EuP - wie richtig ausbilden?

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  • Moin zusammen,

    ich komme nicht recht weiter, und auch wenn das Forum so einiges nach der Suche geliefert hat: das Gelbe vom Ei war nicht dabei.

    Folgende Situation: Wir müssen die Prüfung unserer el. Kleingeräte im Büro neu organisieren. Die BGV A 3 gibt hier nun die Möglichkeit, dies durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (natürlich unter Aufsicht einer Elektrofachkraft) durchführen zu lassen.

    In unserem speziellen Fall bedeutet dies also, meßtechnische Prüfung mit entsprechendem Meßgerät.

    Was muß von uns beachtet werden, wenn so eine EuP tätig werden soll? Ich denke da an Dinge wie: Ausbildungsumfang, Dokumentation der Unterweisung, muss die EFK der EuP ständig auf die Finger sehen usw., finde ich dazu nähere Vorschriften?

    Ich schätze, ich habe da noch einige Aspekte gar nicht bedacht. Daher meine Frage an Euch Experten.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo aus Köln

    Das gehört dazu:

    Inhalt

    Grundlagen der Elektrotechnik/Grundgesetze des elektrischen Stromkreises

    Gesetzliche Grundlagen

    Messung elektrischer Größen/einfache Rechenbeispiele

    Gefahren des elektrischen Stromes

    Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag

    Netzformen

    Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person

    Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen

    Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik

    Arbeitsschutz

  • Folgende Situation: Wir müssen die Prüfung unserer el. Kleingeräte im Büro neu organisieren. Die BGV A 3 gibt hier nun die Möglichkeit, dies durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (natürlich unter Aufsicht einer Elektrofachkraft) durchführen zu lassen.

    Ist so nicht mehr zugelassen (war auch nicht wirklich so durchführbar): habt Ihr in Eurem Büro eine VEFK, bzw. befähigte Person zum Prüfen?? Wenn nein: dann ist die Prüfung so nicht mehr durchführbar. Eine EuP darf die Prüfung nur unter ganz engen Vorgaben durchführen, wobei die Verantwortung der Prüfung immer der befähigten Person unterliegt.[/quote]

    In unserem speziellen Fall bedeutet dies also, meßtechnische Prüfung mit entsprechendem Meßgerät.

    Was muß von uns beachtet werden, wenn so eine EuP tätig werden soll? Ich denke da an Dinge wie: Ausbildungsumfang, Dokumentation der Unterweisung, muss die EFK der EuP ständig auf die Finger sehen usw., finde ich dazu nähere Vorschriften?

    Die EFK ist schon ein paar Jahre nicht mehr befugt die ehemals BGV A3, oder 701/702, oder wie auch immer jetzt DGUV V3 (?)Prüfungen durchzuführen/planen... Wer die Prüfung durchführen darf/beaufsichtigen muss ist die "befähigte Person" (dies ist E-Meister/Techniker oder vergleichbar mit regelmässige Fortbildungen, Messerfahrung mehr als 1 Jahr....). Unter der Bezeichnung "befähitgte Person" ist ganz viel zu finden, aber bitte beachten, dass die neue Betriebssicherheitsverordnung beachtet wird, denn hier wurden die Vorgaben nochmals verschärft.....

    Viel Glück/Erfolg!

    Als Ergänzung:
    Inhalt:
    •Elektrotechnische Grundlagen
    •Unterweisung über die Gefahren des elektrischen Stroms
    •Aufbau von Schaltanlagen und Schaltschränken
    •Aufbau und Funktion wichtiger elektrotechnischer Betriebsmittel
    •Schutzmaßnahmen
    •Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 (alt: BGV A3) und VDE 0105-100
    •Mögliche Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
    •Maßnahmen zur Ersten Hilfe bei elektrotechnischen Unfällen
    •Wissensabfrage
    (Quelle: http://www.tuev-seminare.net/141_fachbereic…iste.html?BID=4)

