Arbeitsunfall mit Radlader

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  • Wie ich gestern erfahren, kam es am 18.12.2015 bei einer Entsorgungsfirma in dessen Halle zu einem schweren Arbeitsunfall.


    Dort wurde ein 43 jähriger (auch noch Schulkamerad von mir) von einem Radlader überfahren. Dieser Unfall hat sich diese Woche als tödlicher Unfall geändert. Der Mitarbeiter ist seinen schwere Verletzungen erlegen. Leider ist der Zeitungsbericht nur für Abonnenten lesebar.


    http://www.rhein-zeitung.de/re…endung-_arid,1414926.html



    http://www.mittelrhein-tagebla…erverletzter-person-84070



    Grüße aus Neuwied

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  • Ein wirklich tragischer Arbeitsunfall! Mein Mitgefühl auch für die Angehörigen.


    Ich habe vor einigen Stunden deine Mitteilung gelesen. Sie hat mich nicht losgelassen. Habe darüber nachgedacht und im Internet zu Radlader-Unfällen recherchiertIch. Ich fasse es nicht!!! Tödliche Unfälle durch Radlader kommen recht häufig vor. Überhaupt Unfälle bzw. zu häufig - meiner Meinung nach - im Bereich Baugewerbe. Da muss mal was passieren. So kann es nicht weitergehen. Das BMAS - zuständig auch für den Arbeitsschutz - muss verschärft sich darum kümmern!


    Hier weitere:
    Tödlicher Arbeitsunfall: Radlader kippt um und landet auf Fahrer (2015)
    http://www.pz-news.de/region_a…Fahrer-_arid,1005693.html


    Schrecklicher Arbeitsunfall: Mann (51) von Radlader tödlich verletzt (Dezember 2015)
    http://www.lokalkompass.de/kra…ich-verletzt-d605965.html


    Und laut dieser Seite noch viel mehr:
    http://www.ral-bau.eu/chronolo…3%B6dlicher-unf%C3%A4lle/


    Aktuelle - 2016 - auch hier:
    http://www.armos.de/wilkommen/aktuelle-arbeitsunfalle/


    Die Aufzählung nur, um die Dringlichkeit, dass hier was passieren muss, zu verdeutlichen.

  • Hi,


    ja hat mich auch mehr wie geschockt, wie ich gestern dann lesen konngte das er an den folgen gestorben ist. Die genauen Umständen sind wohl immer nich nicht geklärt zumindest findet man nichts darüber. Bei der Überschrift habe ich wohl etwas verschrieben.


    Gruß Roland

  • Moin,


    so traurig es klingen mag, es kommt verdammt oft vor.


    In meinem früheren Arbeitsleben gab es viele Radlader. Das sind Mörderteile. Schaut man sich einen mittleren an, so wiegt alleine die Schaufel schon gut 2,5 to, leer. Dazu kommen der Rest der Maschine, Riesenreifen und eine Geschwindigkeit von gut mehr als 40km/h. Die damit bewegte Masse muß dann ersteinmal zum stehen gebracht werden. Selbst wenn die Fahrer hoch sensibilisiert sind, eine gute Sicht haben, Kamera's und Pieper alles noch warnen, Rundumleuchten angebracht sind..........., der Mensch außerhalb des Radladers kann dabei nur verlieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Schrecklich!


    Die meisten Unfälle mit Radladern oder auch anderen Baufahrzeugen (auch LKW) passieren beim Rückwärtsfahren. Fussgänger kreuzen den Fahrweg vom Fahrzeug. Der Fahrer hat nach hinten eine eingeschränkte bis gar keine Sicht. In der Regel wird ohne Einweiser gefahren oder (was sehr häufig der Fall ist) der Einweiser steht falsch zum Fahrzeug. Der Fahrer sieht diesen nicht, weil dieser direkt hinter dem Fahrzeug steht und winkt. Der Einweiser wird in der Regel überfahren oder an Hindernissen eingeklemmt. Entscheidend ist, dass der Fußgänger sich beim Fahrer bemerkbar macht.
    Beim Maountainbiking ist mir mal ein Baumernter rückwärts entgegen gekommen. Der Fahrer sieht da gar nichts und hören schon mal überhaupt nicht. Das wird dann schon mal schnell unangenehm.
    Also am Arbeitsplatz mit rangierenden Fahrzeugen immer dafür sorgen, dass einen der Fahrer sieht. Oder aussen rum gehen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Dort wurde ein 43 jähriger (auch noch Schulkamerad von mir) von einem Radler überfahren.

