Hallo zusammen,
ich habe gerade eine rege Diskussion zum o.g. Thema und hätte gerne eure Meinungen dazu.
Es geht um einen Elektriker (Facharbeiter). Dieser übt die klassische Tätigkeit eines Hausmeisters aus. Im elektrischen Bereich ist aktuelles Wissen vorhanden, wohl aber eine gewisse Unmut für diverse Tätigkeiten. Diese Person hat keinen Fachvorgesetzten, der jetzt verantwortliche Elektrofachkraft wäre. Er ist sozusagen Einzelkämpfer. Werkzeug, Messmittel, etc. ist vorhanden.
Diese Person macht als elektrische Arbeiten jetzt: Leuchtmittel tauschen, ok. Eine lose Steckdose, die aus der Wand gezogen ist: geht nicht, Firma beauftragen. Bei Gefahr im Verzug: Brennende Lampe durch einen Seitenschneiderschnitt töten, geht nicht. Eine AP-Steckdose tauschen oder um 5cm versetzen, geht nicht, Firma beauftragen. Schaltschrank öffnen und nach einem Automaten schauen, so grade noch. Eine Schmelzsicherung tauschen, geht nicht. Ein Kabelgewusel mittels Kabelbindern bändigen und ordnen, je nach Tageslaune. Das zieht sich so durch.
Ich bin der Meinung, der ausgebildete Elektriker (Handwerker) darf eigenständig nicht nur Prüfungen und kleine Reparaturen durchführen, sondern auch kleine Installationen nach der entsprechenden Unterverteilung durchführen. Damit meine ich übliche Arbeiten im Haus. Dabei kann dann auch einmal eine Pumpe oder ein Herd (elektrisch), z.B., gewechselt werden. Dazu hat er die Fach.- und Sachkenntnis seiner Ausbildung. Er sollte auch beurteilen können, das ein 1KW-Halogenstrahler nicht unbedingt über ein Telefonkabel angeschlossen werden muss. Er plant keine Neuanlagen.
Was sagt denn die VDE 0105-100 und die VDE 1000-10 dazu?
Vielleicht habt ihr ja Quellen für mich, die die Tätigkeiten belegen können? Meine vorgeformten Kopfmeinungen sind schon ein wenig alt und irgendwie klappen sich bei der Argumentation meine Fingernägel raus.
Vielen Dank.