Arbeitsschutz im Profifussball

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  • Hallo und guten Morgen allerseits. Ich befasse mich derzeit einmal mehr mit einer eher "exotischen" aber sehr interessanten Fragestellung. Es geht um die Betreuung eines Profi- Fußballvereins (eingetragen als e. V.), aber mit gewerblichen Beschäftigten. Der "Lizenz Betrieb" ist zweifelsohne ein Betrieb, in der Regel "normale" und Vollzeit- Büroangestellte. Die Frage die jetzt auftaucht ist, wie die "gewerblichen" Abteilungen "Vertragsamateure" und "Lizenzspieler" eingestuft werden. Ich konnte bisher nicht ermitteln ob sie überhaupt "Beschäftigte" sind, oder eher freiberufliche "Selbstständige" die dem Verein für eine temporär vertraglich festgelegte Zeit vertraglich ein "Werk" oder besser "Dienstleistung" schulden. Gibt es hier im Forum Fachkolleginnen und Fachkollegen mit Erfahrungen aus dem Profisport? Ich bin überrascht wie wenig (brauchbares) man im Internet findet, auch bei den BG´n. Nur "Wischiwaschi" Aussagen die alles und nichts aussagen.

    Beste Grüße
    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Hi Duenkel,

    also, ohne Details zu kennen würde ich sagen, da Profifußballer über die BG Leistungen erhalten können, sind sie als "versicherte Personen" zu betrachten.

    ...aber, sehr interressantes Thema...

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin,
    für wieviele Köpfe zahlt der Verein Beiträge an die BG? ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo Uwe.

    Da es sich hier um "Profisport" handelt, ist dieses nicht leicht zu beantworten. Das hast Du ja auch schon erkannt ;)
    Zuerst ist das Vertragsverhältnis zu klären. Da diese Berufsgruppe doch sehr unterschiedlich beschäftigt sein dürfte, z. B. Profisportler der Bundeswehr, der Bundespolizei oder Freiberufler... ist dieses sehr schwer zu beurteilen.
    Sind die Sportler diesen Institutionen angeschlossen und beziehen auch daraus das Gehalt, ist es relativ einfach. Aber wiederum auch nicht immer :( Angestellte der Bw oder BP besitzen eine freie Heilführsorge, die bei Vertrag auf den Verein übertragen wird.
    Hier könnte jedoch auch die Frage entstehen, welches Gehalt diese Mitglieder bekommen. Iwann fällt jemand aus dem Bereich der gesetzlich Unfallversicherten raus. Dann reden wir z. B. über den Bereich der Manager-Gehälter und die müssen sich auch selber gegen Unfall versichern. Oder es ist im Vertrag enthalten, dass der Verein diese versichert...
    Ich würde an Deiner Stelle mal die Frage direkt an die DGUV richten! Und diese Frage wäre sicherlich auch gut bei dem Vereinsvorstand positioniert ;) Diese müssen die entsprechende Absicherung immerhin sicherstellen ;)
    Wir wären sicherlich auch gerne an Deiner Rückmeldung interessiert!

    PS: Super Thema und super Fragestellung. Vielen Dank!!! :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hallo Jens. Ja, mache ich gerne. Ich habe demnächst Gespräche mit dem Vorstand des Vereins, deshalb will ich mich gut vorbereiten. Ja, gerne berichte ich dann auch. Ich freu mich auch auf einen Profifußballer der bereit ist mit mir über das Thema zu sprechen.

    Na und was die DGUV angeht. Guter Hinweis. Da frage ich auch noch mal nach.

    VG
    Uwe

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Servus,

    na ja die geben Ihre Sachen nicht gerne Preis.
    Da ich selbst ein paar Jungs kenne die aktiv sind und als Profi gelten bzw. galten und Lizenzspieler sind ist es so, die sind über die BG versichert. Soweit meine Info richtig ist über die VBG, der Verein ist Mitglied der VBG und die Spieler "Angestellte".
    Allerdings haben viele von denen noch zusätzliche Unfallversicherung etc. pp.
    Bei Eishockeyspielern ist das ähnlich, diese gelten auch als Angestellte eines Vereins wobei man da häufig unterscheiden muss. Diese haben noch mehr und noch zusätzliche Versicherungen in der Regel über den Verein der alles abdeckt.

