Feuerwehrmann will Flüchtlingen nicht helfen
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disc42 -
4. November 2015 um 17:38 -
Erledigt
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Zitat
"Entweder hat er einen schlechten Tag gehabt oder er ist geistig nicht ganz auf der Höhe", urteilt Wrobel.
Nein, er müßte schon ein paar sehr schlechte Jahre gehabt haben... Deshalb bleibt eigentlich nur die zweite Vermutung.
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Hallo,
diese Geschichte ist auch hier seit gestern schon ein
Thema: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=813687Der betreffende FA (SB) ist der Sohn des Kdt., der davon
nichts wusste. Vom Prinzip ist die Haltung des FA (SB)
untragbar für eine Feuerwehr, den was macht der betreffende
FA (SB) wenn er zu einem normalen Wohnhaus oder zu
einem Verkehrsunfall mit ausländischen Mitbürgern, gerufen
wird?Von daher, ich würde nicht gleich die ganz große Keule
rausholen, eine zeitlich befristete Suspendierung vom Dienst
wäre aber sicherlich ein gutes Mittel. Diese Zeit sollte der
FA (SB) dann nutzen und prüfen, ob er uneingeschränkt der
Person, seinen Feuerwehrdienst verrichten kann oder nicht.Leider kein Einzelfall, vor gut drei Wochen gab es erst mit
einem Landesvertreter einer Feuerwehr-Gewerkschaft
einen "Zwischenfall", wenngleich es hier um die Belegung
der Feuerwehrschulen ging.Wobei es noch ein zweites Problem derzeit gibt, Brandstiftungen
von FA (SB) in entsprechenden Unterkünften, auch hier gab
es jetzt mehrere Vorfälle.Letztlich ist halt auch die Fw. nur ein Querschnitt der Bevölkerung,
wobei man weder das eine, noch das andere einfach laufen lassen
kann. Leider erweist sich der DFV mal wieder als unsinniger Verband
in dieser Angelegenheit.Gruß
Simon Schmeisser -
Hallo zusammen.
Dieser Mann hat aus meiner Sicht, keinen Anspruch auf den Titel "Feuerwehrmann"! Mal ganz davon abgesehen, dass ein solch "wirrer" Antrag überhaupt an entsprechende Stellen gesendet wurde, zeugt schon von "geistiger Umnachtung"!
Dieser Mensch gehört für mich aus diesem Bereich entfernt, bevor er noch weiter dem Ruf derer schadet, die sich wirklich und mit vollem Ehrgeiz für die Sache einsetzen!Fehlt nur noch, dass bei einem Einsatz abgefragt werden muss, welche Herkunftsländer denn von welchem Kameraden bevorzugt werden!!!
UNMÖGLICH!!!!
Gruß
Jens
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Hallo,
Mal ganz davon abgesehen, dass ein solch "wirrer" Antrag überhaupt an entsprechende Stellen gesendet wurde, zeugt schon von "geistiger Umnachtung"!
einer solcher Antrag ist schnell geschrieben, bevor man daher
Gericht abhält, sollte man sich genau mit dem Sachverhalt
auseinandersetzen. Zumal eine Entfernung aus dem Dienst, nicht
ganz unkompliziert ist, insbesondere wenn der Betreffende sich
unter Umständen dagegen wehrt. Eine Feuerwehr, auch eine Freiw.
Feuerwehr, ist kein Verein, sondern eine Einrichtung einer Gemeinde
mit dem Bürgermeister als Dienstherr.Gruß
Simon Schmeisser -
.....Eine Feuerwehr, auch eine Freiw.
Feuerwehr, ist kein Verein, sondern eine Einrichtung einer Gemeinde
mit dem Bürgermeister als Dienstherr.Gruß
Simon SchmeisserWas heißt das? Darf ich den "Kollegen" nicht vom freiwilligen Dienst entfernen? Es müsste m. M. n. geprüft werden, ob hier ein Verstoß gegen eine FDV vorliegt.
Es gibt doch bestimmt einen Ehrenkodex ähnlich dem hypokr. Eids bei Ärzten gegen den dieser Kolege verstoßen hat?
So ganz verstehe ich Ihre Argumentation nicht. Können Sie das bitte mal näher erläutern?