  • Hallo Zusammen,

    ich kenne es auch so wie arn.im es in seinen Beitrag beschrieben hat. Da wir keine VEFK bei uns im Unternehmen haben, prüfen bei uns EFK mit zusätzlicher Ausbildung von unserer BG ETEM (Seminar ET8 A-C Prüfung nach BGV A3)
    Aber es wird bestimmt noch andere Anbieter geben die dieses Thema schulen. (TÜV unsw.)
    Bei uns und auch in anderen Unternehmen die ich kenne dürfen keine EuP,s die BGV A3 Prüfungen durchführen die können die Messwerte nicht interpretieren. Die Aussage das EuP,s diese Prüfung durchführen können kommt meistens von den EuP Ausbildungsstellen wie z.B. TÜV unsw. Leider stimmt diese Aussage so nicht. Du kannst auch gerne mal Deine AP von Deiner Berufsgenossenschaft zu diesen Thema befragen.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Moin,

    also den vorletzten Beitrag teile ich so garnicht. Liest man die ehem. BGI 8524 quer, erkennt man, wer eine befähigte Person gem. BetrSichV / TRBS ist. U.a. kann hier drunter fallen Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur.
    Es gibt natürlich viele Anbieter von Schulungen, die alle wild machen mit speziellen Schulungen und am Besten der Vergabe an externe Unternehmen.

    Eine Prüfung durch EuP´s ist immer noch möglich, wenn man die Rahmenbedingungen einhält. Schau die hierzu mal die BGI 8524 und BGI 5190 an (ja ich weiss alte Bezeichnungen, aber keine Zeit die neuen nachzuschlagen).

    :138:

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

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  • Hallo K-Prinz,

    dann wiederspreche ich Dir wiederrum und verweise auf die "neue" Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203.....

    Und dann sind wir wieder bein meinem ersten Thread

    Die von Dir angesprochene BGI/GUV-I 5190 habe ich in der Version von 2012 kurz angelesen.... eine neue Version unter Beachtung der Betriebssicherheitsverordnung mit den Anforderungen für "Prüfpersonal/befähigte Person" habe ich nicht gefunden, aber inhaltlich kommt diese Version meinen Aussagen sehr nahe.
    Aber lasse mich gerne gff. belehren, falls ich wirklich so falsch liegen sollte...

  • EuP - Ein Thema, welches immer wieder vorkommt.

    Liebe Mitleser.

    es ist ein super rechtliches Thema, was eigentlich von Juristen diskutiert werden sollte. Paradox ist für mich z.B. dass gesetzliche Vorschriften, hier Sifa-Einsatz, von der BG, mit dem Unternehmermodell, unterlaufen werden.
    Das Gleiche gilt dann wohl auch in anderen Bereichen (E-Prüfung)?

    Standard bei der Prüfung ortsveränderlicher E-Geräte war immer Die VDE701 & VDE702 (Jetzt vereinheitlicht DIN VDE 701-702). In Gerichtsurteilen und Rechtskommentaren als Stand der Technik benannt.
    Die BG kommt dann mit der BGI/GUVI 5091.
    Neuste Version scheint mir die DGUV Information 203-071 von 2014.
    Die BetrSichV erscheint mir halbherzig. Eine TRBS 2131 beschäftigte sich genauer mit dem Thema. Ist kurz nach Erscheinen wegen rechtlicher Probleme zurückgezogen.


    Elektrofachkraft: Eine Elektrofachkraft kann Standard-Arbeiten im Bereich Elektrotechnik durchführen. Dazu gehört auch die Prüfung von Elektrogeräten und Installationen. Auf jeden Fall ist eine Schulung zur Prüfung VDE 701-702 ratsam.
    Spezielle Bereiche wie z.B. Hochspannungstechnik, Schaltberechtigungen, HF-Technik bleiben zunächst außen vor.
    Der Begriff EFK stammt von der VDE und ist nicht zwingend an eine Elektroausbildung gekoppelt (naja).

    Befähigte Person: Eingeführt im staatlichen Recht durch die BetrSichV. Tatsächlich wird hier strenger beurteilt, wer befähigt ist. Beispielsweise muss der Prüfer für Elektrogeräte eine elektrotechnische Ausbildung haben.

