Hallo zusammen
Ich bitte um Unterstützung - wie ist hierbei die Sachlage, gehört sowas zu einem Arbeitsunfall:
Bei eingenen Mitarbeitern sowie Fremdfirmen die auf dem Gelände / Gebäude tätig sind ist es klar geregelt. Diese erhalten vor Aufnahme der Arbeit eine Unterweisung.
Wie ist es nun wenn sich ein Besucher oder eine Person die etwas anliefert verletzt?
Die eigenen Mitarbeitern müssen immer mit dem Rettungswagen zum Arzt gebracht werden. Wie sieht es bei Besuchern / Lieferanten aus, wenn die gehen wollen und anschließend doch noch etwas passiert?
Ich hoffe es ist verständlich dargestellt.
Allen einen schönen Tag noch.
Gruß
MST