Festgelegte Vorgehensweise nach einem Stromunfall

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  • Hallo,

    in unserem Unternehmen hat sich vor Weihnachten ein Stromunfall an einer Erodiermaschine ereignet. Die junge Dame, die diese Maschine bedient hat, hat sich nicht ernsthaft verletzt. Sie wurde zur 24 stündigen Beobachtung stationär aufgenommen und wieder entlassen.
    Wir sind nun dabei den Unfallhergang zu analysieren. Gibt es für die Nachbearbeitung des Unfalls eine festgelegte Vorgehensweise (Regularium)? Wir haben die Maschine sofort außer Betrieb gesetzt. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen wurden überprüft. Gibt es weitere Dinge, die zu beachten sind? Für Mittwoch hat sich die Bezirksregierung angemeldet. Dies bereitet mir schon einige Bauchschmerzen. Wir haben keinerlei Erfahrung mit Stromunfällen.

    Für Eure Hilfe dankend und viele Grüße
    Helmut

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  • Hallo,

    wir hatten vor etwas mehr als einem Jahr einen Arbeitsunfall im Stahlwerk, wo ein Mitarbeiter von uns von der Leiter gefalleb ist. Als ich Kenntnisse davon bekam, hab ich mit allen Beteiligten Kontakt aufgenommen um zu erfahren was genau passiert ist und wer was mitbekommen hat usw. Dieses habe ich in meinen Unfallbericht aufgenommen und durfte sogar nach kurzer Zeit das Stahlwerk wo es passierte hinfahren um den Unfall dort näher zu Untersuchen. Aber nur weil noch was zu machen war und dort ein elektriker gebraucht wurde. Am Ende war es gut so, weil wir auch Besuch von der BG bekamen. Gefährdungsbeurteilung, Unfallbericht, ersthelfer usw. war alles Okay. Es wurden fehler festgestellt und diese von der Geschäftsleitung direkt umbauen gelassen, da wir hätten dieses vermeiden hätten können. Bg war zufrieden, also keine Angst.

    Gruß Roland

  • Hallo Roland,

    danke für Deine Antwort. Von Seiten unserer Geschäftsleitung kam die Frage auf, ob es von Seiten der BG eine strukturierte Vorgehensweise nach einem Stromunfall gäbe. Ich habe diesbezüglich nichts gefunden und hatte deshalb hier die Frage eingestellt.

    Gruß
    Helmut

  • Hallo helly1969,

    habt Ihr Prüfprotokolle bezüglich der regelmäßigen BGV A3 Prüfungen der Maschinen. Was sagt Eure Elektrofachkraft oder Eurer Kontraktor der diese Arbeiten für Euch durchführt.

    Habt ihr die Bedienungsanleitung der Maschine.
    Einweisungsunterlagen und Unterweisung sind nachweisbar?
    Ist die Mitarbeiterin beauftragt dafür die Maschine zu bedienen?

    Könnt Ihr schon belegen warum die Maschine einen Durchströmung ermöglicht hat. Wenn Ja rauslegen.
    Seit ihr erst dabei die Ursache rauszufinden, dann legt den Stand bereit und welche Schritte wann zu welcher Zeit abgearbeitet wird.

    Überlegt Euch mit welchen Wissenstand die Mitarbeiterin die Maschine bedienen durfte, welche Sichtprüfungen sie durchführen musste und ob Ihr dies auch wirlich macht. Macht mal eine Kontrolle bei den anderen Arbeitsplätzen welches Wissen den vorhanden ist.

    Gefährdungsbeurteilung wude mit dem Wissensstand des Schadens / Bedienfehlers / Prüfungsfehlers / nicht Wissen das etwas gemacht werden muss betrachtet? Oder war es bis jetzt nur der erste Schritt wir haben eine und wir haben Regeln und Maßnahmen festgelegt Prüfung?

    Wichtig für mich ist bei Unfalluntersuchungen ist immer,
    1) Was muss der Mitarbeiter wissen?
    2) Hat der Mitarbeiter das Wissen vermittelt bekommen? Und hat er das auch verstehen können?
    3) Hat der Betrieb seine Hausaufgaben gemacht? In diesem Fall regelmäßige und konforme Prüfungen, Sichtprüfungen vor der Benutzung.
    4) Kennt der Betriebliche Bereichsverantworliche die Gefährdungsbeurteilung hat er vielleicht mitgewirkt? Kennt er die BA und weiß was diese Aussagen bedeuten?
    5) Wenn wo in der Kette ist etwas schief gelaufen?