    Hi Roland,


    den anderen Beiträgen nach zu urteilen sollte das wohl Radlader heißen.
    Vielleicht bearbeitest Du Deinen Beitrag entsprechend. Ich wollte schon was dazu schreiben, wissen wie der Radfahrer den Verunfallten getroffen hat, habe dann aber die anderen Beiträge gelesen.


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,


    habs geändert. Is auch passiert weil ich es von einem Schulkamerad bekommen habe. In der Überschrift habe ich mich auch verschrieben aber kann man nicht ändern, leider.


    Gruß Roland

  • Ich hole das hier nochmal hoch.


    Ich arbeite auch gerade einen tödlichen Arbeitsunfall ab.
    Kurz zum Vorfall:
    Ein Radladerfahrer (Radlader BJ 2008, zugelassen, nicht verändert, Original Schaufen, ungebremst) hat einen Besucher in der Vorwärtsfahrt erfasst. Die Schaufel war ca. 60 cm über Boden (wegen Unebenheiten/Ausschlag der SChaufel) angehoben und gefüllt (nicht eben, sondern deutlich drüber). Sichtfeldeinschränkung nach vorne ca. 6m.


    Jetzt kam von dem Sachbearbeiter der BG auf, dass Radlader, mit einer Kamera nach vorne ausgerüstet sein müssen, um den Bereich nach vorne bis zu einem Meter zu überwachen. Da gäbe es eine DIN und eine Handlungsanweisung wonach das geschehen hätte sein müsse. Aber ich finde hierzu NIX.
    Ich hab grade bei der BG Bau angerufen. Die haben auch noch nie was davon gehört. Hat irgendeiner von euch davon mal was gehört, oder kann mir ne Quelle nennen?


    Auf dem Hof gilt klar: Radlader haben Vorrang, Auf Radlader ist zu achten, Beschilderung und Betriebsordnung ist da, und der Besucher war unter direkter Aufsicht von Betriebspersonal auf dem Hof.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Moin,

    Jetzt kam von dem Sachbearbeiter der BG auf, dass Radlader, mit einer Kamera nach vorne ausgerüstet sein müssen,

    schau mal hier (ohne Werbung machen zu wollen):
    http://www.zeppelin-cat.de/en/…/holz-vor-der-huette.html


    Vielleicht war die Sichtfeldmessung nach ISO 5006:2006 gemeint ...


    Letztlich wird die Fragestellung zu einer Diskussion über Maschinensicherheit und Betriebssicherheit und deren Unterschiede ...
    Will heißen: vielleicht ist der Radlader OHNE Kamera nach vorne zwar maschinensicher - aber im Anwendungsfall nicht betriebssicher ...
    Das wird sicherlich keine schöne Diskussion mit der BG
    ;(

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Ja. Die Sichtfeldmessung meinte er, hab ich jetzt schriftlich.


    Wir haben demnächst nochmal einen Termin mit der Aufsichtsbehörde. Mal schauen, was jetzt kommt.


