Arbeitsunfall mit Radlader

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  • Hallo Mike,

    die Aussage das eine Gefährdungsbeurteilung nach BG Vorgabe erstellt wird, die sich bei der Erstellung einer Vorlage nicht so genau an Ihre eigene Ausbildungsvorgaben hält. Ist ein Schlag in das Gesicht der BGRCI.
    Mit der Unübersichtlichkeit wurde mir von FASI die Unternehmen mit diesen Vorlagen arbeiten schon bestätigt.

    zu 2: Sichtfeldmessung -> steht so in den Vorschriften und DIN Normen drin. Ist aber nicht ganz so einfach umzusetzen (persönliche Meinung)
    Das Thema der viergeteilten Kamera kenn ich und ich stimme dir zu. Man kann es sich auch sparen.
    Vielleicht wäre das etwas für Euch Link-> Eine andere Version der Personenerkennung.
    Dort stehen auch die Kontaktdaten. Meine Meinung zu diesem System teile ich dir gerne in einer PN mit.
    Ein Hinweis ab einer gewissen Personenanzahl im Umfeld der Maschine wird es nervig für den Fahrer (Aussage nach einem Test des Systems)


    Die BG Richtlinie wo es verboten ist das Sichtfeld einzuschränken würde mich interessieren. Finde diese Aussage nicht.
    Dann müssten meiner Meinung nach einige Erdbaugeräte anders gebaut werden.

    zu 3 wie definiert die BG denn eine lange Strecke? Ich gebe der BG in dem Punkt recht, dass es für den Fahrer stark rückenschädigend ist lange Rückwärts zu fahren. Je nach Modell wird es dem Fahrer auch nichts bringen. Denn er sieht wahrscheinlich Auspuff und Motorhaube.

    zu 5: Es gibt eine CD von einer BG die sich dieses Themas annimmt. Ich versuche Sie mal zu finden, dann kann ich dir diese auf Wunsch zukommen lassen.
    Zum Thema Bestellung des Fahrers: Ich würde jedem Fahrzeugführer eine innerbetriebliche Fahrerlaubnis ausstellen. Damit ist dann auch geklärt welches Fahrzeug die Person fahren darf. und das sie wenn nötig die Schulung, die Einweisung auf das Gerät und die Unterweisung nach betrieblichen Vorgaben erhalten hat.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Das muss man bei alten Traktoren gar nicht. Da konnte man noch das Standgas manuell erhöhen.

    Es gab früher auch Traktoren mit Handgas. Das war einfach ein Hebel neben dem Lenkrad mit dem man Gas geben konnte. der Hebel war nicht selbst rücksetzend, somit konnte man also die Drehzahl des Motors entsprechend erhöhen. Ich kenne auch einen Traktor, der hatte am hinteren Kotflügel einen Hebel für die Kupplung, damit man selbige neben dem Traktor stehend betätigen konnte. Gerade für Alleinarbeiten recht praktisch. Handgas hoch, kleinen Gang eingelegt und mit dem Kupplungshebel konnte man somit den Vortrieb ein und ausschalten, ohne dass man auf den Traktor steigen musste. Sicherheitstechnisch natürlich völlig unbrauchbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hole das Ding nochmal hoch.
    Als allererstes... Entwarnung.

    Die Staatsanwaltschaft hat geprüft. Kurz: Es war ein Unfall der aus einer unglücklich zusammengeketteten Zufällen entstanden ist.
    Keine Anklageerhebung gegen den Chef, den Radladerfahrer, die FASI (gegen die sowieso nicht....)
    Weder wegen Tötung oder der Sache mit dem öffentlichen Betriebsgelände (der Sache mit dem "nicht vorhandenen" Führerschein).

    Das ist erstmal gut.