    EuP: Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist jemand, der für seinen schmalen Einsatzbereich unterwiesen wurde. Jemand der unterwiesen wurde ist für mich keine wirklich ausgebildete Person. Darüber was eine Unterweisung ist, sind wir uns wohl weitgehend einig? Tatsächlich nehmen das viele Firmen sehr ernst mit der EuP. Die Unterweisung umfasst häufig sehr viele Stunden und eine Menge an Wissen und Praxis. Damit wird der Unterwiesene aber kein Elektriker. Die nächste Stufe wäre eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.

    Persönliche Zusammenfassung:
    Der verantwortliche Prüfer ist eine befähigte Person bzw. Elektrofachkraft.
    Die handwerkliche Tätigkeit des Prüfens selber darf (!!!mit entsprechendem Equipment!!!) von einer EuP durchgeführt werden. Ich gehe von einer volljährigen, verlässlichen Person aus.
    Wichtige Bedingungen:
    1. Der Prüfende muss seine Grenzen und die der Messeinrichtung kennen.
    2. Eine befähigte Person muss für ihn ansprechbar sein bei Rückfragen oder Unsicherheiten.
    3. Prüfungsdurchführung und -beurteilung muss stichprobenweise vom verantwortlichen Prüfer überwacht werden. Dazu ist eine zeitweise körperliche Anwesenheit am Prüfplatz notwendig.

    Im übrigen hat der AG eine Verantwortung, dass in den Positionen jeweils Personen sind, die die Sicherheit und Verlässlichkeit garantieren.

  • Moin zusammen,

    und Dank an alle für Eure schnellen Antworten, die mich in ihrem Umfang allerdings auch etwas verwirrt haben.

    Daher habe ich heute morgen zusätzlich bei unserer BG nachgefragt, und das bestätigt bekommen, was Flügelschraube in seiner persönlichen Zusammenfassung aufgelistet hat.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Mein Kenntnisstand: Soll eine EuP die Prüfung machen, dürfen nur Meßgeräte eingesetzt werden, deren Ergebnisse/Anzeigen nicht interpretiert werden müssen. Also keine Anzeige eines Zahlenwertes, sondern eine reine i.O./n.i.O.-Anzeige. Das bedeutet, daß es wegen des nötigen Equipments nicht selten so sein wird, daß es unterm Strich billiger kommt, einen externen Dienstleister für die DGUV Vorschrift 3 zu wählen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Die EFK ist schon ein paar Jahre nicht mehr befugt die ehemals BGV A3, oder 701/702, oder wie auch immer jetzt DGUV V3 (?)Prüfungen durchzuführen/planen... Wer die Prüfung durchführen darf/beaufsichtigen muss ist die "befähigte Person" (dies ist E-Meister/Techniker oder vergleichbar mit regelmässige Fortbildungen, Messerfahrung mehr als 1 Jahr....). Unter der Bezeichnung "befähitgte Person" ist ganz viel zu finden, aber bitte beachten, dass die neue Betriebssicherheitsverordnung beachtet wird, denn hier wurden die Vorgaben nochmals verschärft.....


    Dem kann ich nicht ganz folgen, auch da es recht Sinnfrei erscheint.
    Hast du dazu bitte einmal die genaue Fundstelle ( am besten mit Link ) wo das steht ?

    - Eine EFK die BGVA3 net mehr machen darf
    - Die BP Meister od ähnliches sein muss und ein Geselle dies nicht erfüllen kann bzw darf

    Denn wenn man dies liest fragt man sich schon wo die ganzen Techniker, Meister usw. herkommen sollen die dann im Büro unterm Tisch liegen zum prüfen.

    Wäre mir recht, dann muss i es net mehr machen und ich kann meinen Titel als BP abgeben :D


    Mfg Dierk

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Hallo zusammen

    Sehr interessante Beiträge sind hier zu lesen. Wie ist es bei einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten? Wo noch die BGV A3 gültig war, konnten diese Personen z.B Prüfungen an ortsveränderlichen E-Geräten durchführen (ohne das die VEFK im Rücken steht) - wie Ist diese zum aktuellen Stand zu bewerten?
    Einen angenehmen Tag noch allen.
    Gruß
    MST

  • Hallo zusammen,

    wenn ich die Wahl hätte............