    Mike

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    Mike

  • Hallo Mike,


    mit so einer Diskussion durfte ich mich auch schon auseinander setzen.
    Es wurde irgendwann damit abgeschlossen, dass diese Technische Maßnahme zwar auf dem Papier erst einmal klasse ist, aber:.
    1) das Gerät immer noch von Menschen gefahren wird.
    2) der Mensch nur eine gewisse Anzahl von Prozessen gleichzeitig verarbeiten kann.
    3) die meisten Baumaschinen sowieso schon mit Technik so zu gebaut sind, dass sie schon Eingeschränkte Sichtfelder nach hinten und durch Zusatzeinbauten wie z. B. jetzt noch eine Kamera nach vorne auch immer weniger sehen.
    4) der Mensch sich auf seine Systeme immer mehr verläßt. Sagt im ja auch jeder. Aber er damit trotzdem rast wie ein Blöder. Denn das System sagt im rechtzeitig Bescheid.
    Auf die Straße kucken muss er ja jetzt recht nicht mehr, denn er hat ja eine Kamera die zeigt im ja alles. Vielleicht noch eine die den Abstand anzeigt. Dann kann ich demnächst meinen Dreck GPS mäßig auf die richtige Stelle kippen.


    Es wäre meiner Meinung nach Sinniger,
    a) Mehr Rundumsicht zu schaffen,
    b) die Baumaschinen im Bereich der Baustellen über einen Schalter zu kastrieren. Damit diese nicht mehr so schnell fahren können.
    c) Wenn schon mit Kamerasystemen, Beepern uns sonstigen Systemen gearbeitet wird, sollte immer berücksichtigt werden, dass der Fahrer abstumpft.


    Polemik an
    Ausserdem stellt Euch mal Euren Dienstwagen vor
    - kein Platz für Eure Butterbrotstasche
    - kaum Platz,
    - wenn man Pech hat einen schlechten Sitz der bei jeder Bodenwelle die Vibrationen und Schläge durchläßt.
    - aber dafür 2 Bildschirme einer für vorne und einer für hinten, diese sind an den Ecken verbaut.
    - ein Rückfenster, dass kein Sicht mehr zuläßt da dort der Auspuff hochgezogen ist
    - Die Seitensicht wird eingeschränkt durch Anbauten (sucht euch etwas aus)
    - 500 PS unterm Popo wobei die Weber Vergaser aus der Motorhaube ragen (Sichteinschränkung im direkten Sichtfeld)


    Euer Chef verlangt von Euch Masse zu schaffen (Erdbaugeräteführer m³) ihr viele Kunden alle weit von einander entfernt.
    Polemik aus


    Was nützt es viele Systeme zu haben. Der Mensch der/die Fahrer und Ihrem Chef müssen (leider auf der Personenbezogenen Ebene) dazu gebracht werden langsam zu fahren.
    Es muss Ihnen klar gemacht werden, dass Sie zwar eine Rennmaschine teilweise mit bis zu 1300 KW unter Ihrem A****** haben aber in Arbeitsbereichen nicht gerast werden darf.


    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau


    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau ()

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  • Auch in meinem persönlichen beruflichen Umfeld habe ich einen tödlichen Unfall mit einem Radlader zu verzeichnen.
    Der damalige Einsatzleiter zählt heute zu meinen Kollegen.
    Seinen Bericht dazu, was anschließend kommt, Staatsanwaltschaft etc. ist in Hinblick auf unsere Tätigkeit, ist sehr Interessant.


    Der springende Punkt jedoch ist, das Erdbewegungsmaschinen nach der Maschinenbaurichtlinie gefertigt werden und "zugelassen" werden. Damit dürfen sie in den Handel, bzw. damit gearbeitet werden.
    Jetzt müssen "wir Himmel und Hölle in Bewegung" setzten, damit das Arbeiten mit diesen Geräten sicherer wird.
    Prüfen, beurteilen etc..
    :?: Ist das denn der richtige Weg? :?:

  • Hallo,


    bitte eins nicht vergessen:


    Die Dinger transportieren etwas in ihrer Schaufel, sind schnell und haben grobstollige (oder glatte) Reifen. Selbst wenn der Fahrer unmittelbar eine Gefahr sieht, eine Vollbremsung macht, schlingert der Radlader auf matschigem Boden wie auf Eis. Der bleibt nicht sofort stehen. Der bricht u.U. sogar seitlich aus. Vom mentalen Stress der Fahrer gar nicht zu reden.


