Was darf der elektrische Hausmeister?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine rege Diskussion zum o.g. Thema und hätte gerne eure Meinungen dazu.

    Es geht um einen Elektriker (Facharbeiter). Dieser übt die klassische Tätigkeit eines Hausmeisters aus. Im elektrischen Bereich ist aktuelles Wissen vorhanden, wohl aber eine gewisse Unmut für diverse Tätigkeiten. Diese Person hat keinen Fachvorgesetzten, der jetzt verantwortliche Elektrofachkraft wäre. Er ist sozusagen Einzelkämpfer. Werkzeug, Messmittel, etc. ist vorhanden.

    Diese Person macht als elektrische Arbeiten jetzt: Leuchtmittel tauschen, ok. Eine lose Steckdose, die aus der Wand gezogen ist: geht nicht, Firma beauftragen. Bei Gefahr im Verzug: Brennende Lampe durch einen Seitenschneiderschnitt töten, geht nicht. Eine AP-Steckdose tauschen oder um 5cm versetzen, geht nicht, Firma beauftragen. Schaltschrank öffnen und nach einem Automaten schauen, so grade noch. Eine Schmelzsicherung tauschen, geht nicht. Ein Kabelgewusel mittels Kabelbindern bändigen und ordnen, je nach Tageslaune. Das zieht sich so durch.

    Ich bin der Meinung, der ausgebildete Elektriker (Handwerker) darf eigenständig nicht nur Prüfungen und kleine Reparaturen durchführen, sondern auch kleine Installationen nach der entsprechenden Unterverteilung durchführen. Damit meine ich übliche Arbeiten im Haus. Dabei kann dann auch einmal eine Pumpe oder ein Herd (elektrisch), z.B., gewechselt werden. Dazu hat er die Fach.- und Sachkenntnis seiner Ausbildung. Er sollte auch beurteilen können, das ein 1KW-Halogenstrahler nicht unbedingt über ein Telefonkabel angeschlossen werden muss. Er plant keine Neuanlagen.
    Was sagt denn die VDE 0105-100 und die VDE 1000-10 dazu?

    Vielleicht habt ihr ja Quellen für mich, die die Tätigkeiten belegen können? Meine vorgeformten Kopfmeinungen sind schon ein wenig alt und irgendwie klappen sich bei der Argumentation meine Fingernägel raus. :cursing:

    Vielen Dank.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo Waldmann,

    sehe ich leider anders.

    Prüfungden darf nur eine Elektrofachkraft durchführen. Dieses ist der Hausmeister nicht mehr. Er hat zwar den Beruf mal gelernt aber aufgrund seiner tätigkeit als Hausmeister ist er nicht mehr in diesem Beruf tätig.

    https://www.elektrofachkraft.de/wer-ist-eine-elektrofachkraft-efk

    Der HAusmeister gilt meiner Ansicht nach nur noch als elektrotechnisch unterwiesene Person für bestimmte Tätigkeiten. Prüfungen darf er aber nur noch unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft durchführen. Wenn Steckdosen geändert bzw. getauscht ist eine Prüfung nach VDE 0100 Teil 600 durchzuführen. Dieses fällt aber unter die Aufgabe einer Elektrofachkraft.

    Gruß roland

  • Hallo Waldmann,

    ich gehe mal davon aus, daß der Elektriker nicht in einem Betrieb mit eigener Mittelspannungsstation und eigenem Trafo beschäftigt ist.
    Somit muß Du die TAB (TechnischeAnschlußBedingung) von eurem Energieversorger beachten.
    Diese besagen im allgemeinen, Arbeiten an Elektroanlagen dürfen nur von einem Konzessionsträger oder von deren Mitarbeitern ausgeführt werden.
    Wobei ich sagen würde, eine Steckdose wieder einbauen ist keine wesentliche Änderung (Gefahr im Verzug oder Steckdose abschalten), genauso die Verlegung einer aP.Steckdose.

    Mfg

    FS

  • Prüfungden darf nur eine Elektrofachkraft durchführen. Dieses ist der Hausmeister nicht mehr.

