jemanden "Zuwendung" benötigt und/oder eine positiver Effekt vom Placebo-Medikament gewünscht/erwartet wird. Positive Erwartungen wirken auch heilend. Aber wenn man sich selber Placebos verordnet, ist wahrscheinlich die Wirksamkeit nicht so groß, es sei den man hat Alzheimer und weiss am nächsten Tag nicht mehr, dass es ein Placebo ist...

    2. Bei Doppelblindstudien, wenn neue Medikamente getestet werden. (Also hier weiß weder Arzt noch der Patient in welchen Medikament das echte und in welchem das Placebo ist).
    Es soll obiger positiver Effekt ausgeschlossen werden. Hier verordnet das Placebo schon nur der Arzt, da ja auch ein echter Wirkstoff darin sein könnte. Aber solche Tests finden meist sowieso nur in Kliniken statt und nicht in Hausarztpraxen.

    Dateien

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo reinhard.bock,

    du hast ja die Situation vor Ort nur leicht beschrieben,

    daher nur soviel; Alles was mit einer Verabreichung, egal welche Form, zu tun hat, muss immer mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden!

    Hier liegt aber schon ein Kernproblem; kein Arzt wird einer "aussenstehenden Person" irgendwas über seinen Patienten erzählen.
    Hier wird es vielleicht Ausnahmen geben, die jeder Arzt mit sich selber ausmachen muss.

    Wenn natürlich ein entsprechender Arzt vor Ort ist (auch Rufbereitschat zählt dazu), muss dennoch eine entsprechend ausgebildete Person, die Erfahrung mit Umgang entsprechender Personen und Medikamenten hat, vor Ort sein, um im eintretenden Notfall entsprechende Spritte einleiten zu können.

  • Ein Placebo besteht, glaube ich, aus einer Zuckerart (welche, keine Ahnung ) und Farbstoff.

    Üblicherweise werden die Placebos aus den selben Stoffen hergestellt wie das eigentliche Präparat, nur dass im Placebo auf den Wirkstoff verzichtet wird, der in vielen Fällen eh nur in geringer Menge vorhanden ist.
    Es gibt Placebos, die kann nur der Hersteller oder ein spezialisiertes Labor eindeutig als Placebo erkennen.
    Aussehen, Aufmachung, Verpackung und Beipackzettel sind wie beim wirkstoffhaltigen Präparat. Nur über die Chargennummer kann man beim Hersteller heraus bekommen, dass es sich um ein Placebo handelt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • @ AxelS,

    diese Art von Placebos ist schon sehr speziell!

    Wird in den meisten Fällen in Studien verwendet, da die Probanden ja auch mal miteinander Reden.

    Bei uns in der Nähe haben wir auch eine "Behinderten Werkstatt", die bei entsprechenden Personen mit Placebos arbeiten.

    Hier gibt es die angesprochenen zuckerhaltigen Placebos in Pillenform.

    Diese werden im Pillenbechern, wie im Krankenhaus, gereicht. Natürlich wird das alles von einem Pfleger erledigt!

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  • Üblicherweise werden die Placebos aus den selben Stoffen hergestellt wie das eigentliche Präparat, nur dass im Placebo auf den Wirkstoff verzichtet wird, der in vielen Fällen eh nur in geringer Menge vorhanden ist.Es gibt Placebos, die kann nur der Hersteller oder ein spezialisiertes Labor eindeutig als Placebo erkennen.
    Aussehen, Aufmachung, Verpackung und Beipackzettel sind wie beim wirkstoffhaltigen Präparat. Nur über die Chargennummer kann man beim Hersteller heraus bekommen, dass es sich um ein Placebo handelt.

    Moin,
    irgendwie kann ich mir das nur sehr schwer vorstellen. Da ergeben sich aus meiner Sicht einfach viel zu viele Möglichkeiten, bei denen das zu einer Fehlbehandlung führen würde. Hast du da eine Quelle zu?

    Gruß
    Moritz

  • Hast du da eine Quelle zu?

    Eigene praktische Erfahrung. Ich war ein paar Jahre in der Qualitätskontrolle eines Pharmakonzerns beschäftigt (irgend jemand musste ja die Mutterschutzvertretung meiner Frau machen :D ).
    Die von mir beschriebenen Placebos gibt es, allerdings, wie auch erwähnt relativ selten und in der Regel werden sie für Doppelblindstudien eingesetzt.

    Die anderen angesprochenen Placebos gibt es auch, allerdings halte ich davon relativ wenig, denn ein einigermaßen intelligenter Patient lässt sich nicht einfach eine anders aussehende Tablette als sein Medikament unterschieben.

    Wir hatten gelegentlich Reklamationen, dass die Tabletten nicht wirken, nur weil der Aufdruck auf dem Blister verändert war. Prüfergebnis war immer, dass die Tabletten den Vorschriften entsprachen. Trotzdem waren die Patienten der Meinung keine oder eine andere Wirkung zu bemerken. Die Psyche spielt bei vielen Arzneimitteln eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin


    Die Psyche spielt bei vielen Arzneimitteln eine nicht zu vernachlässigende Rolle.

    und genau deswegen gibt es die zweite Zuckervariante (ok, oder wie im Beipackzettel gesehen: Maisstärke).

    Ich habe neben dem Studium auf Intensivstationen gejobbt.Und da habe ich auch die bunten Dinger u.a. als Schlafmittel verteil. Und wie schon erwähnt, je besser die Geschichte, desto besser die Wirkung...die Patienten waren immer am nächsten Morgen total begeistert und wollten den Namen wissen ...

    In einer Behindertenwerkstatt könnte ich mir vorstellen, dass z.B. ein Klient eine psychische Krise habe könnte, da kann sowas helfen und da es keine Dauermedikation ist, ist das Aussehen nicht so relevant.
    Ich gehen davon aus, dass den Betreuer die Akten ihrer Mitarbeitern vorliegen und dass es darin auch entsprechenden Vermerke gibt.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo Kollegen,

    ich brauche Euer geballtes Wissen.
    In unserer Werkstatt für behinderte Menschen werden in bestimmten Situationen (Einzelfällen) Placebotabletten ausgeteilt. Wikipedia schreibt dazu:
    "Ein Placebo (lat. „ich werde gefallen“) ist im engeren Sinn ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff verursachte pharmakologische Wirkung haben kann."
    Auf der Packung ist eine Pharmazentralnummer (PZN) und eine Zulassungsnummer aufgedruckt.
    Hier meine Frage. Leiten sich aus diesen Nummern etwaige Pflichten und Verfahrensweisen wie bei einem "richtigen" Medikament ab?

    VG Reinhard


    Hallo Reinhard,

    auf Nachfrage in unserem Bereich homecare konnte ich auch keine Antwort finden. Es gab bisher keine Berührungen mit Placebos.

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