    Versucht "Fremdvolk" vom Betriebsgelände zu halten. Wenn es sein muss: ankündigen! Alle Mitarbeiter sollten Kleidung in Signalfarbe erhalten. Die Bereiche von toten Winkeln, z.B. Hallenausfahrten, minimieren. Wo sitzt der Fahrer und wo endet die Schaufel? Da sind einige Meter Distanz drin. Rückwärts fahren? Der Fahrer sitzt hoch, hinter ihm die Motorhaube, senkrecht runter gibt es tote Winkel. Zur Seite, auch. Klar, Kamera oder etwas anderes.
    All das verhindert keine Unfälle. Es kann die Anzahl jedoch verringern!

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • So. Wir hatten eine nochmalige Begehung mit der Aufsichtsbehörde und der BG.


    1. Aussage Aufsichtsbehörde:
    Die GB ist schlecht und unübersichtlich und unvollständig. Und das werden sie der Staatsanwaltschaft so mitteilen, wenn die das wissen wollen.


    Ich baue meine GB nach dem Leitfaden A16 und A17 (BGI 570 und 571) auf. Es ist eigentlich alles drin. Das Ding ist, aufgrund des Betriebsaufbaus, Betriebsbezogen aufgebaut. Dort arbeiten viele Arbeiter und machen halt das was grade anfällt. Was soll man auch bei einem kleinen Betrieb machen... Ich weiß dass das beim ersten Lesen nicht leicht fällt, aber wenn man sich einigermaßen damit auskennt, läufts. Finde ich einen interessanten Ansatz von einer Verwaltungsangestellten eine solche Aussage zu bekommen, die sich Hilfe holen musste, den Grund einer GB zu verstehen.
    Ebenfalls fand ich die Aussage gut, dass die FASI verantwortlich ist, die Maßnahmen umzusetzen und zu kontrollieren. Ich hätte mich mehr einsetzen müssen und meine geforderten Stunden erbringen. Ist ja auch nett wenn ich nur die Alibi FASI bin, die Geld kostet und man sie am liebsten von hinten sieht... Ihr kennt das Spiel.
    Sie hat natürlich entsprechenden (schriftlich belegten) Gegenwind bekommen.


    2. Eine Sichtfeldmessung hätte durchgeführt werden müssen und eine Kamera hätte installiert sein müssen (BJ 2008)
    Das hat der Betrieb nach dem Unfall gemacht. Also die Kamera. Wir haben uns das dann vor Ort angeschaut und begutachtet. Sowohl BG, FASI, GF, Aufsichtsbehörde, BG.
    Man sieht auf dem viergeteilten (Kamera v,h,l,r) Bildschirm wenn jemand in zwei Meter Abstand steht nix. Man kann im Stand, wenn man genau hinschaut und der betreffende Warnkleidung trägt Schemenhaft was erkennen. Wenn derjenige keine Warnjacke anhat sieht man ihn nicht.
    Wenn sich das Gerät jetzt bewegt sieht man aufgrund der Kameraleistungen auf allen vier Bildern auch aufgrund der Zeitverzögerung ebenfalls nur verwischte sich bewegende Bilder.
    Auch ist der Bildschirm soweit weg aus den Augenwinkeln angebracht dass man die Bewegung nichtmalmehr aus den Augenwinkeln sieht. Man muss den Kopf also vollständig aus der Fahrsicht drehen.
    Den Bildschirm im Sichffeld anzubringen ist per BG Richtlinie verboten, weil er die Sicht nach vorne einschränkt.


    Zur Sichtfeldmessung. Die wird jetzt aufgrund der Anordnung der Aufsichtsbehörde durchgeführt.


    3. Das Thema Rückwärtsfahren
    Wurde angesprochen in der Fahrschule. Das ist per BG erlass wohl auf eine Lange Strecke verboten.


