Alles anzeigenSo. Wir hatten eine nochmalige Begehung mit der Aufsichtsbehörde und der BG.
1. Aussage Aufsichtsbehörde:
Die GB ist schlecht und unübersichtlich und unvollständig. Und das werden sie der Staatsanwaltschaft so mitteilen, wenn die das wissen wollen.Ich baue meine GB nach dem Leitfaden A16 und A17 (BGI 570 und 571) auf. Es ist eigentlich alles drin. Das Ding ist, aufgrund des Betriebsaufbaus, Betriebsbezogen aufgebaut.
2. Eine Sichtfeldmessung hätte durchgeführt werden müssen und eine Kamera hätte installiert sein müssen (BJ 2008)
Das hat der Betrieb nach dem Unfall gemacht. Also die Kamera. Wir haben uns das dann vor Ort angeschaut und begutachtet. Sowohl BG, FASI, GF, Aufsichtsbehörde, BG.
Man sieht auf dem viergeteilten (Kamera v,h,l,r) Bildschirm wenn jemand in zwei Meter Abstand steht nix. Man kann im Stand, wenn man genau hinschaut und der betreffende Warnkleidung trägt Schemenhaft was erkennen. Wenn derjenige keine Warnjacke anhat sieht man ihn nicht.
Wenn sich das Gerät jetzt bewegt sieht man aufgrund der Kameraleistungen auf allen vier Bildern auch aufgrund der Zeitverzögerung ebenfalls nur verwischte sich bewegende Bilder.
Auch ist der Bildschirm soweit weg aus den Augenwinkeln angebracht dass man die Bewegung nichtmalmehr aus den Augenwinkeln sieht. Man muss den Kopf also vollständig aus der Fahrsicht drehen.
Den Bildschirm im Sichffeld anzubringen ist per BG Richtlinie verboten, weil er die Sicht nach vorne einschränkt.Zur Sichtfeldmessung. Die wird jetzt aufgrund der Anordnung der Aufsichtsbehörde durchgeführt.
3. Das Thema Rückwärtsfahren
Wurde angesprochen in der Fahrschule. Das ist per BG erlass wohl auf eine Lange Strecke verboten.5. Auch noch ein interessanter Ansatz, ich weiß nicht ob das einige von euch wissen.
Der Unfall hat auf einem Betriebsgelände stattgefunden, das über ein offenes Tor verfügt, in dem Kunden rein und wieder rausfahren. Ohne Kontrolle.
Somit ist es per Gesetzesauslegung (hab ich von der Verkehrspolizei) teilöffentlich. Somit gilt die StVo und auch die damit zusammenhängenden Führerscheine. Fährt man auf einem so offenen Betriebsgelände also einen ungebremsten Radlader reicht nicht der "normale" 3er FS sondern man muss einen 2er haben. Und natürlich auch noch die Einweisung auf die Baumaschine und die schriftliche Beauftragung.
Hallo Mike,
die Aussage das eine Gefährdungsbeurteilung nach BG Vorgabe erstellt wird, die sich bei der Erstellung einer Vorlage nicht so genau an Ihre eigene Ausbildungsvorgaben hält. Ist ein Schlag in das Gesicht der BGRCI.
Mit der Unübersichtlichkeit wurde mir von FASI die Unternehmen mit diesen Vorlagen arbeiten schon bestätigt.
zu 2: Sichtfeldmessung -> steht so in den Vorschriften und DIN Normen drin. Ist aber nicht ganz so einfach umzusetzen (persönliche Meinung)
Das Thema der viergeteilten Kamera kenn ich und ich stimme dir zu. Man kann es sich auch sparen.
Vielleicht wäre das etwas für Euch Link-> Eine andere Version der Personenerkennung.
Dort stehen auch die Kontaktdaten. Meine Meinung zu diesem System teile ich dir gerne in einer PN mit.
Ein Hinweis ab einer gewissen Personenanzahl im Umfeld der Maschine wird es nervig für den Fahrer (Aussage nach einem Test des Systems)
Die BG Richtlinie wo es verboten ist das Sichtfeld einzuschränken würde mich interessieren. Finde diese Aussage nicht.
Dann müssten meiner Meinung nach einige Erdbaugeräte anders gebaut werden.
zu 3 wie definiert die BG denn eine lange Strecke? Ich gebe der BG in dem Punkt recht, dass es für den Fahrer stark rückenschädigend ist lange Rückwärts zu fahren. Je nach Modell wird es dem Fahrer auch nichts bringen. Denn er sieht wahrscheinlich Auspuff und Motorhaube.
zu 5: Es gibt eine CD von einer BG die sich dieses Themas annimmt. Ich versuche Sie mal zu finden, dann kann ich dir diese auf Wunsch zukommen lassen.
Zum Thema Bestellung des Fahrers: Ich würde jedem Fahrzeugführer eine innerbetriebliche Fahrerlaubnis ausstellen. Damit ist dann auch geklärt welches Fahrzeug die Person fahren darf. und das sie wenn nötig die Schulung, die Einweisung auf das Gerät und die Unterweisung nach betrieblichen Vorgaben erhalten hat.
Gruß RaBau