Glück Auf,
kann mir evtl. jemand bestätigen, dass man auch für Marke-Eigenbau-Produkte - welche anschließend gewerblich genutzt werden - eine Konformitätserklärung benötigt wird?
Bei dem besagtem Teil handelt es sich um eine ca. 2m hohe (geschweißte) Stahlkonstruktion die als Arbeitsplattform im Betrieb verwendet wird.
Was greift hier? EG-Maschinenrichtline? Produktsicherheitsgesetz?
Vielen Dank im Voraus