    Jetzt kommt ein Schreiben der Behörde. Die fordern eine geänderte GB und die entsprechende BA. Nagut... kriegen sie.
    Aber die bestehen noch auf der Sichtfeldmessung. Das ganze wird ein wenig tricky.... Der Anwalt (ist viel im Gebiet Baumaschinen) unterwegs sagt, er wird gegen eine Anordnung der Sichtfeldmessung klagen.
    Mal schauen was das gibt. Wir sind alle der Meinung, dass dies nichts bringt. Das Sichtfeld ist nunmal eingeschränkt. Das ist bekannt. Daran wird eine Sichtfeldanalyse nichts ändern. Es wurden die entsprechenden Maßnahmen die WIRKLICH etwas bringen durchgeführt (Trennung der Radlader vom Publikumsverkehr, Einsatz eines kleinen Radladers im Bereich des Publikumsverkehrs, etc.)


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Hallo Kollegen, bin neu hier aber schon ein alter Hase. Alles zum Thema Baumaschinen findet ihr auf https://sifaboard.de/www.gesunde-bauarbeit.de
    Wir haben auch mit der Bundesregierung Broschüren rausgegeben, die euch helfen können. Gegen den Tod mit rückwärtsfahrenden Baumaschinen kämpfe ich set Jahren. Bin jetzt in Brüssel angekommen. Also bei Fragen melden. Schaut mal auf der Homepage unter Chronologie, sind auch 2 schöne Lieder drin.
    Ich habe einen Film gemacht mit dem WDR steht bei You Tube "Tödliche Baumaschinen eingeben. Die andere Seite ist https://sifaboard.de/www.gute-baustelle.de Schaut mal unter Gesunde-bauarbeit unter Baumaschinentage

    Gruß Rudi, im Moment sehr in Zeitdruck.

    Einmal editiert, zuletzt von R.Clemens (14. November 2016 um 06:08)

  • Meine Seite ral-bau mußte ich rausnehmen, jetzt https://sifaboard.de/www.gesunde-bauarbeit.de oder bauarbeiterschutz.de

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  • Es geht hier aber um ne Vorwärtskamera. Mit der Rückwärtskamera sind alle Radlader ausgestattet; die steht auch nicht zur Diskussion. Nur die Vorwärtskamera ist absoluter Schwachfug.

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    Mike

  • Ich hole das hier nochmal hoch; wir kloppen uns grade um den Stand der Technik vs. Anwendung in der Praxis vs. Verhältnismäßigkeit des Einbaus zum gewünschten Erfolg.

    Ich habe eine Frage in die Runde:
    Betreibt ihr einen Radlader mit einem Vorwärtskamerasystem? Kennt ihr so jemanden? Habt ihr Erfahrungen mit der Nachrüstung?

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    Mike

  • OK... Da bin ich wieder.

    Ich wollte mal nen Zwischenbericht schreiben, was grade Sachstand ist und Verbesserungspotential für euch gibt.

    Die Aufarbeitung geht weiter. Das Gewerbeaufsichtsamt bestand auf der Forderung der Sichtfeldanalyse nach DIN 5006. Sie beziehen sich auf ein Papier aus Österreich, was jedoch EU weit gilt.
    https://www.wko.at/Content.Node/b…aumaschinen.pdf

    Hierzu gibt es einen Durchführungsbeschluss der EU vom 28.01.2015
    Und diese Voraussetzungen werden jetzt für alle im Betrieb befindlichen Baumaschinen (ALLE BAUMASCHINEN; nicht nur Radlader) durchgesetzt.

    Ist aus der Sichtfeldanalyse ableitbar, dass die Sicht nach vorne nicht gegeben ist, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Und die sind da echt knüppelhart. Die bestehen auf dem Kamerasystem was nachweisbar nichts bringt.

    Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft an mir dran, ob ich meine Pflichten verletzt habe. Scheißgefühl sag ich euch... da wird aber, denke und hoffe ich, nichts kommen.