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo Roland,

    danke für Deine Antwort. Von Seiten unserer Geschäftsleitung kam die Frage auf, ob es von Seiten der BG eine strukturierte Vorgehensweise nach einem Stromunfall gäbe. Ich habe diesbezüglich nichts gefunden und hatte deshalb hier die Frage eingestellt.

    Gruß
    Helmut

    Hallo Helly,

    der Ablauf ist wie bei jedem anderen Unfall auch. Bloß hier gibt es ganz viele Prüfungsmöglichkeiten.
    Wie in meiner Antwort vorher schon geschrieben.
    Elektriker?
    Wissensvermittlung?
    Wie sind die Kabel verlegt und die Absicherung?
    Wann und wie werden Prüfungen durchgeführt?
    Wer prüft und in welchen Umfang?
    Was für einen Wissenstand muss die Mitarbeiterin im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln wissen und Können? Kann sie Das?

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo RaBau,

    die Ursache des Stromunfalls haben wir ermittelt und bereits behoben. DIese habe ich auch in meinem Unfallbericht beschrieben. Bei der Mitarbeiterin handelt es sich um eine Auszubildende. Ob eine Unterweisung bezüglich der Tätigkeit durchgeführt wurde, muss ich mit dem entsprechenden Meister klären. Ich befürchte nicht. Die Gefährdungsbeurteilung ist vorhanden. Bei der Erstellung hat der Meister mitgewirkt. Eine Betriebsanweisung war nicht vorhanden und wurde von mir nachträglich erstellt. Die Unterlagen des Herstellers waren unvollständig. Ich habe diese angefordert und in der letzten Woche erhalten. Der Fehler liegt eindeutig auf unserer Seite. Maßnahmen hierzu habe ich in meinem Unfallbericht benannt.

    Gruß
    Helmut

  • Hallo Helmut,

    keine Panik vor dem Besuch.

    Der Unfall ist passiert, wie auch immer. Das ist Fakt. Die BG möchte dabei jetzt gerne eure Organisation sehen.

    Vorweg: Ihr seit nicht nicht perfekt, nicht schlimm, ihr habt einen Mangel erkannt und arbeitet daran. Eure GB wird aktualisiert, Unterweisungen laufen, die Maschine wurde still gesetzt und wird repariert, der Unfall ist ein Anlass für eine neue Unterweisung, ..........

    Alles ok. Bleibt offen und steht zu den Mängeln, arbeitet offen daran. Bereitet für den Besuch eure Dokumente vor. Ein Kopierer in der Nähe?

    Also, abwarten. Informiert, falls vorhanden, den Betriebsrat und alle anderen Funktionsträger über den Besuch.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hallo Helly1969,

    RaBau hat eigentlich alles gesagt. Ich möchte nur bemerken das sich die Leute von der BG u. vom Ordnungsamt wahrscheinlich ganz genau die Prüfungsdokumentation nach BGV A3 anschauen werden. (Ra Bau hat es schon angemerkt!) Wichtig ist auch das Ihr dalegen könnt das auch die anderen elektr.Betriebsmittel nach BGV A3 geprüft sind, dass werden die überprüfen. Sie werden sich auch die Unterweisungs- Schulungsbelege der anderen Mitarbeiter zeigen lassen gerade weil es eine Auszubildende getroffen hat.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Entscheidend ist jetzt auch, den Unfall, die Ursachen und die erkannten Abweichungen von den gestzl. Anforderungen im Unternehmen zu veröffentlichen. Jeder, aber auch jeder in Eurem Unternehmen muss jetzt verstanden haben, dass solche Dinge passieren können aber nicht dürfen. Gerade Stromunfälle geben keinen Anlass für weitere Spielräume. Wäre Eure Auszubildende zu Tode gekommen, wären Köpfe gerollt. Und das nicht zu knapp. Mal unabhängig davon, dass ein junger unschuldiger Mensch verstorben wäre.
    Das sollte Euch schwer zu denken geben. Euer Meister (nicht nur der) müsste eigentlich schlaflose Nächte haben..........

    Du hast jetzt eine erstklassige Grundlage für Deine zukünftige Argumentation in Sachen Arbeitsschutz. Nutze diese!! X(

    Ganz ehrlich? --> die Angst vor den Konsequenzen durch die BG oder dem Amt für Arbeitsschutz ist verdient. Da hat jemand seine Arbeit nicht gemacht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (13. Januar 2016 um 09:42)

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