Moin zusammen,
ich komme nicht recht weiter, und auch wenn das Forum so einiges nach der Suche geliefert hat: das Gelbe vom Ei war nicht dabei.
Folgende Situation: Wir müssen die Prüfung unserer el. Kleingeräte im Büro neu organisieren. Die BGV A 3 gibt hier nun die Möglichkeit, dies durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (natürlich unter Aufsicht einer Elektrofachkraft) durchführen zu lassen.
In unserem speziellen Fall bedeutet dies also, meßtechnische Prüfung mit entsprechendem Meßgerät.
Was muß von uns beachtet werden, wenn so eine EuP tätig werden soll? Ich denke da an Dinge wie: Ausbildungsumfang, Dokumentation der Unterweisung, muss die EFK der EuP ständig auf die Finger sehen usw., finde ich dazu nähere Vorschriften?
Ich schätze, ich habe da noch einige Aspekte gar nicht bedacht. Daher meine Frage an Euch Experten.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Gruß aus dem Norden
nj 1964