u.a. Sicherheitsbeauftragter wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo,

    im Zusammenhang mit dem Tod eines Mädchen im Holiday Park wurde
    jetzt von der Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Mitarbeiter
    erhoben. Konkret wurde ein 30 Jahre alter Mitarbeiter angeklagt,
    ein 22 Jahre alter Mitarbeiter sowie der 40 Jahre alte Sicherheits-
    beauftragter. Im Detail wird vorgeworfen:

    - 22 Jahre alter Mitarbeiter: Er war an diesem Unglückstag für
    die Bedienung verantwortlich. Er hat sowohl die Zutrittstür zum
    Fahrgeschäft offen gelassen, obwohl diese verschlossen sein musste,
    sowie hat er die Durchsage über den Fahrtbeginn versäumt.

    Im Zusammenhang mit der Durchsage wird ein 30 Jahre alter Mitarbeiter
    angeklagt, der wohl in der Unterweisung des 22-jährigen versäumt hat,
    diesen auf die Notwendigkeit der Durchsage hinzuweisen.

    Der 40 Jahre alte Sicherheitsbeauftragte wird angeklagt, weil er die
    Sicherheitsvorschriften nicht kontrolliert hat.

    Quelle u.a.: http://www.morgenweb.de/region/mannhei…onnen-1.2347421

    weitere Infos siehe auch hier:
    http://www.swr.de/landesschau-ak…id=1652/z4d9xa/

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Moin,

    tragisch, überhaupt keine Frage.

    Doch Sicherheitsbeauftragter? Sehe ich nicht, vielleicht noch zu früh am Tage. :?:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ...Der 40 Jahre alte Sicherheitsbeauftragte wird angeklagt, weil er die
    Sicherheitsvorschriften nicht kontrolliert hat.

    Den Berichten ist zu entnehmen

    Zitat von Zeitungsberichte

    Außerdem muss sich ein 40 Jahre alter "Operation Manager" des Parks möglicherweise bald vor dem Amtsgericht - zuständig ist Neustadt - verantworten: und zwar wegen "mangelnder Kontrolle dieser Sicherheitsvorschriften".


    Ein Operation Manager ist für mich eher ein Betriebsleiter als ein Sicherheitsbeauftragter.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Naja ....

    ich sehe den Sicherheitsbeauftragten in Funktion eines Vorgesetzten "Operation Manager" schon auch in einer Mitverantwortung


    Ups ...da war wohl tiefflieger schneller

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo,

    selbe Ausgabe, Titelseite siehe Bild, da steht "Sicherheitsbeauftragter".


    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ANZEIGE
  • Moin,

    da ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) keine Verantwortung für die ihm übertragene Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion hat, ist ein SiBe auch niemals haftbar für seine Tätigkeit in dieser Funktion. Als Operation Manager sieht das natürlich anders aus, da dies für gewöhnlich eine betriebliche Führungsaufgabe darstellt.
    Dass in der Zeitung oft vor allem Titel/Funktionen/Bezeichnungen von den unwissenden Schreiberlingen falsch genutzt werden, sollte klar sein

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo,


    Dass in der Zeitung oft vor allem Titel/Funktionen/Bezeichnungen von den unwissenden Schreiberlingen falsch genutzt werden, sollte klar sein

    da wäre ich vorsichtiger, ich habe mittlerweile viel mit der Presse
    zu tun (Kommunalpolitik), die sind bisweilen sehr gut informiert.

    Und zu Funktionen, vielleicht ist der betreffende Operation Manager
    auch der Sicherheitsbeauftragte...keine Ahnung. Müsste man mal
    bei der Zeitung/Staatsanwaltschaft nachfragen. Unabhängig aber
    von der Funktion und der Rechtslage, sollte man beachten wegen
    was verfolgt wird: "mangelnde Kontrolle dieser Sicherheitsvorschriften".

    Und der andere Herr wegen einer zwei Jahre alten Unterweisung,
    wo er womöglich den Hinweis mit der Durchsage vergessen hat.

    Ich finde beide Vorgänge beachtlich und teils auch bedenklich.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    da wäre ich vorsichtiger, ich habe mittlerweile viel mit der Presse
    zu tun (Kommunalpolitik), die sind bisweilen sehr gut informiert...


    so hat halt jeder seine Erfahrungen und hier scheint es definitiv der Fall zu sein ;)
    Selbst wenn er beide Funktionen erfüllt, kann er für seine Funktion als Sicherheitsbeauftragter auf Grund fehlender Verantwortung NIE haftbar gemacht werden!

    Zitat von SimonSchmeisser

    "mangelnde Kontrolle dieser Sicherheitsvorschriften".


    Auch das zeigt die Qualität des Artikels ganz gut... Vorschriften müssen nicht kontrolliert werden, lediglich deren Einhaltung 8)

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    oh Bauco.. :cursing:


    Auch das zeigt die Qualität des Artikels ganz gut... Vorschriften müssen nicht kontrolliert werden, lediglich deren Einhaltung 8)

    Jo, was damit gemeint ist, dürfte erkennbar sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,

    oh Bauco.. :cursing:


    Jo, was damit gemeint ist, dürfte erkennbar sein.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Ganz sicher, aber die Formulierung lässt auch in meinen Augen Rückschlüsse auf die journalistische Qualität des Artikels zu.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo

    Ich denke, je nach dem mit welchem Interesse und Engagement die Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen zu dem jeweiligen Thema vorgehen ist auch die Qualität von deren Berichterstattung. Meine persönlichen Erfahrungen hier in meinem Umkreis mit betrieblichen und regionalen Ereignissen haben gezeigt, dass diese Leute so darüber berichten, wie sie es selbst verstehen. Fachliche Begrifflichkeiten und deren Bedeutung sind oft unbekannt und Versuche, dies zu geeigneten Zeitpunkten klar- oder richtigzustellen sind im wesentlichen am Desinteresse und Unwillen der Journalisten gescheitert.