Vorab vielen dank für Ihre Bemühungen. -
Hallo,
wie sagt man so schön bei der Freiwilligen Feuerwehr, der Eintritt
ist freiwillig und das wars dann auch schon. Wann man einen
Feuerwehrmann (SB) aus dem Dienst entlassen möchte, ist dieses
im Feuerwehrgesetz eines Bundeslandes geregelt und kann nicht frei
entschieden werden. Auch örtliche Satzungen, können hierbei das
FwG. nicht aushebeln.Ein Ehrenkodex in dem Sinne gibt es nicht, die Feuerwehrgesetze
der Bundesländer definieren aber Dienstpflichten. Die FwDV´en
(ich vermute diese haben Sie mit FDV gemeint), behandeln
dieses Thema nicht.Da es sich bei einer Freiwilligen Feuerwehr um eine Einrichtung
einer Gemeinde handelt, ist dementsprechend der Ein- und Austritt
stets ein Verwaltungsakt mit entsprechenden Rechten und Pflichten.
Dies bedeutet, möchte die Feuerwehr den betreffenden FA (SB)
ausschließen, müsste dieses der Feuerwehrausschuss beschließen,
der BGM als Dienstherr absegnen. Zuvor ist natürlich der betreffende
FA (SB) anzuhören. Erfolgt der Ausschluss, stehen dem FA (SB) entsprechende
Rechtsmittel bis hin zum Verwaltungsgericht offen.Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Beschluss (vom 12.08.1996) mal
folgenden Leitsatz aufgestellt:"1. Der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr als schärfste Reaktion auf
eine Dienstpflichtverletzung darf nur dann erfolgen, wenn dem ehrenamtlich
tätigen Feuerwehrangehörigen ein so schwerer Verstoß gegen Dienstpflichten
vorzuwerfen ist, dass andere Disziplinarmaßnahmen nicht angemessen sind oder
ohne Erfolg angewandt wurden."Unter Berücksichtigung dieses Leitsatzes, würde ich einen Ausschluss
für nicht rechtmäßig erachten. Den gegen welche Dienstpflicht hat er
verstoßen? Sein Ansinnen (Befreiung) hat er ja nicht umgesetzt, dementsprechend
ist bis dato nichts anderes passiert, wie eine Meinungsäußerung. Und
Meinungsäußerungen sind nunmal über das Grundgesetz abgedeckt.Würde sich der FA (SB) vor Gericht wehren, hätte der Ausschluss -meiner Meinung
nach- keine Bestand. Selbst unkameradschaftliches Verhalten reicht nicht
zwangsläufig für einen Ausschluss aus, auch dazu hat der VGH einen Leitsatz
aufgestellt.Ich halte die Äußerungen des FA (SB) für mehr als dumm, es wird aber keinen
Ausschluss rechtfertigen.Gruß
Simon Schmeisser -
Verstanden, danke Herr Schmeisser
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Hallo,
kein Problem, wobei ich hinzufügen möchte, Feuerwehrwesen
ist Ländersache. Vielleicht gibt es im betreffenden Bundesland
eine abweichende Rechtslage/Rechtsprechung.Wobei diese dann aber sehr "eng" sein müsste.
Gruß
Simon Schmeisser -
Hi,
findet Ihr das jetzt verwunderlich?
Das ist doch genau die Denke, die von AfD und Pegida geschürt werden. Dass das auch mal bei einem Feuerwehrmann auf fruchtbaren Boden fällt, war ja nur eine Frage der Zeit... Die zündeln doch auch lieber statt zu löschen.Aber er sei ja mistverstanden worden. Denkbar wäre auch, dass er sich von dem braunen Mob bedroht fühlt, wenn er versucht den Flüchtlingen zu helfen. Für mich durchaus auch nachvollziehbar.
Hardy
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Hallo,
Das ist doch genau die Denke, die von AfD und Pegida geschürt werden.
ja, leider. Mal sehen wie die Verantwortlichen vor Ort
mit dieser Situation umgehen werden.Und zum Thema Brandstifter und FA (SB), dies ist schon
länger ein Thema bzw. ein Problem, was man aber leider
auf Verbandsebene nicht so nachvollziehen möchte.Der Kollege Stolt (brandermittlung-fds.de) beschäftigt sich
sehr intenstiv mit diesem Thema.Gruß
Simon Schmeisser -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
ich habe gerade folgende Gedanken hierzu:
Mit den bisher bekannt gewordenen Fakten zur Darstellung des Verhaltens dieses FA ist die Spekulationsbreiten sehr groß. Im ersten Moment erscheint dieses Verhalten für den Außenstehenden völlig unerwartet und entgegen der Intension des "Helfersyndroms" der Feuerwehr. Vielleicht aber gibt es sogar plausible Gründe für ihn (z. B. traumatische Ereignisse), die wir nicht kennen. Wir sollten daher keine Vorverurteilung vornehmen.