    4. Warnkleidung ist seit dem Unfall Pflicht, die Bereiche für Privat und Gewerblich sind getrennt.....


    5. Auch noch ein interessanter Ansatz, ich weiß nicht ob das einige von euch wissen.
    Der Unfall hat auf einem Betriebsgelände stattgefunden, das über ein offenes Tor verfügt, in dem Kunden rein und wieder rausfahren. Ohne Kontrolle.
    Somit ist es per Gesetzesauslegung (hab ich von der Verkehrspolizei) teilöffentlich. Somit gilt die StVo und auch die damit zusammenhängenden Führerscheine. Fährt man auf einem so offenen Betriebsgelände also einen ungebremsten Radlader reicht nicht der "normale" 3er FS sondern man muss einen 2er haben. Und natürlich auch noch die Einweisung auf die Baumaschine und die schriftliche Beauftragung.


    Mich nervt am meisten dieses Sichtfeldmessungsdings und die Kamera. Das ist aus meiner Sicht Aktionismus und bringt rein gar nichts. Das sagen auch die von der Aufsichtsbehörde. "Sie müssen das halt irgendwie anders technisch lösen." Und mit dieser Aussage ließen sie uns dann stehen. Weder ich, noch Hersteller, noch BG haben in irgendeiner Form einen geeigneten Lösungsansatz für eine technische Lösung. Das kann nur organisatorisch geschen.
    Wir sind grade am überlegen wie wir das trenne wrden.



    Ich wünsche echt keinem einen tötlichen Arbeitsunfall. Weder von der psychischen Belastung, als auch vom Menschlichen, und vor allem für uns FASI in dem was dann kommt. Da übersieht man evtl. eine Kleinigkeit in der GB und dann ziehen die einem die Hosen aus. Dann muss man sich vor §§ Reitern ausfragen lassen, die von der Praxis nicht viel Ahnung haben.
    Ich mach mir jetzt aber nicht wirklich einen Kopf. Da kommt wahrscheinlich nix.


    Mike

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    Mike

  • @Mike144 Ich drück Dir die Daumen. Aber so wie ich Dich hier in Deinen Kommentaren kennengelernt habe, bist du Deinen Aufgaben nachgekommen. In den seltensten Fällen erhält man von der BG einen bezahlbaren und anwendbaren Lösungsansatz. die halten sich lieber bedeckt. Das ist meine Erfahrung..


    Alles Gute....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • @Mike144 Ich drück Dir die Daumen. Aber so wie ich Dich hier in Deinen Kommentaren kennengelernt habe, bist du Deinen Aufgaben nachgekommen. In den seltensten Fällen erhält man von der BG einen bezahlbaren und anwendbaren Lösungsansatz. die halten sich lieber bedeckt. Das ist meine Erfahrung..


    Alles Gute....

    War nicht die BG. War die Aufsichtsbehörde. Und der von der BG hat ähnlich geschaut wie wir....

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    Mike

  • Passend zum "Anfangspost", eine heutige Beobachtung aus meinem Bürofenster.
    Der Traktor fährt durch Gang einlegen und Gegenstand auf dem Gaspedal von alleine. Der Bauer lädt direkt von dem Anhänger mit einer Schaufel ab und aller paar Meter auch neben dem Anhänger. Zum abkürzen des Weges ist er bereits zweimal zwischen Anhänger und Zugmaschine gelaufen.


    Kein Risiko - kein Spass^^

  • ........ und Gegenstand auf dem Gaspedal von alleine.

    Das muss man bei alten Traktoren gar nicht. Da konnte man noch das Standgas manuell erhöhen. Wenn dann ein Gang eingelegt wird, dann fährt dieser eben.
    Das ändert aber nichts an der grundsätzklichen Aussage. Solange es Menschen gibt, die Arbeiten verrichten, wird es weiterhin Unfälle geben, wird es auch uns FASi's geben......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
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    Gruß Mick