    Möglicherweise wurde auch hier der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ durch den Park oder die Berichterstatter anders gesehen und verwendet, wie wir ihn kennen und benutzen.

    Wenn das Gericht die entsprechende Person auf Grund ihrer Funktion im Holiday Park mit in die Verantwortung einbezieht, wird es wohl einen Grund bzw. eine Grundlage geben, auf deren Basis eine Anklage möglich erscheint. Diese Basis könnte anders sein, wie wir sie für uns und „unsere“ Sicherheitsbeauftragten, wie wir sie beschreiben, kennen. Eine Anklageerhebung ist zwar schon ein Indiz, dass man Anhaltspunkte hat, aber bedeutet auch, dass Ermittlungen erfolgen und möglicherweise darauf hin sogar auch eine Anklage zurückgezogen werden kann.

    Also, warten wir erst mal das Ergebnis der Ermittlungen ab.

    Peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Brrrrrrrrrrrrrrrr,

    ruhig Brauner....

    Die Funktion und Verantwortlichkeit des SiBe wurde hier schon durchgekaut. Richtig.
    Der ist nur Auge-Kopf-Mund von einem Verantwortlichen. Hat selber keine Verantwortung. Und vom Organisatorischen ist es irgendwie "blöd", wenn jetzt der Cheffe auch noch SiBe wäre. Das zwickt sich.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    Ganz sicher, aber die Formulierung lässt auch in meinen Augen Rückschlüsse auf die journalistische Qualität des Artikels zu.

    Ja, ganz toll...
    Statt sich an Begrifflichkeiten aufzuhängen, auch weil man nicht
    den Hintergrund kennt, vielleicht wurde dieses so von der
    Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, sollten wir abwarten und
    aufmerksam die Entwicklungen beobachten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010


  • Ja, ganz toll...
    Statt sich an Begrifflichkeiten aufzuhängen, auch weil man nicht
    den Hintergrund kennt, vielleicht wurde dieses so von der
    Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, sollten wir abwarten und
    aufmerksam die Entwicklungen beobachten.

    Ich darf da noch mal Bauco zitieren:

    "da ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) keine Verantwortung für die ihm
    übertragene Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion hat, ist ein SiBe auch
    niemals haftbar für seine Tätigkeit in dieser Funktion."

    Und das ist so, da lässt sich nix hinzu- oder wegdiskutieren.
    Insofern wäre bei einer ausreichenden Hintergundrecherche des Schreibers dieser Fehler nicht unterlaufen.

    Ich selbst bin nur wegen der Überschrift "Sibe wird zur Verantwortung gezogen (sinngemäß)" sofort stutzig wurde. Denn das eben ein Sibe zur Verantwortung gezogen wird, würde das (Ehren)-Amt des Sibes konterkarieren. Ein weiterer Umstand ist, dass er originär für die Sicherheit der Beschäftigten, weniger für die Sicherheit Dritter Sorge tragen soll.
    Dass es sicher kein Fehler ist für die Sicherheit Dritter zu sorgen, ist sicher kein Fehler, aber in meinen Augen auch nicht Bestandteil seiner Tätigkeit. Man möge mich hier gerne berichtigen.

    Bei den bisherigen Wortmeldungen meine ich zu erkennen, dass ich da mit meiner Ansicht nicht alleine stehe.

    Hardy

    EDIT: Ich habe zunächst nur Deine Antwort gelesen, erst dann den Beitrag von Peter, sonst hätte ich mir den jetzt verkniffen, weil Peter einklich schon alles geschrieben hat. Sorry.

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

    Einmal editiert, zuletzt von elschwoabos (23. Juli 2015 um 07:06)

  • Hallo,


    Und das ist so, da lässt sich nix hinzu- oder wegdiskutieren.
    Insofern wäre bei einer ausreichenden Hintergundrecherche des Schreibers dieser Fehler nicht unterlaufen.

    Das ist deine Meinung mit der Du gleich handwerkliche Fehler unterstellst.
    Vielleicht hast Du und die anderen damit sogar recht, weder Du noch ich
    wissen in welchem Zusammenhang diese Begrifflichkeit aber tatsächlich steht.
    Ist es eine interne Bezeichnung für Aufgaben X? Wissen wir alles nicht.
    Warten wir einfach ab, ich bin sicher in diesem Fall wird man noch mehr
    über die Verantwortlichkeiten und die Strukturen erfahren können.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Moin Simon,

    es bringt hier nichts darüber zu streiten.

    Wenn die Presse den Begriff des "Sicherheitsbeauftragten" gebracht hat, ok. Gemeint war das sicherlich nicht in dem Sinne, in dem wir arbeiten. Da hat der Sicherheitsbeauftragte einen anderen Stellenwert.

    Oft wird nicht das volle Wissen wiedergegeben, sondern vielleicht nur ein Halb- oder Viertelwissen. Da ist im Kern etwas Wahrheit und der Rest vielleicht dichterische Freiheit?
    Ich unterstelle dabei auch keinem eine böse Absicht. Es ist dann das Produkt der Unwissenheit.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ANZEIGE