Unfall mit Besuchern - Lieferanten - Fremdfirmen

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  • Hallo zusammen

    Ich bitte um Unterstützung - wie ist hierbei die Sachlage, gehört sowas zu einem Arbeitsunfall:
    Bei eingenen Mitarbeitern sowie Fremdfirmen die auf dem Gelände / Gebäude tätig sind ist es klar geregelt. Diese erhalten vor Aufnahme der Arbeit eine Unterweisung.
    Wie ist es nun wenn sich ein Besucher oder eine Person die etwas anliefert verletzt?
    Die eigenen Mitarbeitern müssen immer mit dem Rettungswagen zum Arzt gebracht werden. Wie sieht es bei Besuchern / Lieferanten aus, wenn die gehen wollen und anschließend doch noch etwas passiert?
    Ich hoffe es ist verständlich dargestellt.
    Allen einen schönen Tag noch.

    Gruß
    MST

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  • Wie sieht es bei Besuchern / Lieferanten aus, wenn die gehen wollen und anschließend doch noch etwas passiert?

    Welche Weisungsbefugnis hast Du gegenüber Lieferanten und Besuchern?
    Wohl kaum eine, die Dich befugt sie festzuhalten oder festzulegen wie sie von Eurem Betrieb weg kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wie Unterweisen bei uns alle, egal ob Besucher oder Lieferanten.

    Wenn sich diese Verletzten und trotzdem gehen wollen, kann man diese wohl schlecht daran hindern. Wie schonAxelS sagt, sind gegenüber denen nicht Weisungsbefug.

    Gruß Roland

  • Die eigenen Mitarbeitern müssen immer mit dem Rettungswagen zum Arzt gebracht werden. Wie sieht es bei Besuchern / Lieferanten aus, wenn die gehen wollen und anschließend doch noch etwas passiert?

    Was willst Du denn machen, wenn sich der Mitarbeiter weigert einen Arzt aufsuchen zu wollen. Ok, bei schweren Verletzungen, bei denen ein Notarzt / Rettungswagen gerufen werden muss, bleibt unter U. dem Verunfallten nichts übrig.
    Wie oft ist es schon vorgekommen, dass MA nicht zum Arzt wollten und am Ende wurde ein Bruch o. ä. diagnostiziert.

    Bei Besuchern kannst Du nur an die Vernunft appelieren und gut zureden......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    bei Besuchern und anderen Fremdlingen kann man immer nur an die Vernunft appellieren. Wenn diese jede Hilfe ablehnen, was soll man da machen? Zwingen geht nicht.
    Letztlich bei schweren Verletzungen immer einen Rettungswagen rufen. Ist dieser da, dann soll sich der Verweigerer direkt mit den Rettungskräften auseinandersetzen. Was jetzt schwer ist? Ich bin kein Arzt, damit ist vieles für mich "schwer".

    Hört sich jetzt vielleicht blöd an: Ich würde in diesem Fall die Hilfe unter weiteren Ohren und Augen anbieten. Ein extra Zeuge ist nicht immer verkehrt.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Moin,

    zwingen kann man keinen...soll ich denjenigen vielleicht festhalten bis der Rettungswagen kommt? Das grenzt sicherlich an Freiheitsberaubung.

    Wir hatten vor kurzem den Fall, dass es einem Mitarbeiter nicht gut ging, Müde, Schwindel, Kopfweh aber nix greifbares. Der Vorgesetzte und der Personalleiter haben versucht ihn zu überreden, sich abholen zu lassen oder ein Taxi zu nehmen. Er wollte unbedingt selbst fahren und hat dann einen schweren Unfall gebaut. Auto überschlagen, Schlüsselbeinbruch, leider kamen auch andere zu Schaden. Er hat zu diesem Zeitpunkt wohl starke Medikamente genommen, genaueres weiss ich nicht.

    Wir haben den Fall lange bei uns diskutiert, was wir das nächste mal anders machen könnten ist uns aber dabei nicht eingefallen.
    Wir haben keinen Arzt, wir können niemand zwingen, was sollte man also tun?

    Gruß
    Mikey

  • Naja, auf einer Baustelle hatte ich mal so einen Fall. Ich habe dann vorgeschlagen dass ich erst mal polizeilich feststellen lassen möchte dass der Mann Verkehrstüchtig ist. (Medikamente)
    Er war dann so vernünftig einverstanden zu sein mit dem Taxi zu seiner Bleibe gebracht zu werden. (Komisch, bei dem Wort Polizei sind die Leute aufeinmal vernünftig) :D

  • Hallo,
    bei einem eigenen MA ist es doch eigentlich einfach, oder? Hier hat doch der Arbeitgeber das Weisungs- und Direktionsrecht.
    Wir hatten in der letzten ASA-Sitzung genau dieses Thema. Ergebnis war, dass wenn der Arbeitgeber, Vorgesetzte feststellt der Mitarbeiter ist nicht arbeitsfähig egal ob Alkohol oder sonstiger Grund er den Mitarbeiter nicht arbeiten lassen darf. Er muss sich aber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darum kümmern, dass der MA sicher nach Hause kommt.
    Besucher kann man nur vom Werksgelände verweisen.