Dennoch ist das von ihm zur Argumentation herangezogene zunehmende und generelle Problem von Angriffen durch verschiedene Gruppierungen auf vor Ort befindliche Vollzugs- und Helfer-Personen zwischenzeitlich ein Problem, das man nicht mehr "einfach vom Tisch wischen kann". Wir hatten hier im Forum auch schon ein Thema dazu. Ob und wie weit man dazu generell auch Asylbewerber zählen muss, kann ich nicht beurteilen. Aus verschiedenen traditionellen oder Mentalitätsgründen könnte ich mir denken, dass die Vorstellung von der Bewältigung der Einsatzlage vor Ort von den Helfern anders gesehen werden, als von Betroffenen, Angehörigen oder Anwesenden Asylbewerbern. Damit sind Auseinandersetzungen untereinander möglich.
Die Entschärfung kann nur mit Aufklärung und trainiertes Deeskalationsverhalten der Hilfskräfte gelingen.
peter
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Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
...das Problem wäre dann eine völlig fehlende Sensibilität. Natürlich kann es sein, daß der Mann keine niederen Ziele verfolgt oder verurteilbare Gründe für sein Handeln hat, aber dann muß er sich eben vorwerfen lassen, unbeabsichtigt Öl ins Feuer gegossen zu haben. Und genau da sehe ich das große Problem: Alle Hemmschwellen befinden sich zur Zeit im freien Fall. Letztlich ist die innere Einstellung dieses Feuerwehrmanns völlig egal, denn seine Petition hat negative Folgen - ob er die nun selber verfolgt hat oder nicht ist dabei absolut unerheblich. In diesem Sinne stehe ich nach wie vor zu meinem obigen Posting.
Gruß Michael
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Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...
...das Problem wäre dann eine völlig fehlende Sensibilität. Natürlich kann es sein, daß der Mann keine niederen Ziele verfolgt oder verurteilbare Gründe für sein Handeln hat, aber dann muß er sich eben vorwerfen lassen, unbeabsichtigt Öl ins Feuer gegossen zu haben. Und genau da sehe ich das große Problem: Alle Hemmschwellen befinden sich zur Zeit im freien Fall. Letztlich ist die innere Einstellung dieses Feuerwehrmanns völlig egal, denn seine Petition hat negative Folgen - ob er die nun selber verfolgt hat oder nicht ist dabei absolut unerheblich. In diesem Sinne stehe ich nach wie vor zu meinem obigen Posting.
Gruß Michael
Wenn er aber auf die Gefahr durch die marodierenden Horden hinweisen wollte, dann hat er im Prinzip nachvollziehbare Gründe, alleine seine Formulierungen waren dann missverständlich, nicht eindeutig genug. Das würde ich aber nicht als "geistig nicht auf der Höhe" bezeichnen.
Hardy
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Hallo,
ja, kann man dieses aber gelten lassen? Ich persönlich glaube
nicht, den wo fängt man und wo hört man auf?Dieser FA (SB) hat ein Problem oder Bedenken bezüglich
einer Unterkunft, der nächste FA (SB) hat Bedenken wegen...
usw.. So kann weder das System Feuerwehr (unabhängig von FF,
BF etc.) noch der Rettungsdienst, Polizei usw. funktionieren.
Wer in einer BOS tätig ist, kann sich seine "Kundschaft" nicht
aussuchen. Was aber nicht bedeutet, das man diese Bedenken
nicht ernst nehmen muss. Hier hat Peter den richtigen Ansatz
geliefert: "Aufklärung und trainiertes Deeskalationsverhalten".Den letztlich sind doch Angriffe oder Bedenken nichts neues,
siehe dazu den Thread den wir schon geführt haben. Mit
u.a. Schutzwesten ausgestattete RTW-Einheiten oder Angriffe
auf FA (SB) und deren Fahrzeuge usw., gibt es nicht erst seit
der Flüchtlingskrise. Wobei mir auch das Bild: Unterkunft Flüchtlinge
= Gewalt, auch zu platt ist, den das Problem sind hier nicht die
Menschen....Gruß
Simon Schmeisser -
Moin,
was bedeutet FA (SB)?
