Darf man das tun?

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  • Moin zusammen,

    ich brauche Eure Hilfe.

    Folgende Situation: Wir haben einen Mitarbeiter zum Betriebsarzt geschickt und als Untersuchungsergebnis die Formulierung bekommen "Eine Vorstellung beim Hausarzt zur Kontrolle ist notwendig", zudem ist eine vorfristige Untersuchung beim BA nach einem Jahr erforderlich.

    Es liegen also (uns nicht näher bekannte) Bedenken seitens des BA vor und das Unternehmen hat daraufhin ein ungutes Gefühl im Bauch.

    Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber von diesem Beschäftigten verlangen, dass er die Vorstellung bei seinem Hausarzt nachweist? Z. B. durch eine Anwesenheitsbescheinigung für den Arztbesuch? Oder greift das zu tief in die Privatsphäre des Beschäftigten ein?

    Bin gespannt auf Eure Antworten.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo nj,

    klar, der Satz ist blöd.

    Doch geht euch das etwas an? Es kann ja irgendwas sein, das den Betroffenen persönlich zwickt, jedoch mit der geschuldeten Arbeitskraft nichts zu tun hat.
    Somit steht es dem MA frei 5x oder keinmal zu seinem Arzt zu gehen. Warum soll er dann etwas nachweisen?

    Der AG könnte evtl. im Rahmen der Fürsorgepflicht fragen, ob er etwas für seinen AG tun kann, mehr nicht.

    Darüber hinaus: Der AN war beim Arzt zu einer Untersuchung. Das Ergebnis ist der Daumen nach oben? Also, alles gut (für den AN).

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Den Satz kenne ich auch
    Häufig wird argumentiert bzw. vorgeschlagen vielleicht die eine oder andere Untersuchung als Prävention über sich ergehen zu lassen z.B. bei Männern Krebsvorsorge

    Das muss nicht negativ für den AN sein, sondern ein Tipp oder Hinweis

    :bremse:

  • den Satz kenne ich in anderer Form: Facharztbesuch erforderlich
    Bei dem oben angegebenen Schreiben kann ich ja erkennen, daß der MA Hautprobleme hat.
    Verstößt das nicht schon gegen den Datenschutz?


    Mfg

    FS

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  • Wieso bekommt ein AG einen Brief vom BA mit einem "Ergebnis" über einen AN wenn es nicht relevant ist für den Job/ Arbeitsplatz ?

    Wenn ich ein gesundheitliches Problem habe welches mich weder im Job einschränkt noch gefärdet od gar 3te od eben aus meinem Job resultiert wie z.B Hörschaden od Atemprobleme beim Schweißer seh ich da aber auch ein kleines Problem mit dem Datenschutz

    Da sollte der BA zumindest eine Relevanz nachtragen, dann kann auch der AG agieren

    und das ich ne Krebsvorsorge machen sollte kann der BA mir auch selbst sagen, das muss ein AG net wissen was ich so an Untersuchungen machen lasse


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • vielleicht die eine oder andere Untersuchung als Prävention über sich ergehen zu lassen

    Das hat doch dann nichts im Informationsschreiben des AG zu suchen.

    Bei dem oben angegebenen Schreiben kann ich ja erkennen, daß der MA Hautprobleme hat.

    Ist meine Brille verschmutzt oder bist Du Hellseher, ich lese da Hausarzt. Das kann somit jede denkbare Erkrankung sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • den Satz kenne ich in anderer Form: Facharztbesuch erforderlich
    Bei dem oben angegebenen Schreiben kann ich ja erkennen, daß der MA Hautprobleme hat.
    Verstößt das nicht schon gegen den Datenschutz?


    Mfg

    ....ansonsten wäre es das in der Tat.

    Personenbezogene Daten fallen unter das BDSG. Dazu gehören auch Krankheiten. Ich hinterfrage das dann immer mit der öffentlichen Verfahrensbeschreibung. Fragt mal eine Suchmaschine. :D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Hi,

    wenn der Unternehmer da Probleme mit hat, was einklich nur für eine ernstgenommene Fürsorgepflicht spricht, warum spricht er den Beschäftigten nicht darauf an und verbindet das mit einem etwaigen Hilfsangebot? Allerdings sollte er klar stellen, dass der Beschäftigte keine Angaben machen muss.

    Aber vielleicht sehe ich das auch zu pragmatisch...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • @Hardy,

    den pragmatischen Weg haben wir zuerst versucht. Er scheiterte nur am betroffenen Mitarbeiter.

    Der "ärztliche" Weg scheitert an der Schweigepflicht der Ärzte.

    Es bleibt das dumpfe Gefühl, dass das Unternehmen im Fall des Falles nicht genügend unternommen hat.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Das muss garnichts heißen. Je nach Untersuchungsanlass haben die Arbeitmediziner Werte die für den "gesunden Menschen" normal sind. Alles andere soll abgeklärt werden.
    Beispiel:
    Ich hatte eine Untersuchung auf Benzol (noch nach alter ArbmedVV), darin der Satz " Kontrolle beim Hausarzt notwendig".
    Ich bin dann leicht panisch zum Onkel Doktor, da ich den auffälligen Faktor im Blutbild (das hab nur ich gekriegt) gegoogelt hab. Doofe Idee. In der Erwartung meines baldigen Dahinscheidens beim Arzt gesessen, der dann fragte, ob ich immer noch eine Schachtel am Tag rauchen würde. Als ich das bejahte teilte er mir mit, dass das halt das Blutbild eines Rauchers ist. Er könne das Blutbild nochmal machen, aber mit dem Rauchen aufzuhören wäre insgesamt die klügere Idee.
    Da hat er wohl recht.

    Gruß
    Moritz

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