    :bremse:

  • Hallo Uwe,

    verantwortlich ist die VBG. Fußballer fallen unter die Gefahrtarifstelle 16.1, die restlichen Angestellten unter 16.3 (wenn die Verwaltung nicht eigenständig ist). Problematisch wird es, wenn die Sportler von anderen Vereinen ausgeliehen sind. Aber da ist die VBG gerne behilflich ;)
    Anbei zwei Dokumente der VBG mit Erläuterungen. Das eine ist aktuell zu den möglichen Prämienverfahren, mit denen noch einmal etwas Geld gespart werden kann.
    Ansonsten findest Du auch eine Menge Infos unter VBG - Sport

    Gruß
    Stephan

  • Hallo Uwe,

    schöne Frage, welche grundsätzlich nie pauschasl beantwortet werden kann.

    Ich lege Dir eine m.E. nach schöne Information bei, die beschreibt warum Lothar Mathäus nicht entschädigt wurde bzw. welcher Anspruch gurndsätzlich geltend gemacht werden kann. Wie oben beschrieben sind die Sportler im Allgemeinden bei der VBG versichert.

    Informationen findest Du hier:
    http://www.vbg.de/DE/2_Versicher…rtler_node.html

    Man muss jedoch noch "Besonderheiten" beachten, welche bei Fortuna eher nicht zutreffen.... :P
    Es gibt Sportler, wie z.B. Neuer, Müller, Lahm, Lewandowski usw. die dürften den Stand von Einzelunternehmer haben und keine klassischen Angestellten des Vereins darstellen im Sinne des SGB. Besonders wichtig ist der Unfallhergang; Batstuber hat sich die Tage im Training, ohne Fremdeinwirkung - also kein Zweikampf - das Sprunggelenk gebrochen, hier könnte die Außeneinwirkung von der BG bemängelt werden. So ein Thema hatte ich bei einem Kreuzbandabriss ohne Fremdeinwirkung, hier wurde "innere Ursache" als Unfallgrund bewertet und somit keine Anerkennung.

    Es ist wie immer und überall, wichtige Informationen solltest Du dem Verein weiter geben wie z.B. Definitionen eines Unfalls nach SGB, ordnungsgemäße Meldung des Unfalls insbesondere Schilderung des Unfallhergangs u.ä.

  • Man muss jedoch noch "Besonderheiten" beachten, welche bei Fortuna eher nicht zutreffen....
    Es gibt Sportler, wie z.B. Neuer, Müller, Lahm, Lewandowski usw. die dürften den Stand von Einzelunternehmer

    Batstuber hat sich die Tage im Training, ohne Fremdeinwirkung - also kein Zweikampf

    die beschreibt warum Lothar Mathäus nicht entschädigt wurde bzw. welcher Anspruch gurndsätzlich geltend gemacht werden kann

    da scheint wohl jemand FC Bayern FAN zu sein ;):thumbup:
    Gerade der FC Bayern ist ja nicht wie beschrieben ein e.V. sondern leider eine AG.
    Aber durchaus Interessant wie diese Herren beschäftigt sind.
    Aufgrund der im WWW kreisenden (illegalen) Unterlagen gehe ich davon aus, dass diese doch tatsächlich Angestellte sind.
    Interessant wäre die Frage, wie sind diese Spieler und viele andere bei der Nationalmannschaft versichert...

    :bremse:

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  • da scheint wohl jemand FC Bayern FAN zu sein ;):thumbup: Gerade der FC Bayern ist ja nicht wie beschrieben ein e.V. sondern leider eine AG.
    Aber durchaus Interessant wie diese Herren beschäftigt sind.

    ich bin kein FC Bayern-Fan, sondern Mitglied.
    Ob der Verein ein e.V. ist oder eine AG, hat grundsätzlich nichts mit dem Status des Arbeitgebers nach SGB zu tun.

    Gruß
    AL_MTSA

    Sicherheit schaffen ist besser als Vorsicht fordern.
    Ernst Gniza (1910 – 2007),

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