Zertifikat - FFZ - Führerschein

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  • Hallo zusammen
    Wir haben einen neuen Mitarbeiter bekommen der über keinen eigenen Gabelstapler-Fahrausweis verfügt. Er kann nur ein Zertifikat vorlegen auf dem seine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird.
    Auf diesem Dokument ist jedoch nicht ersichtlich was er fahren darf, zudem sind auch keine Vorschriften nachdem die Prüfung erfolgt ist aufgeführt.
    Des Weiteren ist auch keine Adresse auf dem Dokument.
    Laut BGG 925 reicht ein Zertifikat aus, über das wie dieses auszusehen hat kann ich leider nichts finden. Es wäre schön wenn jemand mir hierzu weiterhelfen kann.

    Gruß
    MST

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  • Frag doch einfach mal beim Ausbilder nach, der wird ja wohl drauf stehen oder nicht.
    Vielleicht kann der Dir dann mehr Auskunft geben.

    Wenn Du Zweifel hast, würde ich Ihn im schlimmsten Fall noch einmal komplett schulen lassen oder wenn Du selbst Ausbilder bist oder einen kennst Ihn selbst "prüfen".

    Soll ja schon vorgekommen sein, dass Zertifikate so ausgestellt worden sind....

    :bremse:

  • Hallo zusammen
    Wir haben einen neuen Mitarbeiter bekommen der über keinen eigenen Gabelstapler-Fahrausweis verfügt. Er kann nur ein Zertifikat vorlegen auf dem seine erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird.
    Auf diesem Dokument ist jedoch nicht ersichtlich was er fahren darf, zudem sind auch keine Vorschriften nachdem die Prüfung erfolgt ist aufgeführt.
    Des Weiteren ist auch keine Adresse auf dem Dokument.
    Laut BGG 925 reicht ein Zertifikat aus, über das wie dieses auszusehen hat kann ich leider nichts finden. Es wäre schön wenn jemand mir hierzu weiterhelfen kann.

    Gruß
    MST

    und wo ist das Problem?
    das Zertifikat liegt vor und bestätigt die Ausbildung, einen "Fahrausweis" braucht man nicht auszustellen.
    Die Befähigung dass ein bestimmter Typ/Hersteller gefahren werden kann, ist vom Unternehmer zu klären (Testfahrt im Hof).

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

  • Hallo,

    einen "Führerschein" für FFZ in dem Sinne gibt es nicht. Ein Zertifikat ist schon ok, wenn

    ersichtlich ist, wer nach welchen Kriterien und Grundsätzen ausgebildet hat. Hier besteht die Möglichkeit beim Ausbilder auch etwas zu hinterfragen. Dieser sollte für seine theor. und prakt. Prüfung auch die Prüfungsbögen einige Zeit aufbewahren.
    Eine Teilnahme ist auch keine Prüfung!

    Was darf er denn überhaupt fahren?
    Nur mit (s)einem Schein erst einmal nichts. Danach kommt eine Unterweisung/Einweisung auf einen bestimmten Staplertyp mit bestimmten Eigenschaften und dann ein Fahrauftrag, z.B. für das Fabrikgelände in xxx. Das würdet aber ihr machen.

    Für euch noch wichtig: G25 gemacht und soweit i.O.?

    Wenn nun auf dem Schein (Zertifikat) so rein gar nichts steht, dann wäre ich auf jedem Falle kritisch. Es sollte schon die ausfertigende Stelle, die Grundlage und etwas mehr Information draufstehen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo MST,

    das mag daran liegen, das überbetrieblich ausbildende Organisationen auch gar nicht entscheiden können/dürfen, was der Teilnehmer spaeter fahren darf. Es erfolgt sehr haeufig maximal ein Hinweis auf das während der Ausbildung verwendete Flurfoerderzeug.
    Grundsaetzlich ist mit einer "bestandenen" Ausbildung vom kleinen 2,5 t bis zum ReachStacker alles drin. Die Entscheidung, Einweisung und Beauftragung liegt immer beim Unternehmen selbst.

    Hier kann ich nur meinem Vorredner recht geben - bildet ihn einfach gem. eurer Spielregeln aus.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • und wo ist das Problem?
    das Zertifikat liegt vor und bestätigt die Ausbildung, einen "Fahrausweis" braucht man nicht auszustellen.
    Die Befähigung dass ein bestimmter Typ/Hersteller gefahren werden kann, ist vom Unternehmer zu klären (Testfahrt im Hof).

    Hallo
    Das Problem ist das die ausbildende Firma nicht ersichtlich ist. Das Zertifikat macht hierzu keine Angaben, nur Herr XXXX (ohne Anschrift Geburtsdatum etc.) hat an einer Ausbildung für das bedienen von Gabelstaplern erfolgreich teilgenommen.
    Leitung Herr XXXX
    Datum 26.01.2007
    Nichts von Firmensitz, Vorschriften wie BGG925, BGV D27.

  • Das Problem ist das die ausbildende Firma nicht ersichtlich ist. Das Zertifikat macht hierzu keine Angaben...

    Für mich wäre das Dokument wertlos.
    In heutigen Zeiten kann so ein "Zertifikat" ja jeder am heimischen PC selbst erstellen.
    => entsprechende Schulung ist erforderlich. Dann Unterweisung am einzusetzenden Stapler, anschließend gibt es bei Eignung den schriftlichen Fahrauftrag.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo MST,

    was ist ein Zertifikat wert, auf dem die ausstellende Institution, also der Garant, nicht sichtbar ist, wert?

    NIX.

    Lasse den neuen MA eine neue Schulung durchlaufen. Wenn er fit ist, eine kürzere Ausbildung ist machbar.
    Text auf dem Ausweis dann: Schulung nicht nach xxxx, sondern in Anlehnung an die xxxx!

    https://www.bghw.de/arbeitsschuetz…din-en-iso-3691

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin

    eigentlich müsste doch auch der Mitarbeiter darüber Auskunft geben können, wo er den Schein gemacht hat.

    Wenn nicht, spricht dass auch nicht über die Glaubwürdigkeit des Zertifikats...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)