    Für mich wäre der Hausmeister noch eine Elektrofachkraft, zumindest wenn er nicht all zu lange aus dem Job ist. Wenn er dann immer mal wieder kleinere Elektroarbeiten erledigt und gelegentlich fachspezifische Weiterbildungen/Auffrischungen besucht, würde mir das zum Fachkundeerhalt genügen. Wenn er allerdings weitgehend jeden Handgriff vergibt, geht eben auch die Fachkunde verloren und wäre ich AG würde ich mir dann überlegen warum ich überhaupt diesen Elektriker als Hausmeister beschäftigen sollte.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,


    eine Steckdose tauschen nicht, gilt als Bestandschutz. Aber eine neue Steckdose installieren egal ob auf oder unter Putz ist ein Veränderung der elektrischen Anlage. Hier muss wenn nicht bereits schon vorhanden (kommt auf das alter der Anlage an) ein FI oder auch RCD genannt nachgerüstet werden. Dieses sehe ich schon als Änderung der elektrischen Anlage zu sehen.

    Gruß roland

  • ANZEIGE
  • Da liegt ein Problemfeld. Habe ein Lösung gesehen, die auch rechtlich bei einer Überprüfung standgehalten hat, in folgender Form: Eine Einrichtung musste gewisse Dinge einer elektrischen Überprüfung unterziehen, die nur eine Elektrofachkraft absolvieren darf. Also wurde ein Elektriker auf dem Papier zwar als Elektriker eingestellt, führte aber zu 95 Prozent reine Hausmeisterdienste ohne "Elektroaufgaben" aus. Er hat nach zig jahren keine Ahnung mehr von seinem ursprünglichen Tätigkeitsfeld, aber rechtliche ist es sauber.

  • Hallo,

    vielleicht etwas untergegangen:

    Der Mensch steckt noch im aktuellen Geschehen. Es gibt Fortbildungen, somit (neue) Fachkenntnisse, Austausch mit anderen elektrischen Personen, ebenso möglich. Wäre das nicht, ok.

    Extra-Fachausbildung zur Prüfung von DGUV V3 Sachen: Ja. Dazu sind Geräte vorhanden. Schulungen extra für diese Geräte, ja.

    Linienfunktion: Hausmeister, das ist der Job, und in dem eben die Weigerung für Elektroarbeiten. Für mich nur, ich sage es ungern, Faulheit.

    Warum sollte der Mensch nicht kleinere Arbeiten machen dürfen (nicht können)? Keine Neu-Installationen, keine aktive Störungssuche in Anlagen, keine Optimierungsarbeiten an elektrischen Maschinen, kein Eingriff in Prozess-Steuerungen o.ä., nein, Teiletausch (in der Regel 1:1), oder Tausch eines blauen Relaises gegen ein rotes mit z.B. besseren Eigenschaften, oder Tausch eines Anschlusskabels, weil die Sonne den Kabelweichmacher gefressen hat, oder versetzen einer Steckdose, weil gerade die letzte Schrankecke davor wäre oder ..........

    Bis hier, danke erstmals an alle. |?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo Zusammen,

    ich weiß nicht ob ich da richtig liege aber ich kenne einen Elektriker (Facharbeiter) der als Hausmeister in einer Schule arbeitet, also öffentlicher Dienst, der darf gar nichts elektrisch reparieren und prüfen das hat ihm der Dienstherr untersagt er muss alles beauftragen.

    Nebenbei hat er bei unseren Haus und Hofelektriker einen 420 € Job als Elektriker gemacht.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • ANZEIGE
  • Nebenbei hat er bei unseren Haus und Hofelektriker einen 420 € Job als Elektriker gemacht.

    in dem Fall ist der Unternehmer (Haus- und Hofelektriker) der Konzesionsträger und hat auch die entsprechende Sach- und Fachkenntnisse.
    Falls der Kollege Hausmeister dann einen Fehler macht, ist der Unternehmer derjenige der zur Kasse gebeten wird.
    Wer haftet für den Hausmeister?

    Mfg

    FS

  • Hallo zusammen,

    zu den Begrifflichkeiten der Elektrofachkraft,
    welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen,
    wer als Elektrofachkraft bestellt werden kann,
    wer trägt die Verantwortung

    möchte ich auf folgende Seite verweisen, hier werden die Fragestellungen ausführlich beantwortet:
    http://www.ensmann.com/fachartikel.html

    Das grundsätzliche Problem scheint aber die Person selbst zu sein, wenn der MA keinen Bock hat die Tätigkeiten auszuführen, wird er sich auch nicht als Elektrofachkraft bestellen lassen und ggf. Verantwortung übernehmen.

    Gruß
    VS

  • Frage:
    Was sagt sein Arbeitsvertrag? Gibt es eine Stellenbeschreibung die solche Tätigkeiten vorraussetzt? Wurde er aufgrund seiner Qualifikation hier für eingestellt?