    Zur Sichtfeldanalyse:
    die hat ein Dienstleister durchgeführt; 10 Stäbe, 1,5m hoch, 1m Abstand werden um das Fahrzeug mit leerer Schaufel die auf den tiefsten Punkt gestellt ist drapiert.
    3 vor die Schaufel, 2 Höhe Knickgelenk, 2 neben den Tritten, drei am Heck (mitte, rechts, links). Dann wird der Fahrer reingesetzt und ein Band über die jeweiligen Punkte bis zur Bodensicht gespannt. Dann wird die Höhe genommen, die er am jeweiligen Messpunkt sieht.
    Also 1. Höhe tatsächlich (vorneraus bei 2,4) dann, wann er die Sichtlinie von 1,5m erkennt (vorneraus bei 7m,) dann wann er Sichlinie von einem Meter hat (11m) dann Bodensicht (16,20). (Zahlen sind Beispiele aber nah an der Wahrheit dran). Das an allen Punkten. Teilweise hat er direkte Bodensicht (Fahrerstand - Knickgelenke).
    Alle eingesetzten Radlader haben rückwärts gewandet Kameras. Das Sichtfeld dort ist gemessen an der DIN 5006 erfüllt.
    Das ganze erfolgt mit einfachen "Metern" und "Flatterband" also nix mit Laser, cm-genaue Messung. Das ist, meiner Meinung nach, eher eine Einschätzung mit Hilfsmitteln als punktgenaue Messung, ABER: hat den Vorteil, dass es vom GAA akzeptiert wird.

    Das wird alles protokolliert. Dann kommt man zu dem Ergebniss: Nach vorne besteht die Sicht nach der DIN 5006 nicht.

    Man muss also Maßnahmen treffen.
    T: Kamerasystem funktioniert in dem Fall nicht; zu unübersichtlich, zu wackelig, dauernd dreckig; vielleicht gibts noch was anderes.
    O: Trennung von Fußgängern und Radladern
    P: Tragepflicht von Sicherheitswesten im Umfeld etc.

    Wir haben jetzt die Gefährdungsbeurteilung komplett neu geschrieben, alle Maschinen geprüft, Maßnahmen ergriffen und die entsprechenden

    Also Leute ihr FASIs von Baumaschinenbetreibern, macht euch auf was gefasst. Das geht nicht mehr lange, dann kommen die Rundschreiben von den Aufsichtsbehörden. Das ist in Arbeit.

    Sollte sich was ergeben, werde ich weiter berichten.

    Mike

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    Mike

  • OK... Es geht weiter.

    Das GAA akzeptiert die komplett neue GB nicht. Wir haben erfasst, dass das Kamerasystem nichts bringt (wie schon mehrfach geschrieben) und stattdessen Organisatorische Maßnahmen ergriffen und sieht noch Verbesserungspotential.

    Mittlerweile hat das GAA eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft gegeben, dass die FASI (also ich) die Pflicht zum Vorschlagen einer solchen Sichtfeldanalyse vernachlässigt hat. Also hat der Staatsanwalt jetzt gegen mich ein Verfahen eingeleitet. Mein Anwalt ist dran und hat auch schon mehrfach mit dem Staatsanwalt telefoniert. Eine "Restschuld" sieht die Staatsanwaltschaft wohl immer noch bei mir weil die Maßnahme nicht vorgeschlagen wurde, ist jedoch bereit das ganze gegen eine Geldbuße wegen Geringfügigkeit abzuschließen, ohne dass mir Nachteile (Schuldanerkenntnis, Eintragung etc.) entstehen.

    Zwischenzeitlich wurde ein weiteres Kamerasystem vorgestellt. Der ein oder andere wird das aus dem Auto kennen. Ein 360 Grad system mit vier Kameras und einem Bildschirm im Fahrerhaus. Bringt ähnlich viel. Nämlich nix. Explizit ist es auch nicht für die "Fahrwegsüberwachung" gedacht, sondern um den Nahbereich zu überwachen.
    Also auch so ein System hätte den Bereich nicht erfasst.