    Hand auf's Herz:
    Eine Elektroprüfung ist immer ein wenig tricky, denn die Prüfer brauchen nicht nur eine entsprechende Apparatur (Messgeräte), sondern auch etwas (viel) Basiswissen. Das kann eine EUP nicht haben. Viele Dinge bekommt die Fachkraft in der Ausbildung vermittelt. Kann sie nach der Ausbildung dann alles? Mit Sicherheit nicht, viel ok., doch es fehlt die Erfahrung. Die Erfahrung mit den Geräten und den Eigenarten, das wo und wie und das warum!!!

    Doch zurück.
    Ganz egal, ob in irgendeiner Vorschrift, etwas zur Ausbildung gefordert wird. Das ist nicht das MAXIMUM des Wissens, sondern ein Bruchteil, also das ABSOLUTE MINIMUM! Damit hat für mich diese Münze zwei Seiten. Mir ist eine EUP, auch unter Aufsicht zuwenig. Hier gehören Fachleute dazu, die nicht nur wissen was sie tun, sondern auch beurteilen können! Da reicht nicht ein Zettel, den ich im Bilderrahmen habe. Eine EUP ist nicht Jemand der gut lesen kann, sondern jemand der das Schriftbild vielleicht an der Farbe erkennt. :( Sorry, doch hier bin ich recht kritisch. :!:

    Jeder, der also die Dienstleistung des Prüfens macht oder einen beauftragt, sollte sich überlegen, kann das überhaupt geleistet werden? Kann der Prüfer das machen? Hat er neben dem Wissen auch eine Technik, die zuverlässig ist? Ist er in der Lage auch ohne einen Super-Prüfcomputer eine Anschlussleitung zu begutachten? Mittels Mikro-Ohmmeter Übergangswiderstände an Anschlussklemmen zu checken? Könnte er eine Vier-Leiter-Messung machen? Sagt ihm Differenzstrom etwas? Oder kommt es hier nur auf eine Stückzahl an, da viel prüfen gleich viel Umsatz bedeutet?

    Dies ist meine ganz pers. Meinung. Hier kommt sicherlich wieder der Sturm im Wasserglas auf mich zu.

    Warum sehe ich das so? Erfahrung. Gesammelt durch zwei abgeschlossenen Ausbildungen im E-Bereich, ein Studium im E-Bereich, zahlreiche Fortbildungen im E-Bereich und viele Jahre Arbeit im elektrischen und mechanischen Instandsetzungsbereich. Darauf dann den Angstfaktor FASi und Brandschützer gelegt. Da kommt's dann zusammen.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • Auf einen voherige Einwand zurückzukommen: ich habe einen kleinen Fehler gemacht und die Prüfung beim Ex-Schutz mit betrachtet. Sorry!

    Aber ich schließe mich Waldmann an.

    Zum Nachlesen bzgl. befähigte Person, EuP und Prüfung DGUV V3, 702/702 .... : https://www.elektrofachkraft.de/ist-eine-elekt…e-person-teil-1


    Und der Autor bietet reinzufällig die entsprechenden Seminare für EFK und EuP zur Erlangung der Qualifikation zur "befähigten Person" (auch im Prüfteam) an :thumbup: Da weiss einer, wie man seine Seminare voll bekommt.

    ---

    „Willst du, dass einer in der Gefahr nicht zittert, dann trainiere ihn vor der Gefahr.“


    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. – 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter

  • Moin,

    @ arn.im: Danke für die Klarstellung.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    Einmal editiert, zuletzt von nj1964 (3. Juli 2015 um 08:49)

  • Und der Autor bietet reinzufällig die entsprechenden Seminare für EFK und EuP zur Erlangung der Qualifikation zur "befähigten Person" (auch im Prüfteam) an :thumbup: Da weiss einer, wie man seine Seminare voll bekommt.

    Wenn noch Bedarf ist von 2 weiteren Anbietern:
    http://www.mebedo.de/beratung/eup-el...ne-person.html
    http://www.mebedo.de/fileadmin/inhal...itarbeiter.pdf

    http://www.elektrotipp.de/elektropr%C3%B…lten-sie-kennen (weka)

    Dann keiner sagen ich mache schleichwerbung für jemanden!! :thumbup:

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