    Wenn nein, dann kann man das auch nicht von Ihm verlangen. Und dann ist es auch besser wenn eine Fachfirma beauftragt wird, denn wenn was schief geht, wer haftet dann?

  • Hi Andrasta,

    das kann ich nicht sagen. Solche Dinge sind bei unserer Personalabteilung immer megageheim.
    (Der Vorgesetzte ist 2,5 Jahrzehnte weniger im Job, der weiß es auch nicht.)

    Ich könnte als DSB natürlich Mäuschen spielen, doch das wäre ein kleiner Amtsmissbrauch, was ich nicht machen möchte.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen,
    als Unternehmer stelle ich einen Elektiker für den haustechnischen Dienst ein und dann darf er die berufstypischen Arbeiten des Elektrohandwerks nicht durchführen? ?(
    Den Elektriker gibt es schon lange nicht mehr und einige Kollegen scheinen bei dem Begriff Hausmeister das Bild von Hausmeister Krause im Kopf zu haben (Alles für den Dackel,alles für den Verein)
    In der Realität arbeiten gut ausgebildete Fachleute zB im haustechnischem Dienst einer Klinik und der als Elektriker eingestellte Mitarbeiter wird in der Regel die Aufgaben des Betriebselektrikers übernehmen und natürlich auch die einen oder anderen berufsfremden Aufgaben.
    Wenn der als Elektriker ausgebildete Mitarbeiter im haustechnischen Dienst seine ureigensten berufsspeztifischen Aufgaben nicht durchführen darf dann stelle ich als Unternehmer einen Maler ein der das auch nicht darf aber weniger kostet.

    Gruß

    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallo zusammen,

    zu dem elektrischen Hausmeister kann ich einerseits sagen, dass der Mann Recht hat, wenn er Arbeiten an der Elektroanlage (z.B. Austausch einer Steckdose) ablehnt und stattdessen eine Firma beauftragt. Solche Arbeiten dürfen nur von konzessionierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden (siehe TAB 2007 u.a.).

    Bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln kann er als Elektrofachkraft gelten, wenn er die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt ... das ist meines Erachtens nicht der Fall. Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100 auch elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet ... alerdings nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ... wer ist in diesem Fall die Elektrofachkraft?

    Wenn der elektrische Hausmeister die Ambitionen und Fähigkeiten hätte als Elektriker zu arbeiten, würde er das vermutlich tun. Als Hausmeister tut er gut daran beim Auswechseln von Glühlampen zu bleiben.

    Gruß, Ansbert

  • denn wenn was schief geht, wer haftet dann?

    Wie immer in solchen Fällen der Auftraggeber. Ein Mitarbeiter ist in der Regel immer aus der Haftung, außer er handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Allerdings vermute ich einmal, dass der Hausmeister die Stelle wegen seiner zusätzlichen Qualifikation bekommen hat und dies wahrscheinlich auch in der Stellenbeschreibung bzw. Arbeitsvertrag so hinterlegt ist.

    zu dem elektrischen Hausmeister kann ich einerseits sagen, dass der Mann Recht hat, wenn er Arbeiten an der Elektroanlage (z.B. Austausch einer Steckdose) ablehnt und stattdessen eine Firma beauftragt. Solche Arbeiten dürfen nur von konzessionierten Elektrofachunternehmen durchgeführt werden (siehe TAB 2007 u.a.).

    Kann ich so der TAB (auf die Schnelle überflogen) nicht entnehmen. Dort sind doch Leistungsdaten hinterlegt. Einfache Steckdosen dürften ja wohl kaum über 12 kW liegen und viele weitere Ausnahmen sind da auch festgelegt. Die Zulassung von konzessionierten Elektrofachunternehmen dürfte auch gegen Europarecht verstoßen und wäre somit nichtig.

    Wenn der als Elektriker ausgebildete Mitarbeiter im haustechnischen Dienst seine ureigensten berufsspeztifischen Aufgaben nicht durchführen darf dann stelle ich als Unternehmer einen Maler ein der das auch nicht darf aber weniger kostet.