    Tja... da steh ich jetzt und bin am überlegen.
    Bitte keine Kommentare wie: "Aktzeptiers und zahls"... oder "kämpfe, du hast nichts falsch gemacht". Das verunsichert mich nur. Ich werde das ganze erstmal sacken lassen und mit meinem Anwalt besprechen.

    Mein Tipp: Wenn ihr Baumaschinen im Einsatz habt, ratet euren Chefs/Kunden zu dieser Sichtfeldanalyse und den Maßnahmen.
    Und das ganze wird jetzt nochmal verschärft! Die Sichtlinie wird auf einen Meter heruntergezogen. So ist es in Planung.

    Da fragst du dich als FASI echt... was soll ich denn noch alles können, wissen, sehen etc.? Und was machst du wenns der Kunde nicht umsetzt?
    Ich hab grade echt keine Lust mehr.


    Mike

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    Mike

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  • Hi,

    upps.

    Weiss denn die Staatsanwaltschaft was eine FaSi ist und wie die Aufgaben zu sehen sind?
    Ist denen klar, das du nicht der Besitzer, der Konstrukteur, der Inbetriebnehmer, der Einweiser, der Fahrer, der Verbesserer, der Zauberkünstler bist?

    Irgendwie ist da was im Argen. :cursing::cursing::cursing:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Ja... das ist denen klar denke ich.
    Das GAA wirft mir explizit in der Stellungnahme vor, dass ich nicht auf die Sichtfeldanalyse hingewiesen hab. Und die Staatsanwaltschaft sieht daraus einen Punkt den sie aufgreifen kann.
    Nicht das Aufrüsten mit Kamera ist der Punkt sondern der nicht gegebene Hinweis auf die Sichtfeldanalyse.


    Mike

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    Mike

  • Was mich so maßlos ärgert und ich es absolut nicht verstehe...
    Seit JAHREN!!!!!! schreibe ich IMMER DAS GLEICHE!!!!! immer genau die gleichen Punkte, immer die gleichen Mängel, immer das allergleiche. Das Unternehmen bewegt sich keinen mm. Immer nur: "jaja... schreiben sies mal auf".
    Keine einzige BA war aufgehangen, geschweige denn unterwiesen oder auch angepasst, kein Betriebsarzt, BASICS!!!!...

    Da stehen x-offene Punkte, Kleinigkeiten, die man durch aufräumen abstellen könnte, in der GB und jetzt soll ausgerechnet das Unternehmen tätig werden bei einer Investition von ca. 3000 Euro und weil die FASI darauf hinweist, dass man das Sichtfeld mal beurteilen muss?!?!? AM ARSCH! Das zählt in die Gesamtbewertung nicht rein...

    Ich hab grade echt keine Lust mehr auf meinen Job. Frustrierend.

    Mike

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    Mike

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  • Nicht das Aufrüsten mit Kamera ist der Punkt sondern der nicht gegebene Hinweis auf die Sichtfeldanalyse.

    Von wann ist die Norm und welches Baujahr hat der Radlader? Wenn ich es recht verstanden habe ist der Radlader jünger. Daher wäre meiner Meinung nach erst einmal der Hersteller in der Pflicht, die gängigen Normen einzuhalten. Es ist ja wohl kaum einem Kunden zuzumuten, dass er sämtliche Normen und Regelwerke im Detail kennt, die eine Maschine betreffen. Wozu dann das ganze CE System?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mittlerweile hab ich mich wieder eingekriegt... hab immer noch ne Stinkwut, langsam wirds aber besser.

    Also nochmal.... die Aufsichtsbehörde bezieht sich auf die "neue" BetrSichV und die Weiterfolgenden Schriften. Im speziellen Fall auf

    BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung

    (1) Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
    (3) Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden. Dabei sind insbesondere die Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
    (8) Der Arbeitgeber hat das Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung vor der erstmaligen Verwendung derArbeitsmittel zu dokumentieren.

    § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers
    (1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
    2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und

    § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
    (1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind.

    § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmittel
    (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.

    § 8 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen
    (6) Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren Stillsetzen des gesamten Arbeitsmittels ausgerüstet sein, mit der Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. Vom jeweiligen Bedienungsort des Arbeitsmittels aus muss feststellbar sein, ob sich Personen oder Hindernisse im Gefahrenbereich befinden,

    Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
    Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln
    1.5e Der Arbeitgeber hat vor der ersten Verwendung von mobilen selbstfahrenden Arbeitsmitteln Maßnahmen zu treffen, damit sie
    über geeignete Hilfsvorrichtungen, wie zum Beispiel Kamera-Monitor-Systeme verfügen, die eineÜberwachung des Fahrwegs gewährleisten, falls die direkte Sicht des Fahrers nicht ausreicht, umdie Sicherheit anderer Beschäftigter zu gewährleisten

    TRBS 2111 Teil1 3.2 Technische Maßnahmen
    (3) Der Arbeitgeber hat technische Maßnahmen zur Vermeidung oder, wenn dasnicht möglich ist, zur Reduzierung der Gefährdung von Beschäftigten durch Anfahren, Überfahren oder Quetschenurch mobile Arbeitsmittel aufgrund unzureichender Sichtverhältnisse (Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Sichtverhältnisse:
    siehe Nummer 3.3.1), insbesondere beim Rückwärtsfahren, zu treffen.
    (4) Solche Maßnahmen können z.B. sein: Einsatz von Kamera-Monitor-Systemen, 360 Grad Kamerasystemen, Zusatzspiegeln

    So. Und JETZT wirds interessant.
    Als "Methode" der Sichtfeldermittlung gibt die Aufsichtsbehörde die ISO 5006 vor und bezieht sich auf mehrere Infoschreiben und Erlasse der EU.
    Ich hab mal Beispielhaft eine Präsentation der BG Bau angehängt. Wenn man googelt findet man mehr dazu.

    http://www.dguv.de/medien/landesv…25_enzinger.pdf

    Aufpassen; die 1,5 Meter Höhe des zu erkennenden Objekts sind dem Gremium zu viel. Die Norm befindet sich derzeit in Überarbeitung und das soll auf 1,0 Meter reduziert werden.

    https://www.kan.de/publikationen/…sicht-in-sicht/


    (hier steht auch drin, dass Kamerasysteme in Zukunft Pflicht auch in Fahrtrichtung sein werden!)

    Auf Seite 17 wird explizit die Norm nochmal in der Anwendung dargestellt.

    Da ich das nicht "vorgeschlagen" habe, soll ich jetzt bei der Verantwortung dabei sein.


    So. Und jetzt mal meine Erfahrungen/Meinungen (bezogen auf den Radlader) damit/dazu.
    Ich hatte im Laufe des vergangenen Jahres viele Kontakte. Mit FASI, BGn, Herstellern, Anwendern, Radlader/Baggerfahrern etc.

    Meine Erfahrungen/Erkenntnisse damit:
    Die ISO 5006 wir fast nie eingehalten, das CE Kennzeichen aber vergeben. Das liegt meistens daran, dass die Hersteller die CE für ihre Fahrzeuge vergeben, aber nur ohne Schaufel. Die braucht nämlich eine eigenes CE als "Anbauteil". Hab ich keine Schaufel, hab ich kein eingeschränktes Sichtfeld.
    Mach ich allerdings eine Schaufel dran, blockiere ich das Sichtfeld. Mit deswegen auch die Gefährdungsbeurteilung erneut auf dem Platz.

    Mittlerweile schließen sich die Aufsichtsbehörden untereinander kurz (bis zu den zuständigen Ministerien) und setzen das um. Bei uns im Kreis Freiburg/Offenburg wird das in den nächsten Jahren SEHR aktuell.