FA = Feuerwehrangehöriger?
SB = ? -
Hallo,
Feuerwehrangehöriger (Sammelbegriff) = FA (SB)
Der Sammelbegriff steht sowohl für weibliche, als
auch für männliche Angehörige in allen Dienstgraden.Es gibt noch weitere Abkürzungen, z.B. FM (SB)
mit der selben Zielrichtung.Gruß
Simon Schmeisser -
Moin,
Der Sammelbegriff steht sowohl für weibliche, als auch für männliche Angehörige in allen Dienstgraden.
ist das Konstrukt "Sammelbegriff" eine Hilfe, um das Herumgeeiere von männlichen / weiblichen / transsexuellen / genderwahnsinnigen Begriffen zu vermeiden? (Fw-Angehörige / Angehörig_Innen / Angehörig* / Angehörix uvam.)
Wenn ja: gefällt mir! -
Ich halte die Äußerungen des FA (SB) für mehr als dumm, es wird aber keinen
Ausschluss rechtfertigen.Hallo Simon.
Hallo zusammen.simon: Da bin ich in dem geschilderten Sachverhalt nicht ganz bei Dir. Der Kamerad hat eine Petition auf den Weg gebracht. Das ist etwas ganz anderes, als eine reine Meinungsäußerung! Hier geraten wir mehr in den Bereich "Zersetzung" und das kann (je nach Bundesland) als entsprechendes Dienstvergehen oder sogar Straftat ausgelegt werden.
Wie Du auch bereits geschildert hast, kennen wir keine genaueren Hintergründe und das entsprechende Feuerwehrgesetz der Länder ist zu beachten.
Aus meiner Sicht, müsste sich dieser Kamerad ganz klar an seine Vorgesetzten wenden. Und wenn diese nichts tun, dann eben an die höheren oder ganz hohen Ebenen.
Wenn er es nicht für vertretbar hält, was seine Vorgesetzen entscheiden, muss er eben selbst und freiwillig ausscheiden.
Das Flüchtlingsunterkünfte problematisch sind, weiß ich inzwischen genauer. Hier muss aber vor Ort der Einsatzleiter entscheiden und hier hat auch jeder Feuerwehrmann die Möglichkeit, seinen Einsatz begründet zu verweigern.
Jedoch bitte nicht mit einer Petition und somit einem Generalausschluß!
Wenn Einsatzkräfte angegriffen werden, dann hat der Einsatzleiter in Abstimmung mit Sicherheitsdiensten und der Polizei die Möglichkeit, seine Leute entsprechend zurück zu ziehen. Tut er/ sie das nicht, begehen solche Einsatzleiter ebenfalls ein Dienstvergehen.
Hier scheint wohl eher eine regelmäßig anwesende Person für solche Leitungsaufgaben eingeteilt zu sein, die nicht in der Lage ist, solche Entscheidungen zu treffen (meine eigene Vermutung). Hier scheint im Gefüge der Feuerwehr etwas nicht zu stimmen und auch solche Einsatzleiter müssen mal begreifen, dass ein Kamerad den angeordneten Einsatz verweigern kann und auch darf!
Es gilt immer noch eine Fürsorgepflicht des Vorgesetzten/ Verantwortlichen und entsprechende Bedenken der Kameraden bei oder für solche Einsätze muss dieser heranziehen. Tut er/sie es nicht, gehören diese Personen entfernt!!! Oder ich trete eben aus. Und wenn andere Kameraden der gleichen Meinung sind, tun die das eben auch. Spät. dann, muss sich die Kommune Gedanken machen...Gruß
Jens
-
Hallo,
Moin,
ist das Konstrukt "Sammelbegriff" eine Hilfe, um das Herumgeeiere von männlichen / weiblichen / transsexuellen / genderwahnsinnigen Begriffen zu vermeiden? (Fw-Angehörige / Angehörig_Innen / Angehörig* / Angehörix uvam.)Wenn ja: gefällt mir!
das wird man sich bei Einführung nicht gedacht haben, da
der Sammelbegriff schon alt ist....es ist eine gute Hilfe,
gerade für den dienstlichen Gebrauch.Gruß
Simon Schmeisser -