    Warum überhaupt jemanden mit Ausbildung, da kann man gleich einen Hilfsarbeiter dazu einstellen, der ist noch preiswerter. Ich gehe allerdings davon aus, dass der AG sich bewusst für den Elektriker entschieden und ihm auch entsprechende Aufgaben übertragen hat.
    Für mich ist der gewerbliche Hausmeister ein Universalhandwerker, der viele Kleinreparaturen und einfache Änderungen eigenständig durchführen kann, so dass man gerade nicht für jeden Handgriff einen externen Dienstleister benötigt. Natürlich kann ein Hausmeister nicht alles, aber wenn ich einen Elektriker als Hausmeister anstelle, werde ich ihm entsprechende Elektroarbeiten übertragen. Hätte ich stattdessen einen Maler eingestellt, dürfte dieser keine Elektroarbeiten durchführen (Leuchtmittel wechseln ausgenommen).

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    bevor der Sturm losbricht:

    Der Hausi soll kein Gezeitenkraftwerk aufbauen. Wir reden von einem Gebäude (Bestand) und in dem gibt es kleine Reparaturen, Änderungen, Ergänzungen (eben wie bei jedem von euch auch: Zu Hause.).

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen

    Die Aussagen was ist eine Elektrofachkraft (Hausmeister) , sind wohl zu hoch gegriffen, wenn man sich an Schaubildern festmachen.

    Gesetzlich geregelt ist dies in der Niederspanungsanschluss- Verordnung §13 (NAV) und in der Handwerksordnung wie die Altgesellen- Reglung.

    Hier nach kann „jeder“ elektrotechnische vor belastete „Hausmeister“zur verantwortlichen Elektrofach VEFK aufsteigen, ob er das Wissen hat oder nicht, der Unternehmer muss ihn nur bei dem Versorgungs- Unternehmen registrieren lassen und schon darf der Hausmeister als und keiner schert sich ob Meister, Techniker oder Ingenieuroder um Schaubilder eines Verlags, dies ist gängige betriebliche Praxis und auch eine Lösung. Wer traut sich schon eine unternehmerische Entscheidung anzuzweifeln. Fehlt nur noch die Beauftragung, des Hausmeister durch den Unternehmer.


    Siehe Elektriker Horst https://www.youtube.com/watch?v=BCcD55jDsA0

    Gruß Kurt
    Sifa u. Meister Elektrotechnik

  • Hallo,

    ich würde den "Hausmeister" als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" bestellen.

    So wie sich die Sachlage für mich darstellt gibt es derzeit keine Aufgaben-/Pflichtenübertragung für die Tätigkeit des Hausmeisters, somit liegt die Verantwortung für den elektrot. Bereich beim Unternehmer.
    Auf Grund seiner Berufsausbildung, zeitnahen berufl. Tätigkeit usw. kann der Hausmeister als EFKffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) bestellt werden.
    Ein Bestellformular kann entsprechend der Vorlage Bestellung einer EuP angepasst werden.
    http://www.ensmann.com/fachartikel.ht…012.08.2011.pdf

    In einem zweiten Schritt würde ich in einem Tätigkeitsprofil beschreiben, welche Tätigkeiten der MA im elektrotechnischen Bereich durchführen darf (Beispiel ebenfalls im Dokument/Link enthalten).

    Erfüllt der MA auch die Anforderung einer befähigten Person gem. TRBS 1203 kann er ebenfalls als solche bestellt werden und die erforderlichen Prüfungen durchführen.

    Gruß
    VS

  • Sorry Trierer hier wieder spreche ich dir. Verantwortliche Elektrofachkraft ohne Meisterbrief ist nicht!! Es gibt für Altgesellen eine ausnahme, dafür müssen Sie einen Lehrgang und Prüfung bei der Handwerkskammer ablegen. Desweiteren beim Versorgungsunternehmen eintragen lassen geht auch nicht so einfach. Die Vorschriften VDE und DIN-Taschenbuch in der aktuellen Ausgabe müssen immer vorhanden sein, ebenso die Messgeräte. Bin selber Aufgrund vom Meister beim Energieversorger eingetragen, sodem kommt auch die Eintragung in die Handwerksrolle.

    Und wie gesagt, die VEFK ist klar gesagt was dieser an Kenntnisse haben muss, siehe VDE 1000-10 siehe auch hier: http://www.mebedo.de/beratung/vefk-…ofachkraft.html Desweiteren gilt für Prüfungen auch die TRBS 1203 Absatz 2.2 Bderuserfahrung und der Absatz 2.3 Zeitnahme berufliche Ttigkeit. Hier fällt ein Hausmeister der Eletrkiker gelernt hat raus. Den eine zeitnahme berufliche Tätigkeit im Bereich Prüfung was er alle min. alle 12 Momnate einmal macht reicht nicht aus.

    Somit macht der Hausmeister alles richtig die Finger weg zu lassen.


    Gruß Roland