    Die Aufsichtsbehörde (in Form einer jungen Beamtin) besteht ohne Abwege oder Rückzüge auf der Technischen Lösung! Das liegt in der Maßnahmenhierarchie ganz oben und muss erfüllt sein, da es solche Systeme gibt.

    Ich habe mittlerweile mehrere Systeme kennengelernt, und es überzeug mich nicht. Hier soll eine Sicherheit vorgegaukelt werden die es nicht gibt. Die RL Fahrer beachten die Monitore nicht (Erfahrungsbericht) weil sie auf den 7 Zoll Montioren unterhalb des Sichtfeldes die geteilt sind bzw. die Vogelperspektive darstellen.
    Das ist für den direkten Nahbereich ok. Nicht aber auf Sicht. Das wird übrigends in den BG Bau Unterlagen ebenfalls erwähnt. Diese Systeme sollen den unmittelbaren Nahbereich überwachen, aber sind nicht für Dauernutzung oder Fahrwegsüberwachung gedacht. (Bei dem Unfall war es Fahrweg).
    Für Bagger, Planierraupen, Baumaschinen aller Art, die sich langsam bewegen, das sehe ich ein, eine sinnvolle Ergänzung. Aber nicht für sich "schnell in eine Richtung bewegende" Fahrzeuge wie z.B. den Radlader!

    Mein Hinweis/Idee/Lösungsansatz:
    Macht die Sichtfeldanalyse selbst; (ist auch in dem Vortrag der BG beschrieben). Ich habe mir das bei einem Unternehmen "abgeschaut", wie die das machen. Eine senkrechte Dachlatte, ca. 170cm hoch, mit zwei Markierungen (Flatterband) auf 1,0 Meter (um gleich die "neue, zukünftige" Norm zu "prüfen") und auf 1,5 Meter. Dann eine zweite Dachlatte dran (im Rechten Winkel anschrauben) mit einem Meter (+die Breite der senkrechten Dachlatte). Fertig ist das Messinstrument. (Das lange Ende auf den Boden, das kurze an den Radlader, so hab ich immer den gleichen Abstand ohne lange mit Meter hantieren zu müssen).
    Dann leere Schaufel auf Betriebsstufe anheben (in meinem Fall wars Schwimmstellung), einen "normal" großen Menschen auf den Radladersitz und dann einen zweiten mit dem Messinstrument um den Radlader gehen lassen und an den signifikanten Punkten (Schaufel rechts, Schaufel mitte, Schaufel links, beide Knickgelenke, Seiten neben dem Aufstieg, Kotflügel hinten, rechts links mitte) messen. Dokumentieren und dann überlegen, ob ich die Normen erfülle.

    Wenn nicht, Maßnahmen ergreifen und dokumentieren. Versucht zuallererst die Baumaschinen von den Personen zu trennen. PSA ist ganz gern gesehen... also: Westen tragen!
    Und wenn das alles nix hilft, überlegt ob ihr so ein Kamerasystem anschafft. Lasst euch das mal demonstrieren.

    Ich wage mal einen ganz gewagten Ausblick.... überlegte euch mal wenn das auf andere Branchen ausgeweitet wird. Z.B. auf die Transportbranche. Wenn du ne eingeschränkte Sicht hast,
    technische Maßnahme.... Das würde bedeuten alle LKW die rückwärts fahren sollen bräuchten eine Rückwärtskamera....

    Zu guter letzt:
    Eins hab ich gelernt. Egal was wir wie und wie oft dokumentieren, egal wie sich das Unternehmen verhällt (seit 10 Jahren reden wir an die ran, was zu verbessern ist, es ist eigentlich egal, sie machen es trotzdem nicht), als FASI bist du hinterher der Depp. Keine Unterweisungen, keine Betriebsanweisungen, keine Tempolimits, keine Verhaltensregeln auf dem Betriebshof, kein Prüfung der Baumaschinen.. zählt alles nicht (ist alles dokumentiert). Weil man eine Maßnahme nicht vorschlägt um zu belegen was offensichtlich und in der Gefährdungsbeurteilung benannt (Zitat: Die Sicht um die Maschine ist beeinträchtigt) ist (das Sichtfeld IST eingeschränkt; das ist ne Rießenschaufel!) ist man dran...

    Ich bin heute dabei meine Kunden wo ich als "Alibi Sifa" tätig bin oder bei denen ich seit Jahren das gleiche "anmahne" rauszusuchen und abzuschießen. Ich brauch sowas nicht wieder.
    Und wenn mir in Zukunft ein Kunde so vorkommt als wolle er nicht, nehm ich den Auftrag gar nicht erst an.

    So. Genug geschrieben. Bei Bedarf schreibt mir ne PN. Wir können auch gerne mal telefonieren.

    Mike

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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 (8. September 2017 um 09:22)

  • Moin Mike,

    erstmal Danke für Deinen ausführlichen Text und die darin enthaltenen Informationen. Also Ergänzung stellt sich mir die Frage, ob die Problematik nicht auch bei anderen Flurförderzeugen, z.B. Gabelstaplern auftritt?

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Das kannst du eigentlich auf alles anwenden; die ISO 5006 bezieht sich aber ganz explizit auf die "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen"....

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    Mike

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  • Ich bin heute dabei meine Kunden wo ich als "Alibi Sifa" tätig bin oder bei denen ich seit Jahren das gleiche "anmahne" rauszusuchen und abzuschießen. Ich brauch sowas nicht wieder.

    Hallo Mike,

    ich würde das nicht bei "abschießen" belassen. Ich würde gar nicht so lange Geduld haben mit einem Betrieb den ich zu betreuen hätte. (10 Jahre???) Ich hätte dem schon lange angekündigt dass ich ihn an die Behörden melde wenn er die Mängel nicht behebt. (und es dann auch getan)
    Ich weiss dass man diesen Schritt eigentlich scheut, weil man sich auch reichlich unbeliebt macht und es eben auch manchmal nicht einfach ist in unserem Job. Gerade auch auf Baustellen müssen wir reichlich an Anfeindungen einstecken.

    Aber, wenn genug ist, dann ist es genug.
    Ich hab schon mehrfach sowohl Gewerbeaufsicht als auch BG eingeschaltet.

    aber Danke für deinen Erfahrungsbericht. Da können wir alle was daraus lernen. |?

  • Hallo Mike,

    Danke für Deinen Erfahrungsbericht den ich aus eigenen Erfahrung Erfahrungen gut kenne.
    Ich habe auch meine Konsequenzen daraus gezogen und mache es wie Andrasta ich melde unauffällig an Behörden und BG weiter. Die bearbeiten die Fälle mittlerweile sehr diskret ohne das ein Verdacht auf mich fällt.
    Aber da zu musst Du schon angebufft sein.
    Leider gibt es in unseren Arbeitsbereich sehr viele Alibi-Sifa,s die wollen alle gutes Geld verdienen und keinen Ärger haben. Viele Unternehmen wollen aber diese Fachkräfte damit sie ihre Ruhe haben.

    Mit mir nicht mehr!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo Mick,

    danke für deinen Erfahrungsbericht. Auch ich kenne aus meinem alten Wirkbereich Unfälle mit Hilfsgeräten aller Art.
    Die neue Auslegung zeichnete sich leider über viele Jahre ab.

    Leider unterscheidet Sie sich wie du so schön beschrieben hast, die Prüfung der Sichtfelder vom Hersteller und die Auswirkungen für die Betriebe.

    Ich konnte aus deinem Bericht viel mitnehmen.

    Danke.

    Gruß
    RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)